Folgender Fall:
Beim Aussteigen aus dem PKW stößt der Beifahrer die Tür gegen ein anderes Auto. Dabei ist zunächst nicht festzustellen, ob an dem anderen Fahrzeug ein Schaden entstanden ist. Die Personalien gibt der Beifahrer aber sicherheitshalber dem Fahrer des anderen Fahrzeugs.
1. Welche Versicherung ist im Schadensfall zur Zahlung verpflichtet, die KFZ-Haftpflicht des Halters oder die Privathaftpflicht des Beifahrers?
2. Wie kann der andere KFZ-Fahrer nach ein paar Tagen überhaupt beweisen, dass der Kratzer - sofern vorhanden - genau durch eben den Beifahrer verursacht wurde und nicht etwa durch einen anderen Vorfall entstanden ist?
Beschädigung eines parkenden Autos
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ad 1.
Ich denke die Haftpflicht des Beifahrers, da er der Verursacher war (anders wenn nur das schuldige Auto/Fahrer, nicht aber der Verursacher feststeht).
ad 2.
Soweit möglich, müßte ein Gutachten anhand der Lackspuren klären, ob der behauptete Verursacher schuldig ist.
Hallo,
es wird immer Ärger geben, falls man einmal noch so vorsichtig an irgend ein Auto gestoßen hat auch wenn damit absolut nichts beschädigt wurde.
Wir leben halt in einer brutalen rafgierigen Gesellschaft wo jeder jeden betrügen will um leicht an Geld zu kommen.
Wenn möglich, immer sofort mehere Fotoaufnahmen von allen Seiten machen auch wenn darauf nichts zu sehen ist und auch der andere erst einmal selbst sagt, das nichts beschädigt wurde.
Zu Hause im Gespräch mit der Ehefrau und dem Nachbar ergibt sich auf einmal dann eine Anzeige.
Falls allerdings tatsächlich
durch die Tür des Beifahrers etwas beschädigt wurde sollte hier auch erst einmal tatsächlich dessen Privathaftpflichtversicherung der Schaden gemeldet werden, zumal ja auch an Deiner eigenen Fahrzeugtür dabei auch etwas beschädigt hätte werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
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