Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen.
Allerdings ist die angegebene Uhrzeit des "Geblitztwordens" nicht korrekt und auch das Kennzeichen meines Autos nicht (Zahlendreher).
Hab ich irgendeine Möglichkeit aus der "Nummer" rauszukommen?
Leider wäre auch ein Fahrverbot fällig.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank, Dave
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Bußgeldbescheid - Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:Zumindest mit dieser Begründung nicht, da sich durch diese heilbaren Mängel nichts am Tatvorwurf ändert.. Du kannst einen korrigierten Bußgeldbescheid verlangen. Der kostet Dich dann weitere 3,50€.
Hab ich irgendeine Möglichkeit aus der "Nummer" rauszukommen?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hallo Dave,
was genau ist denn falsch an den Angaben?
Aber wie auch immer, solange das Foto dich zeigt und die Geschwindigkeitsmessung nicht zu beanstanden ist, sind es wahrscheinlich alles heilbare Fehler. Du kannst - gegen Kostenerstattung - einen berichtigten Bescheid verlangen.
MfG Stefan
PS: Nicht dein Fahrzeug (bzw. Kennzeichen) bekommt das Bußgeld, sondern du (der Fahrer). Das Kennzeichen dient nur der Identifizierung, theoretisch bräuchte das gar nicht fotografiert werden.
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also die Uhrzeit ist nicht korrekt und das Kennzeichen auch nicht (die Zahlen sind verdreht)
ich bin direkt aus dem Verkehr "gefischt" worden. wenn ich mich richtig erinnere, wollte der "nette" Polizist meinen Ausweis sehen.
Zusammenfassend heißt das also, dass ich wohl oder übel zahlen muss und auch vier Wochen nicht fahren darf?
kann man diese vier wochen aufsplitten?
danke nochmal
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Gibt es denn überhaupt ein Foto?
Lt. Bußgeldbescheid wurde per Laser gemessen und Zeugen (die Polizisten) wurden auch angegeben.
danke
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quote:Womit Deine Fahrereigenschaft feststeht. Das Kennzeichen ist schnuppe.
ich bin direkt aus dem Verkehr "gefischt" worden.
quote:Wenn Du den Tatvorwurf nicht entkräften kannst und für das Meßgerät ein gültiger Eichschein vorlag wirst Du nicht drum herum kommen. Das Fahrverbot dauert dann aber nicht 4 Wochen sondern einen Monat. In Ausnahmefällen kann gegen erhöhtes Bußgeld vom Fahrverbot abgesehen werden. Sollte in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot gegen Dich verhängt worden sein hast Du 4 Monate ab Rechtskraft der Entscheidung Zeit das Fahrverbot anzutreten.
Zusammenfassend heißt das also, dass ich wohl oder übel zahlen muss und auch vier Wochen nicht fahren darf?
quote:Nein.
kann man diese vier wochen aufsplitten?
quote:Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es kein Foto. Deshalb wurdest Du zur Identifizierung als Fahrer angehalten.
Gibt es denn überhaupt ein Foto?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hallo Dave,
bei einer Lasermessung gibt es - normalerweise - kein Foto. Das spielt aber auch keine Rolle, da die Personalien ja direkt vor Ort festgestellt wurden (um so besser - für die Behörde).
Splitten kann man das Fahrverbot nicht (wäre ja toll, ein halbes Jahr lang jeden Sonntag ).
Bei einem Erstverstoß hast du aber 4 Monate Zeit und kannst es dadurch eventuell in die Urlaubszeit legen.
MfG Stefan
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