Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hätte auch gleich ein Frage.
Es geht um einen Alkoholtest nach einem Festival. Wir waren Anfang Juni auf einem Festival und tranken dort ein paar Bier zu viel. Also entschieden wir uns am nächsten Tag wieder Heim zu fahren. Am nächsten Tag (zu Früh) traten wir die Heimreise an. Ich bin gefahren und wie es so kommen musste wurden wir auch kurz nach einer kurzen Fahrt von der Polizei angehalten. Der Wert des Testes ergab ein Ergebniss von 0,25 mg/l Atemalkohol. Die Polizei brachte mich dann auf die Wache und führte noch einen Test mit einem Evidential-Gerät durch (vor Gericht verwendbar da geeicht). Dieser Wert ergab 0,26 mg/l, also ca. 0,52 Promille.
Die Tat ereignete sich am 02.07.2017. Meinen Bußgeldbescheid bekam ich am 17.10.17 per Post.
Meine Frage an euch wäre:
Wie lange ist bei so einer Tat die Verjährungsfrist angesetzt. Bei normalen Bußgeldbescheiden wäre das ja 3 Monate. Wie ist es bei Alkohol
am Steuer? Ich habe gelesen 6 Monate.
Gruß
Bußgeldbescheid und Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Kam zwischendurch ein Anhörungsbogen?
Ob hier Verjährung eingetreten ist, kann man ggf. nur durch Akteneinsicht feststellen.
Die Akteneinsicht kann man sich sparen.
Denn hier liegt ein Fall des §24a STVG vor. Da beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre (bei Vorsatz) bzw. 1 Jahr (bei Fahrlässigkeit).
Verjährung ist also in keinem Fall eingetreten.
http://www.raluebbecke.de/fachinformationen/verfolgungsverj%C3%A4hrung-bei-ordnungswidrigkeiten-nach-24-a-stvg-alkohol-und-drogen/
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Ok. Danke für die Antworten. Was bedeutet den im so einem Fall Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Vorsatz: Sie sind eingestiegen und gefahren, obwohl Sie wussten, dass sie noch betrunken sind. Fahrlässigkeit: Sie sind eingestiegen und gefahren, obwohl Sie davon ausgehen mussten, dass ihr Alkoholspiegel noch erhöht ist
Und jetzt?
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