Betrunken Mofa gefahren

16. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
go346389-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Mofa gefahren

Hey Leute, bevor alle wieder anfangen mir Moralpredigten zu halten das ich betrunken gefahren bin, hört euch erstmal meine Geschichte an. Also paar Kumpels und ich warn Abends bisschen was trinken. Aber nur so ca. 100 Meter von meinem Haus entfernt. Ich hatte mein Mofa dabei weil es Boxen besitzt für Musik. (Wir haben draußen was getrunken hab mein Mofa auch da hin geschoben). Ein Freund wollte nachkommen. Er kam mit dem Bus aus der Stadt. Ein Freund und ich warteten mit dem Mofa an der Haltestelle ca 50 Meter von meinem Haus entfernt (ebenfalls hin geschoben ). Beide wollten bei mir übernachten also musste ich ja das Mofa heimbringen. Leider ist es so das neben der Haltestelle ein Anstieg ist. Ich schafte es nicht hoch zuschieben, also hab ich mich auf mein Mofa draufgesetzt und bin 2 Meter gefahren weil es dann wieder flach ist. Nur kam in dem Moment die Polizei um die Ecke. Geblasen hatte 1.4 Promille :( dann Blutest und dann ab nach Hause. Meine Mutter hat sich riesig gefreut^^ Jetzt ist meine Frage ob es irgendwie berücksichtigt wird das ich nur 2 Meter fahren wollte und was ich führ eine Strafe bekommen könnte. ( Testergebnis vom Bluttest noch nicht da) ( bin 15 Jahre alt)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Du willst also einen kleinen Anstieg hochgefahren sein und exakt in diesem Moment steht plötzlich die Polizei da und sieht das? Sorry, aber das klingt für mich nicht sonderlich plausibel. Und weshalb hat die Polizei direkt angehalten? Welchen Grund gab es dafür? Bist du auf dem Gehweg gefahren oder wie?

Und als Tipp: Bei solchen Sachen die Unwahrheit zu erzählen, das reitet dich in der Regel noch wesentlich weiter in den Mist. Also: Lass' es bleiben ;-)

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Jetzt ist meine Frage ob es irgendwie berücksichtigt wird das ich nur 2 Meter fahren wollte

Ja, da es lebensfern ist, wird es als Schutzbehauptung angesehen. Das könnte dann durchaus nachteilig sein.



quote:
Leider ist es so das neben der Haltestelle ein Anstieg ist.

Mit 100% Steigung?



quote:
Ich schafte es nicht hoch zuschieben,

Da ihr zu dritt wart, was haben die anderne gemacht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Hey Leute, bevor alle wieder anfangen mir Moralpredigten zu halten das ich betrunken gefahren bin, hört euch erstmal meine Geschichte an.


nö!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

...und als Strafe gibt es Sozialstunden und ca. 9 Monate Führerscheinentzug.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Da hat muemmel recht, den Führerschein wirst Du los. Ob Du ihn einfach so wiederholen kannst, ist fraglich bei der Promillezahl und Deinem Alter, weil mit 15 Jahren ist der Wert schon ganz schön hoch und da hat die Führerscheinstelle garantiert Zweifel an Deiner Fahreignung. Jetzt wirst Du erstmal von der Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen Deine Strafe bekommen, so und so lange Führerscheinentzug und evtl. Sozialstunden, weil Du hast ja noch kein Einkommen. Dann kommt die Führerscheinstelle ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (wenn Du den Antrag auf Wiedererteilung stellst) und wird Dir mitteilen, welche Auflagen Du noch erfüllen musst, um die Fahreignungszweifel aus zu räumen ( evtl ärztl Untersuchung betreff Alkoholmissbrauch).Auch als 15 jähriger Kraftfahrer bist Du voll verantwortlich und solltest die Konsequenzen ( Alkohol und Fahren) kennen.
Eine MPU kann auch bei minderjährigen Kraftfahrern erfolgen.
Gruss altmärker

-- Editiert altmärker am 18.07.2012 09:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

@ altmärker,

Strafen erhält man nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von Gerichten - in diesem konkreten Fall vom Jugendrichter.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

OK, da haben Sie völlig Recht.
Gruss altärker

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