Bluttest ohne richtigen Verdacht -> Beamten belangen?

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497349-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bluttest ohne richtigen Verdacht -> Beamten belangen?

Hallo,
ich weiß diese Frage wurde schon öfters gestellt, doch ich wollte noch einmal genau nachfragen, da es mich in Zukunft persönlich treffen kann.
Der örtliche Beamte hat mich leider auf dem Schirm und mag mich aus persönlichen Gründen nicht. Er hat bereits das Datenschutzgesetz gebrochen und meine Akte aus privaten Gründen recherchiert (anderes Thema). Vor ca. einem Jahr wurde ich mit Restcannabis angehalten, durfte nach einem Drogenscreening (Negativ) meinen Führerschein behalten. Seitdem habe ich keine Drogen mehr zu mir genommen.
Von einem anderem Polizisten habe ich gehört, dass dieser Beamte mich demnächst kontrollieren will.
Da mich diese Belästigung so übertrieben nervt, wollte ich Fragen ob der das überhaupt einfach so machen kann. Und damit meine ich, dass obwohl ich keinen einzigen Anhaltspunkt auf Drogen oder Alkohol aufweise (bis auf den einen Eitnrag in der Akte), er mich mit zum Bluttest nimmt und mir Blut abnimmt. Denn eigentlich darf er das doch nur mit einem konkreten Anhaltspunkt und ein früherer Verstoß darf doch nicht der einzige sein.

Ich würde gerne wissen, ob ich den Polizisten danach anzeigen kann, wenn der Test komplett negativ ausfällt? Was ist wenn ich das ganze per Memo aufnehme, um nachher zu beweisen, dass der schwere körperliche Eingriff ohne Verdacht durchgeführt wurde und eindeutig gegen meinen willen?
Das darf doch nicht einfach so durchgehen oder? Das wäre aus meiner Sicht totaler Machtmissbrauch und Belästigung.

Ich bedanke mich schon Mal für alle Antworten.

Gruß

-- Editiert von Moderator am 10.08.2018 16:50

-- Thema wurde verschoben am 10.08.2018 16:50

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go497349-60):
wollte ich Fragen ob der das überhaupt einfach so machen kann.

Können wird es es.
Die relevantere Frage wäre doch eher, was darf er.



Zitat (von go497349-60):
Ich würde gerne wissen, ob ich den Polizisten danach anzeigen kann, wenn der Test komplett negativ ausfällt?




Zitat (von go497349-60):
er mich mit zum Bluttest nimmt und mir Blut abnimmt.

Das erstere darf er durchaus. Das zweite nicht, denn das ist einem entsprechend ausgebildeten Mediziner vorbehalten.



Zitat (von go497349-60):
Denn eigentlich darf er das doch nur mit einem konkreten Anhaltspunkt

Dein auffälliges Verhalten und die komischem Pupillen bzw. das auffällige Verhalten der Pupillen werden dieser wohl Anforderung genügen.



Zitat (von cabel):
Ein Beamter (ich nehme mal an es ist ein Polizeibeamter) darf überhaupt keinen Bluttest durchführen ohne dass Sie sich dazu bereit erklären oder es eine richterliche Anordnung gibt.

Eine richterliche Anordnung ist zumindest bei Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht notwendig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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