Blitzer-Fotos

27. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rendsburger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Blitzer-Fotos

Wer kann mir sagen wem die Original-Fotos/Negative von "Blitzer-Fotos" gehören? Muss die Bussgeldstelle diese herausgeben oder dürfen die uneingeschränkt gespeichert werden?
(Nach Bezahlung des Bussgeldes)

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Rendsburger,

ich würde sagen, dass Fotos immer dem gehören, der sie gemacht hat; also hier der Behörde (oder vielleicht dem Beamten vor Ort;-), jedenfalls nicht dem Geblitzten.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.

-----------------
"Dumbele"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Dumbele,

quote:
urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.
Und was soll uns das jetzt sagen? Sorry, aber ein so dahingeklatschter Satz* hilft bestimmt nicht weiter.

Wer hat das Urheberrecht? (hatte ich aber schon geschrieben)
Ist das Löschen pflicht? (nein, ist es nicht, wird aber wohl meist gemacht)
Hat der Geblitzte einen Anspruch auf Löschung? (nein, hat er nicht)

MfG Stefan

* eigentlich wollte ich dieses unverschämte etwas ja gar nicht als Satz bezeichnen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen