Cannabis besitz MPU

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nico44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis besitz MPU

Hallo ich habe eine Frage zum Cannabis besitz und der MPU.
Im Jahr 2013 wurde ich mit 2 Freunden kontrolliert und der Zoll hat 30g Cannabis gefunden, wobei die Anzeige fallen gelassen wurde zu dem zeitpunkt war ich 16 Jahre alt.
Vor knapp einem halben jahr hatte ich eine Hausdurchsuchung wo die Polizei 5.6g Cannabis (Skuff) gefunden hat und 5.1g Cannabis mit verpackung also eigentlich unter 4g.
Vor knapp einem Monat hatte ich meine Gerichtsverhandlung und habe eine Geldstrafe von 1200 Euro plus Gerichtskosten erhalten. (Jugendstrafe)
Nun meine Frage kann es zu einer Mpu kommen da es das 2te mal war oder nur zu einer Ärztlichen Untersuchung und wann kann ich mit der Post vom Strassenverkehrsamt rechnen?
Der Richter hat nichts von meinem Führerschein oder einer Mpu erwähnt ebenso wenig hat das strassenverkehrsamt oder die Polizei Werte von mir.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9304x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage kann es zu einer Mpu kommen

Kommt drauf an, was in der Gerichtsakte zum Thema "Konsum" steht. Wenn Sie in der Gerichtsverhandlung beispielsweise zugegeben haben, regelmäßig zu kiffen, dann kann es theoretisch sogar passieren, dass der Führerschein gleich komplett entzogen wird, ohne dass Sie überhaupt eine Chance auf eine MPU haben.

Zitat:
und wann kann ich mit der Post vom Strassenverkehrsamt rechnen?

Frühestens dann, wenn die Gerichtsakte an das Straßenverkehsamt weitergeleitet wurde.
Angeblich soll das häufiger mal auch vergessen werden. Und die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Straßenverkehrsamt ist (wenn die Weiterleitung nicht vergessen wurde) erfahrungsgemäß auch nicht so wahnsinnig hoch. Es kann also noch Monate dauern.

Zitat:
Der Richter hat nichts von meinem Führerschein oder einer Mpu erwähnt

Das ist auch nicht seine Aufgabe. Der Richter hatte nur über eine Strafe zu entscheiden. Eventuelle Führerscheinmaßnahmen sind davon völlig getrennt.

Zitat:
ebenso wenig hat das strassenverkehrsamt oder die Polizei Werte von mir.

Wenn das Straßenverkehrsamt Werte haben möchte, dann wird es die ja über das ärztliche Gutachten oder die MPU bekommen, denn für beides muss man Urinproben abgeben.
Sollten Sie bei der Gerichtsverhandlung einen regelmäßigen Konsum zugegeben haben, dann kann der Führerschein auch entzogen werden, ohne dass Werte vorliegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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