Bußgeldbescheid - Ordnungswidrigkeit verjährt?

3. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)
Bußgeldbescheid - Ordnungswidrigkeit verjährt?

Hallo Forum,

Zitat aus dem Bußgeldbescheid:
"Ihnen wird vorgeworfen, am 05.12.2012 um (...) als Führer des PKW (...) folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5 , § 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG "

Der Bußgeldbescheid kam am 25.02.2013 an.

Ist die Ordnungswidrigkeit verjährt?

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Narcanti79
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 112x hilfreich)

selbstverständlich nicht

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Verjährungsfrist beträgt hier grundsätzlich 3 Monate, solange kein Bußgeldbescheid ect. erhoben wurde.
Nach Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit in 6 Monaten.
Sie haben den Bußgeldbescheid fristgerecht erhalten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen