Betrunken gefahren!!

15. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
olli1999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken gefahren!!

Hallo
Hatte Samstag Abend misst gebaut.Bin mit meinem Roller mit
0,7 Prom... angehalten worden.Da ich erst 17 bin und meine
Fahrerlaubnis erst in 4 Wochen kommt(18j) weiss ich nicht
was auf mich zu kommt??

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Olli,

das sieht nicht gut aus. Zunächst einmal wirst Du Dich von dem Gedanken verabschieden müssen in 4 Wochen eine Fahrererlaubnis erteilt zu bekommen. So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist wird Dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Bist Du Dir sicher, dass es 0,7 Promille und nicht etwa mg/l waren? Wurde Dir Blut entnommen oder musstest Du nur pusten?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
olli1999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Mußte mit zur Wache.Haben Blut abgenommen.Danach konnte ich nach Hause gehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Haben sich die Polizisten irgendwie geäussert was Dir vorgeworfen wird?

Es ist nämlich ein riesiger Unterschied ob es 0,7‰ oder 0,7 mg/l waren. Letzteres würde ungefähr 1,4‰ entsprechen.

0,7‰ würden, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, eine Ordnungswidrigkeit gemäß §24a StVG bedeuten.

1,4‰ dagegen eine Straftat gemäß § 316 StGB .

Hinzu kommt noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG .

Das Ergebnis der BAK kannst Du in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen. Erst wenn das Ergebnis vorliegt kann man ungefähr abschätzen was alles auf Dich zukommen wird. In jedem Fall musst Du aber mit einer Verhandlung vor dem Jugendgericht rechnen. Da Du zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt gewesen bist wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

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