Beleidigung/Drohung im Straßenverkehr

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459851-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung/Drohung im Straßenverkehr

Hallo Zusammen,

Da ich Vielfahrer bin, erlebe ich jeden TagnSzenen im Verkehr die ihresgleichen suchen. Heute fuhr ich in einen Kreisverkehr ein. Im kreisvehr befand sich schon ein Fahrzeug, es war aber genügen Abstand zwischen uns. Doch der Fahrer gab plötzlich Gas und fuhr mir fast in mein Heck. Er provozierte somit oder erzwang seine Vorfahrt. Das kann man sehen wie man will. Als er dann aber immer noch drängelte hielt ich an und stieg aus. Ich war so wütend, das ich ihm mitteilte:

"Beim nächsten mal ziehe ich ihn aus dem Auto"

Kann er mich deswegen anzeigen und falls ja. Was kommt dann auf mich zu?

Ich möchte dazu sagen das momentan ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr läuft. Mein RA teilte mir aber mit dass das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt wird. Grund hierfür ist angebliches zu dichtes Auffahren gewesen und ich hätte keine Chance mich dagegen zu wehren, da der Kläger immer recht bekommt, trotz Aussage gegen Aussage.

Beste Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Kann er mich deswegen anzeigen


Klar. Ist ja auch denkbar einfach

Zitat:
Was kommt dann auf mich zu?


Vermutlich nichts. Eine Straftat kann ich auch nicht unbedingt erkennen.

Zitat:
Grund hierfür ist angebliches zu dichtes Auffahren gewesen und ich hätte keine Chance mich dagegen zu wehren, da der Kläger immer recht bekommt, trotz Aussage gegen Aussage.


Eine gewagte Aussage, die ich nicht teile. So ganz aus dem Nichts wird in Deutschland kein Strafverfahren eröffnet.

Vielleicht solltest du auch einfach mal nicht so schnell provozieren lassen im Straßenverkehr. Sonst riskierst du früher oder später deinen Führerschein - und für die Nerven ist das ohnehin besser.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb459851-73):
genügen Abstand zwischen uns.
Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Es ist im Kreisverkehr nicht unüblich dass die zufahrenden Fahrzeuge den Abstand zu den bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen, sagen wir mal, "optimistisch einschätzen" und abrupte Bremsmanöver provozieren. Andauerndes Auffahren sollte jedoch nicht die Folge sein.


Zitat (von fb459851-73):
Als er dann aber immer noch drängelte hielt ich an und stieg aus.
Hast Du Dich ihm hierbei in den Weg gestellt und die Weiterfahrt verhindert (mit Deinem PKW oder mit Deinem Körper)? Das wäre dann nämlich durchaus ein Ansatz für eine Nötigung Deinerseits.


Zitat (von fm89):
Vielleicht solltest du auch einfach mal nicht so schnell provozieren lassen im Straßenverkehr. Sonst riskierst du früher oder später deinen Führerschein - und für die Nerven ist das ohnehin besser.
Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

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Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
fb459851-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Osmos):
Zitat (von fb459851-73):
genügen Abstand zwischen uns.
Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Es ist im Kreisverkehr nicht unüblich dass die zufahrenden Fahrzeuge den Abstand zu den bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen, sagen wir mal, "optimistisch einschätzen" und abrupte Bremsmanöver provozieren. Andauerndes Auffahren sollte jedoch nicht die Folge sein.


Zitat (von fb459851-73):
Als er dann aber immer noch drängelte hielt ich an und stieg aus.
Hast Du Dich ihm hierbei in den Weg gestellt und die Weiterfahrt verhindert (mit Deinem PKW oder mit Deinem Körper)? Das wäre dann nämlich durchaus ein Ansatz für eine Nötigung Deinerseits.

Nochmal zwischen mir und dem Fahrzeug hätten hinter mir noch andere Fahrzeuge einfahren können ohne den bisher im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeug zu behindern. Ich blieb im Kreisverkehr stehen, stieg aus und begab mich zu seinem Fahrzeug. Danach fuhr ich ganz normal weiter. Er stritt sich mit seiner Frau. hierbei denke ich das sie mir recht gab was das auffahren angeht.

Zitat (von fm89):
Vielleicht solltest du auch einfach mal nicht so schnell provozieren lassen im Straßenverkehr. Sonst riskierst du früher oder später deinen Führerschein - und für die Nerven ist das ohnehin besser.
Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich blieb im Kreisverkehr stehen, stieg aus und begab mich zu seinem Fahrzeug.


OK, Kommando zurück. Das erfüllt durchaus den Straftatbestand der Nötigung.

Also bitte: Selbst wenn der andere Teilnehmer dicht auffährt, rechtfertigt das noch lange nicht solche Aktionen.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb459851-73):
Ich blieb im Kreisverkehr stehen, stieg aus und begab mich zu seinem Fahrzeug. Danach fuhr ich ganz normal weiter.
Zusammengefasst bedeutet dies:

- Er ist nicht "weiterhin" dicht aufgefahren sondern ihr wart noch im Kreisverkehr.
- Du hast im Kreisverkehr vor ihm angehalten und seine Weiterfahrt zwangsweise gestoppt um ihn zur Rede zu stellen.
- Du hast ihm - für die Zukunft - körperliche Gewalt angedroht.
- Netterweise war auch noch seine Frau im Fahrzeug die im Zweifelsfall seine Sicht der Dinge bestätigt.

Tja, dann hoffe mal daß er Dich nicht anzeigt, ein zweites Verfahren wegen Nötigung so kurz nach einer Einstellung mit Auflagen dürfte die StA in Richtung Anklage und Verurteilung streben lassen. Dann wäre er weg, der Schein, wie von fm89 prophezeit.


-- Editiert von Osmos am 14.02.2017 15:24

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#6
 Von 
fb459851-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch er ist im Kreisverkehr weiterhin dicht aufgefahren ohne zu richtig bremsen. Er fuhr mir dementsprechend bewusst bis auf wenige Zentimeter auf!!! Erst dann hielt ich an, da ich mich bedrängt sah! Hätte ich in dem Moment bremsen müssen, wäre er mir definitiv ins Heck gefahren


-- Editiert von fb459851-73 am 14.02.2017 15:34

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb459851-73):
Doch er ist im Kreisverkehr weiterhin dicht aufgefahren ohne zu richtig bremsen.

Tja mit der Einstellung wäre wohl eine Nachschulung gar nicht verkehrt, wer in den Kreisverkehr einfährt hat Vorfahrt zu achten und darf den fließenden Verkehr nicht behindern. Entweder wurde eben die Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten falsch eingeschätzt, oder nach der Aussage war es sogar vorsätzlich Missachtung der Vorfahrt.
Danach noch die Nötigung, und eventuell Bedrohung mit körperlicher Gewalt, na da freut sich der Richter, hoffentlich ist man auf den Führerschein nicht täglich angewiesen, sonst kann man sich gleich einen neuen Job suchen.
Auf jeden Fall sollte man nach solchen Vorfällen seinen Fahrstil stark überdenken, denn wenn sich solche Vorfälle mehren, dürfte auch die Fahrerlaubnisbehörde nachdenken, ob solche Fahrer die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb459851-73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch einmal: Hinter mir hätten noch 2 Fahrzeuge in den Kreisverkehr einfahren können ohne das einer die Vorfahrt missachtet hätte. Er hat bewusst Gas gegeben und sich quasi die Vorfahrt mit einer Risikoreichen Aktion erkämpfen wollen!
Wenn ich ihm die Vorfahrt genommen hätte, wäre ich einsichtig gewesen und hätte mich nicht derart aufgeregt!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb459851-73):
Er hat bewusst Gas gegeben und sich quasi die Vorfahrt mit einer Risikoreichen Aktion erkämpfen wollen!

Es war der eigene Fehler den man sich nicht eingesehen will, im Kreisel nähert sich ein Auto schneller als man es vielleicht einschätzt. Im Kreisverkehr gilt das Limit wie auf der Straße beim vor dem Kreisverkehr, also wenn da 50 km/h erlaubt waren dann darf ein Auto darin, sofern technisch und von den Umwelteinflüssen nichts dagegen spricht auch diese 50 km/h gefahren werden.
Das entspricht eben 13,9 m/s, und wenn der andere nur 30 fährt sind es immer noch 8,4 m/s, und was ist wohl der Mindestabstand bei den Geschwindigkeiten?
Es wurde somit § 1 Abs. 2 StVO nicht beachtet. Manchmal ist es besser man hält einmal zu viel an, wenn man die Geschwindigkeit nicht einschätzen kann. So was ist jedoch auch bei den Sicherheitstrainings inzwischen Standard, und man glaubt gar nicht wie viele sich beim Einschätzen der Geschwindigkeit eines im Kreis fahrenden Autos im Verhältnis zum Kurvenradius verschätzen.
Und dazu noch die Nötigung und die Bedrohung mit körperlicher Gewalt, bei einem erst gerade eingestellten Verfahren, lassen auf manche Schlüsse zu.
So wie man sich hier präsentiert, wenn man das vor Gericht auch so sagt, dann gute Nacht für den Schein, erst mal wird er vom Gericht mal entzogen, danach kommt die Fahrerlaubnisbehörde ins Spiel, die persönliche Eignung für das Führen eines Fahrzeugs steht auf dem Spiel.
Ein einfacher Tipp von einem Bekannten, welcher Trainer bei Nachschulungen und Sicherheitstrainings ist, man begebe sich mal zu einem Kreisverkehr, nicht per Auto, sondern zu Fuß, nehme eine Stoppuhr mit, und betrachte die Zeit, in welcher ein Auto an der Einfahrt ist, und ob man es real schaffen würde auf ca. 30 km/h zu sein, ohne den anderen zu behindern. Gleiches gilt beim Einfahren auf Einfädelspuren in den fließenden Verkehr.
Vielleicht geht es diesmal noch mal gut, und der andere Autofahrer erstattet keine Anzeige, jedoch ohne über sein Verhalten mal nach zu denken, ist man Fußgänger, und sorry, das sogar zu Recht.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb459851-73):
Er hat bewusst Gas gegeben und sich quasi die Vorfahrt mit einer Risikoreichen Aktion erkämpfen wollen!

Nochmal: Er hat im Kreisel die Vorfahrt und muss sie sich nicht erkämpfen. Er darf im Kreisel so schnell fahren wie die maximale Höchstgeschwindigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse und die aktuelle Verkehrssituation es zulassen. Und wenn er in den Kreisel langsam einfährt darf er natürlich innerhalb des Kreisels beschleunigen. Damit muss man rechnen wenn man vor einem Fahrzeug einfahren möchte. Und offenbar hast Du den anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Ob und wie lange er Dir aufgefahren ist entzieht sich unserer Kenntnis und unserer Wertung, aber die Ursache war Dein Einfahren in den Kreisverkehr. Das ist jedoch alles harmlos im Vergleich zu Deiner Folge-Aktion, die zu Deiner Straftat führte.

Du scheinst wirklich recht überzeugt von Deiner Sicht der Dinge zu sein. Das macht Dich aber zwangsläufig früher oder später zum Angeklagten und endet mit Vorstrafe und Entzug der FE. Solche Fälle sitzen regelmäßig auf der Bank, und interessanterweise hören sich die Geschichten im Umfeld obengenannter Verkehrsstraftaten immer ähnlich an. Bewirb Dich mal als Schöffe und schaue Dir das Drama an (da siehst Du dann auch überwiegend Fälle mit üblem Ausgang) ...

Ich kann nur nochmal fm89 zitieren:
Zitat (von fm89):
Vielleicht solltest du auch einfach mal nicht so schnell provozieren lassen im Straßenverkehr. Sonst riskierst du früher oder später deinen Führerschein - und für die Nerven ist das ohnehin besser.

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