Bußgeldbescheid - Fahrverbot

31. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dave999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid - Fahrverbot

Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen.
Allerdings ist die angegebene Uhrzeit des "Geblitztwordens" nicht korrekt und auch das Kennzeichen meines Autos nicht (Zahlendreher).
Hab ich irgendeine Möglichkeit aus der "Nummer" rauszukommen?
Leider wäre auch ein Fahrverbot fällig.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank, Dave

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Hab ich irgendeine Möglichkeit aus der "Nummer" rauszukommen?
Zumindest mit dieser Begründung nicht, da sich durch diese heilbaren Mängel nichts am Tatvorwurf ändert.. Du kannst einen korrigierten Bußgeldbescheid verlangen. Der kostet Dich dann weitere 3,50€.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Dave,

was genau ist denn falsch an den Angaben?

Aber wie auch immer, solange das Foto dich zeigt und die Geschwindigkeitsmessung nicht zu beanstanden ist, sind es wahrscheinlich alles heilbare Fehler. Du kannst - gegen Kostenerstattung - einen berichtigten Bescheid verlangen.

MfG Stefan

PS: Nicht dein Fahrzeug (bzw. Kennzeichen) bekommt das Bußgeld, sondern du (der Fahrer). Das Kennzeichen dient nur der Identifizierung, theoretisch bräuchte das gar nicht fotografiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dave999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also die Uhrzeit ist nicht korrekt und das Kennzeichen auch nicht (die Zahlen sind verdreht)
ich bin direkt aus dem Verkehr "gefischt" worden. wenn ich mich richtig erinnere, wollte der "nette" Polizist meinen Ausweis sehen.
Zusammenfassend heißt das also, dass ich wohl oder übel zahlen muss und auch vier Wochen nicht fahren darf?

kann man diese vier wochen aufsplitten?

danke nochmal

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dave999
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es denn überhaupt ein Foto?
Lt. Bußgeldbescheid wurde per Laser gemessen und Zeugen (die Polizisten) wurden auch angegeben.
danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
ich bin direkt aus dem Verkehr "gefischt" worden.
Womit Deine Fahrereigenschaft feststeht. Das Kennzeichen ist schnuppe.

quote:
Zusammenfassend heißt das also, dass ich wohl oder übel zahlen muss und auch vier Wochen nicht fahren darf?
Wenn Du den Tatvorwurf nicht entkräften kannst und für das Meßgerät ein gültiger Eichschein vorlag wirst Du nicht drum herum kommen. Das Fahrverbot dauert dann aber nicht 4 Wochen sondern einen Monat. In Ausnahmefällen kann gegen erhöhtes Bußgeld vom Fahrverbot abgesehen werden. Sollte in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot gegen Dich verhängt worden sein hast Du 4 Monate ab Rechtskraft der Entscheidung Zeit das Fahrverbot anzutreten.

quote:
kann man diese vier wochen aufsplitten?
Nein.

quote:
Gibt es denn überhaupt ein Foto?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gibt es kein Foto. Deshalb wurdest Du zur Identifizierung als Fahrer angehalten.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Dave,

bei einer Lasermessung gibt es - normalerweise - kein Foto. Das spielt aber auch keine Rolle, da die Personalien ja direkt vor Ort festgestellt wurden (um so besser - für die Behörde).

Splitten kann man das Fahrverbot nicht (wäre ja toll, ein halbes Jahr lang jeden Sonntag :grins: ).
Bei einem Erstverstoß hast du aber 4 Monate Zeit und kannst es dadurch eventuell in die Urlaubszeit legen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.246 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen