Hallo,
folgendes Szenario:
Bundesautobahn A8, 2-spurig mit Seitenstreifen
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120Km/h in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
Blitzer in einem Minivan der auf dem Seitenstreifen steht.
Laut StvO ist doch so weit ich weis das Halten bzw. Parken auf dem Seitenstreifen untersagt.
Bussgeldkatalog:
*Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt
*40,- EUR, 2 Punkte
*
In wie weit ist dies zulässig bzw. unzulässig? Und wie kann man dagegen etwas unternehmen. Schließlich kann man ja schlecht anhalten und diejenigen auffordern dein Platz zu verlassen.
Könnte mir höchstens vorstellen: Kennzeichen zu notieren und eine Anzeige zu machen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Blitzen aus BAB?
21. August 2003
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Frage vom 21. August 2003 | 17:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzen aus BAB?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 21. August 2003 | 18:40
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 23x hilfreich)
Die Polizei ist leider zu einigen Sachen mehr berechtigt als der Durchschnittsbundesbürger...
so dürfen sie einige Dinge tun, die zur erbringung von Ordnung in unserem schönen Land zuständig sind.... z. B. durch ne Einkaufsstraße fahren, auf dem Seitenstraßen parken...
gruss
Sebastian
#2
Antwort vom 21. August 2003 | 19:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Der dort stehende Blitzer ist allerdings nicht von der Polizei sondern von der Gemeinde.
Wie verhält es sich denn da?
Und jetzt?
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