Betäubungsmittel beim fahren

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schlittschuhlaufen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betäubungsmittel beim fahren

Hello.
Ich bin als ausländer überfahrt in Dl, also habe keine deutsche Adresse oder Führerschein usw.
Vor halbes Jahr hat in Dl polizei erwischt beim fahren mit thc, habe geldsrafe bekommen und ein monat fahrverbot, gedacht ist in ordnung.
Dann von einen andere Behörde Beief bekommen, von meine Bulttest kommt aus , ich nehme regelmässig gemäss, also Sie möchte fügrerschein entziehen, Sie können nicht wegnehmen , wegen ich lebe in der Schweiz. Wenn einmal habe mich eine Behörde kraftrechtih bestraft geht nochmal so was?
Sie habe diese Brief auch für der Schweiz gesendet. Hier Sie sagen möchte selbe untersuchung machen, davor habe möglichkeit eine stellungnahme schreibe. Im internet habe gelesen das hilft nur im Fall, wenn wegen eine party das passiert oder so, aber für regelmässige benutzer kann beschädigen machen?
Soll ich trotzdem schreiben ?
In Dl waren denke nicht korrekt und habe keine dokumentum bekommen von polizei von Arzt... nur Sie schreiben etwas datai in eine Brief ... mir ist nicht relevant.
Danke Antwort im Voraus

-- Editiert von Moderator am 18.05.2018 12:14

-- Thema wurde verschoben am 18.05.2018 12:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Wenn einmal habe mich eine Behörde kraftrechtih bestraft geht nochmal so was?

Ja, in Deutschland geht das.
Das erste ist die Strafe (Busse und Fahrverbot), das zweite ist ein Schutz der Bevölkerung.
In Deutschland ist man der Meinung, dass die Bevölerung vor regelmässigen Kiffern geschützt werden muss. Regelmässige Kiffer dürfen deshalb in Deutschland dauerhaft nicht fahren. Man nimmt ihnen deshalb den Führerschein ganz weg - zusätzlich zu Busse und Fahrverbot.
In Deutschland also alles korrekt.

Das Blut-Ergebnis darf auch von der deutschen Behörde an die schweizer Behörde gesendet werden. Was die schweizer Behörden nun machen werden, entscheiden die schweizer Behörden alleine.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Was die schweizer Behörden nun machen werden, entscheiden die schweizer Behörden alleine.


Das ist äußerst "unlustig" für den TE.
Die Eidgenossen fahren betreffend Drogen am Steuer eine Null Toleranz Politik.
Ab 1 ng/ml werden happige Konsequenzen umgesetzt.

Im Raum stehen:

Busse und Verfahrenskosten (mehrere Tausend Franken) und unter Umständen eine Gefängnisstrafe.
Ausweisentzung (Führerschein) für mindestens 3 Monate.
Wird eine Drogenabhängigkeit festgestellt, wird der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen.

Zitat (von Schlittschuhlaufen):
ich nehme regelmässig


Wenn Sie auf lange Zeit gesehen jemals Ihren Führerschein wiederbekommen wollen, sollten Sie umgehend damit KOMPLETT aufhören.

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ab 1 ng/ml werden happige Konsequenzen umgesetzt.

Auch bei Vergehen im Ausland?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von spatenklopper):
Ab 1 ng/ml werden happige Konsequenzen umgesetzt.

Auch bei Vergehen im Ausland?


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Was wollen Sie denn schreiben?

Mir fällt nichts ein; der grundsätzliche Sachverhalt scheint ja zuzutreffen: Sie haben ein Drogenproblem.

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