Hallo alle zusammen,
folgende Frage:
Mein Sohn fuhr mit dem Motorad bei ROT über die Ampel (länger als 1 Sek.rot),
er erhielt nun den Bescheid , Vorname im Bußgeldbescheid ist OK jedoch wurde der Nachname falsch geschrieben !
Ist dieser Bescheid rechtsgültig oder liegt ein Verfahrensfehler vor,wenn ja
wie kann er reagieren ???
Über eine Antwort von Euch würde ich mich freuen vielleicht hattet Ihr auch schon Erfahrenswerte,vielen Dank
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Bußgeldbescheid - Ist dieser Bescheid rechtsgültig oder liegt ein Verfahrensfehler vor?
25. August 2009
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Frage vom 25. August 2009 | 15:09
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Bußgeldbescheid - Ist dieser Bescheid rechtsgültig oder liegt ein Verfahrensfehler vor?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 25. August 2009 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ein einfacher Schreibfehler macht den Bußgeldbescheid nicht unwirksam.
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#2
Antwort vom 25. August 2009 | 16:47
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 12x hilfreich)
Ich nehme an, dass er von der Polizei angehalten wurde, als er die rote AMpel überfuhr. Insofern ist davon auszugehen, dass der Polizeibeamte lediglich einen Schreibfehler gemacht hat. Wie bereits o.ä. wir der BG-Bescheid deswegen nicht unwirksam. Es würde lediglich im laufe des Verfarhrens auffallen und dann korrigiert werden.
Aus dem Schneider ist dein Sohn nicht. ;-)
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