Berufung in Strafsache unbefriedigend.....

10. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
HerrG18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung in Strafsache unbefriedigend.....

Hallo,
Ich stecke in einer sehr ärgerlichen Situation. Alles fing 2009 an. Ich befuhr mit meinem Kleinkraftrad und einem Freund hinten drauf einen Marktplatz wo ein Weihnachtsmarkt aufgebaut war. Es war schon spät am Abend und es waren nurnoch 3 buden geöffnet. UIch fuhr also eine Runde um den Weihnachtsmarkt der sich auf einer Fußgängerzone befand. Natürlich hätte ich dort nicht fahren dürfen. Kurz bevor ich dann wieder auf der Straße ankam sprang ein Kontroleur hinter einer Holzhütte/Imbisswagen hervor und mitten vors Kleinkraftrad. Mir blieb keine Reaktionszeit. Es war eine zu bewegung zu mir. Gleichzeitig blockte er mich mit seinem Ellenbogen und wir fielen zu boden. Die Rechte Fussraste des KKR strif sein Knie und der Kontroleur erlitt eine PRellung. Mein Beifahrer ist einfach abgehaun. Später meldeten wir diesen auch als Zeugen. In der ersten verhandlung warf man mir und meinem Zeugen eine Falschaussage vor und man glaubte mir nicht ,dass der Security kurz vor mir hinter einer Hütte hervorgesprungen ist. Man glaubte der Gegenpartei eher ,dass ich diesen übersehen habe (für mich unverständlich!). Wir gingen in Berufung. Nach über einem Jahr war gestern die Berufung im Landgericht. Hier ebenfalls dasselbe Schauspiel. Man glaubte der Gegenseite eher die wirklich erzöählte sie wollte mich aus 15 Metern entfernung zum anhalten bewegen mit Winken. Ich verzichtete auf meinen Zeugen ,weil das Risiko einer Anklage wegen Falschaussage drohend näher kam (OBWOHL WIR ABSOLUT EHRLICH WAREN UND DEI GEGENSEITE SICH ALLES ZURECHT BOG).


Anstatt im ersten Verfahren 1 Freizeitarrest und 1 Monat Fahrverbot muss ich mich jetzt mit 800 Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot rumplagen. Eigentlich darf sichd as Urteil doch nicht verschelchtern? Ich empfinde das aber SEHR DEUTLICH so.


Verzicht auf Berufung ist schon gegeben worden von meinem Anwalt...... Gibt es trotzdem die Möglichkeit das erste Urteil zu vollstrecken ,aufgrund der verschlechterung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Da die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hat, kann das Urteil auch höher ausfallen, was bei dir ja der Fall ist.
Ansonsten hätte das Urteil nicht höher ausfallen dürfen.

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-- Editiert am 10.03.2011 17:26

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#2
 Von 
HerrG18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Die Staatsanwaltschaft hat keine Berufung eingelegt. Usprünglich hatte ich Berufung eingelegt. Wir wurden auch der Falschaussage beschuldigt und wollten das eine Instanz weiter klären. Jetzt war der Vorwurf vom Tisch und ich hab eine andere Strafe bekommen die meines erachtens schlimmer ist. ZWar ist der Freizeitarrest erlassen worden aber 800 euro zahlen empfinde ich als gravierender als 1 Freizeitarrest.

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#3
 Von 
HerrG18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Die Staatsanwaltschaft hat keine Berufung eingelegt. Usprünglich hatte ich Berufung eingelegt. Wir wurden auch der Falschaussage beschuldigt und wollten das eine Instanz weiter klären. Ausserdem meinte mein Anwalt ,dass Freizeitarrest ,Führerscheinsperre und Sozialstunden zu viels eien und in der nächsten Instanz würde das geringer ausfallen. Jetzt habe ich 800 Euro Strafe und Führerscheinentzug. Für mich kein wirklich guter Tausch! Jetzt war der Vorwurf vom Tisch und ich hab eine andere Strafe bekommen die meines erachtens schlimmer ist. Zwar ist der Freizeitarrest erlassen worden aber 800 euro zahlen empfinde ich als gravierender als 1 Freizeitarrest.

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-- Editiert am 10.03.2011 19:53

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#4
 Von 
guest-12311.03.2011 12:50:10
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

da Strafen, die mit einer Inhaftierung verbunden sind, einschneidender sind als eine Geldstrafe, ist hier auch nicht gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen worden. Ob Sie das persönlich auch so sehen oder nicht, ist dafür ohne Belang. Und nein, Sie können nicht das 1. Urteil statt des 2. wählen - das ist ja nie rechtskräftig geworden.

Gruß vom mümmel


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#6
 Von 
guest-12313.03.2011 11:02:02
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
HerrG18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sauerrei!
Die 2te Rcihterin hat mir nur 800 Euro reingewürgt ,weil im 1sten. Urteil folgende Worte stehen "Das ist kein Gericht mit Recht und Ordnung. Das ist einfach nur Humbug." Das habe ich dem Richter entgegen geschrien ,nachdem er das erste Urteil verkündete. Völlig zurecht ,da dieser Richter als völlig abgestumpft gillt. Dieser ist bekannt dafür die Jugendlichen lieber einmal zu oft zu verurteilen und sich nicht richtig mit den Fällen auseinander zu setzten.

Das hat die 2te Richterin natürlich gesehen. Jetzt habe ich keinen Freizeitarrest mehr aber 800 Euro Strafe. Wo liegt da biete der Unterschied.

Pauschal zu sagen Geldstrafen sind immer eine schwächere Strafe als Freiheitsstrafen finde ich ganz schön unsinnig. Eine Utopische Geldstrafe wirkt mindestens genauso.

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