Betriebgefahr PKW <> LKW

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)
Betriebgefahr PKW <> LKW

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine recht heftige Diskussion mit meiner Anwältin, die mich in einer Verkehrssache vertritt, und würde gern ´mal andere Meinungen hören. Der Fall in Kürze:

Ich bin mit meinem PKW mit Anhänger mit einem großen LKW mit Anhänger (14-Tonner?) bei einem gegenseitigen Spurwechsel (ich von rechts nach links und der LKW von links nach rechts) kollidiert. Ich hatte eine Befahrerin, die aufgrund der chaotischen Verkehrssituation den Spurwechsel mit beobachtete und meine "Unschuld" auch bestätigte. Laut meiner Anwältin ist die Schuldfrage mangels neutraler Zeugen nicht eindeutig, so daß die Sache auf einen Quotenschaden hinauslaufen wird. Die Diskussion dreht sich jetzt um die Quotenhöhen aufgrund der Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge.

1. Meine Anwältin sieht die Betriebsgefahren gleich hoch und meint, daß eine Quotenregelung von 50 : 50 okay ist.

2. Meine Versicherung mit Sitz in Süddeutschland geht von einer höheren Betriebsgefahr des LKW´s aus und setzt 33% : 66% zu meinen Gunsten an.

3. Ich vertrete die juristisch und versicherungrechtlich sicherlich laienhafteste aber pragmatische Sicht, daß der LKW aufgrund seiner absoluten Unübersichtlichkeit für den Fahrer und behäbigen Manöverierfähigkeit in diesem Verhältnis die größere Betriebsgefahr darstellt!

Mich würde interessieren, wie andere Mitglieder des Forums die Betriebsgefahren in diesen Fall einschätzen!?

Gruß und viel Spaß beim Fussballspiel

JayC

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Hhmmm, das große Schweigen! Gibt es im Forum niemanden, der mit solchen Situationen Erfahrungen oder eine Meinung hat? ... oder liegt es daran, daß ich offen über die Diskussion mit meiner Anwältin geschrieben habe? :(

Gruß

JayC

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich versuche mal eine Antwort:
Bei der Schuldfrage sehe ich ein Verhältnis von 50% zu 50%, wahrscheinlich meint dieses deine Anwältin.
Ich bin aber auch der Meinung, dass bei der Schadensabrechnung die wesentlich größere Betriebsgefahr des LKW berücksichtigt werden muss. Nach allgemeiner Rechtsprechung hat ein PKW eine wesentlich höhere Quote zu tragen als ein Fahrrad, ein rasender Porsche als ein Trabbi und so auch ein LKW als ein PKW. Also fordere deine Anwältin auf, die Quote der Versicherung zu verlangen.
Gruß und Daumendrücken für Frankreich.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Berücksichtigen sollte man natürlich bei allem Unverständnis für die Aufteilung, dass es versicherungstechnisch völlig egal ist, wie hoch die Quoten sind.
Wenn Sie aus der Nummer nicht total rauskommen, zahlt die Versicherung, und Sie werden im SF - Rabatt hochgestuft.

Anders sieht es aus, wenn die Schadenhöhe gering ist.
Dann kann eine kleine Quote Sinn machen, weil es evtl. rentabel wird, den Schaden selbst zu bezahlen, um den SF - Rabatt zu retten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Allein die Höhe der Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge kann ja nicht ausschlaggebend für die Zumessung der Quote sein. Dafür wäre schon etwas mehr Information zum Unfallhergang erforderlich. Denn zunächst einmal ist entscheidend, wer durch sein Verhalten den Unfall verschuldet hat. Wenn du z.B. mit dem PKW einem LKW die Vorfahrt nimst und der daraus resultierende Unfall für den LKW-Fahrer unvermeidbar ist, dann spielt die Betriebsgefahr gar keine Rolle mehr, sondern Du bekommst 100% der Schuld. Eine Mithaftung aller Unfallbeteiligten aus der Betriebsgefahr heraus kommt m.E. erst viel später ins Spiel. Dann sehe ich allerdings auch die Betriebsgefahr des LKW höher als die des PKW.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Etwas mehr Sachverhalt wäre sinnvoll.

Ereignete sich der Unfall auf einer Autobahn?
Waren zwei oder drei Fahrspuren in einer Richtung vorhanden? War ein Fahrzeug weiter voraus als das Andere?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Wauuu, das Forum lebt noch ;-)! Also der Sachverhalt in Kürze: Totales Verkehrschaos - Stop and Go - fast nur LKW´s. 3 Spuren in 1 Richtung. Ich (PKW + kl. Anhänger) fahre links blinkend im Schrittempo auf der rechten Spur, um auf die mittlere Spur zu wechseln. Links neben mir steht ein LKW rechts blinkend, um auf die rechte Spur zu wechseln. Vor uns wird die Ampel grün; der Verkehr setzt sich in Bewegung. Der LKW links bleibt stehen. Wir (ich und meine Beifahrerin) sind beide der Überzeugung, daß der LKW uns nach links in die Lücke lassen will, um dann anschließend nach rechts zu ziehen. Die Lücke ist ca. 30 Meter - der LKW steht noch. Ich beschleunige, um in die Lücke zu ziehen. In dem Moment fährt der LKW auch an und zieht nach rechts auf Höhe des Hinterrads in meinen Wagen! Peng > 7000 € Schaden; beim LKW 1300 €. Aufnahme durch Polizei > Aussage gegen Aussage trotz meiner Zeugin, die nicht als neutral angesehen wird!?

In der Tat wird die ganze Angelegenheit wohl auf 50 : 50 hinauslaufen, zumal MEINE Anwältin an die gegnerische Versicherung schreibt "... Neutrale Zeugen stehen nicht zur Verfügung. Beifahrerin meines Mandanten ist Frau xxx ...".

Jetzt die Kernfrage meines Posts: Wenn wir einmal davon ausgehen, daß die Schuldfrage weder durch Zeugen noch durch technische Gutachten zu klären ist und es auf eine 50 : 50 Schuldverteilung kommt > wie ist die Betriebsgefahr eines großen LKW mit Anhänger (14-Tonner!?) im Vergleich zu einem PKW mit kleinem Anhänger zu bewerten?

Wie gesagt: Meine Versicherung geht von 1/3 zu 2/3 zu meinen Gunsten - meine Anwältin von 50 : 50, bestenfalls 40 : 60 zu meinen Gunsten aus. Wer liegt nun richtig???

Ich habe ein Problem damit, daß meine Anwältin von sich aus gleich "Minimalforderungen" stellt > benennt meine Zeugin von sich aus gegenüber der gegner. Vers. als nicht neutral > geht gleich von 50 : 50 aus, anstelle aufgrund meiner Zeugin erst einmal von einem geringeren Schuldanteil für mich zu fordern.

Ist das so üblich oder eher das Interesse, den fall schnell vom Tisch zu bekommen!!!???

Gruß JayC

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die BG eines Lastzugs kann durchaus höher sein als die eines PKW. Die BG eines PKW mit Anhänger wiederum kann höher sein, als die BG eines PKW ohne Anhänger. Wir bewegen uns hier in einem Bereich der durch die Abwägung von Verursachungsbeiträgen gekenntzeichnet ist. So kann die BG eines Lastzugs etwa gleichhoch mit der eines PKW sein, der eine Vorfahtpfichtverletzung begangen hat.

Insgesamt halte ich nach Ihren bisherigen Angaben die Hinweise Ihrer Anwältin für durchaus vertretbar. Ggf. ergeben sich aber aus der Unfallakte weitere Aspekte, die für die Beurteilung dieses Falles bedeutsam sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Was für eine Quotelung hier letztandlich herauskommen wird, wird Dir niemand mit Sicherheit voraussagen können, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und das Gericht dabei jede Kleinigkeit aus der Akte zu berücksichtigen hat, die wir hier gar nicht kennen. Eine Quotelung 1/3 : 2/3 halte ich genauso gut für denkbar wie wie 50:50.

Allerdings halte ich das Vorgehen Deiner Anwältin schon für etwas fragwürdig. Weder die Polizei vor Ort, noch Deine Anwältin hat über die Nautralität, oder besser Glaubwürdigkeit, von Zeugen zu entscheiden. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Gerichtes, wem in welchem Umfang geglaubt wird oder nicht. Insofern sollte die Anwältin m.E. einfach Deine Beifahrerin, unter Nennung von Namen und Anschrift, als Zeugin benennen. Auch sollte - zumindest wenn Rechtsschutz besteht - zunächst einmal die für Dich günstigere Quotelung gefordert werden. Wenn das Gericht dann anders entscheidet, hast Du eben Pech gehabt. Wer aber von Anfang an nur Minimalforderungen stellt, der wird auch nicht mehr bekommen. Und wenn Deine Anwältin sich mit der Durchsetzung Deiner Forderungen überfordert fühlt, dann sollte sie das Mandat niederlegen. Wobei es Dir natürlich so oder so frei steht, Dir einen anderen Anwalt zu nehmen.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Hinweise und Meinungen. Mit der Betriebsgefahr scheint es sich ja wirklich um situationsbezogene und grundsätzlich individuelle Auslegungen zu Handels.

Ich denke, ich werde abwarten, was sich tun wird ... und ggfs. meine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage für eine gerichtliche Klärung der Situation auffordern.

Gruß JayC

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen