Hallo zusammen,
ich wollte neulich abends beim Fahradfahren ohne Licht vor einer motorisierten Kontrolle des Ordnungsamts abhauen. Das fanden die Herren in dem Auto natürlich nicht so lustig & nach vielleicht 2 Minuten Katz-und-Maus-spielen habe ich doch angehalten, da ich leider doch nicht schneller war. War dann noch eine 'entspannte' Unterhaltung mit denen, da ich die Dummheit nicht verhehlen konnte, die Herren nahmen aber meine Daten auf, um eine 'Anzeige' durchzuführen.
Meine Frage hierzu:
Normalerweise wären wohl nur 10 € wegen Fahren ohne Licht fällig gewesen.
Soweit ich die StVO gelesen habe, würde dazu jetzt lt. Bußgeldkatalog noch "Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte" kommen.
Stimmt meine grobe Einschätzung da ungefähr, oder nehme ich besser schon gestern Kontakt mit einem Anwalt auf, weil da jetzt was 'ganz großes' auf mich zurollt ?
Ansonsten würde ich nämlich einfach den Bußgeldbescheid abwarten & mir nächste Woche ein Rad mit Licht kaufen (sic !) ...
Danke für Eure Einschätzungen & angenehmen Sonntag noch
Peter
(der Wurzelkaiser)
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Bei Kontrolle Gas gegeben ...
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
--- editiert vom Admin
mit Fackel auf dem Dach und allem Drum und Dran, Typ VW-Bully, nur mit Beschriftung 'Ordnungsamt'.
Bei den ersten Versuchen haben Sie es mit Anrufen durchs Fenster probiert, am Schluß kurz das bunte Licht angemacht & mich auch per Lautsprecher gebeten, anzuhalten, was ich dann auch gemacht habe.
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--- editiert vom Admin
Hallo verbrecher999,
danke für die Einschätzung, da die Fahrzeuge aber aussehen wie Polizeifahrzeuge, nur mit 'Ordnungsamt' statt 'Polizei'-Aufkleber & auch mit Blaulicht (sorry wenn die Antwort vorher undeutlich war) würde ich mit der Ausrede wohl nicht so weit kommen :-(
Schönen Abend/Morgen noch
wurzelkaiser
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Du kannst die ganze Sache auch nac§113 StGB sehen <hr size=1 noshade>
Flucht ist ja nun wirklich kein "Widerstand" i.S.d. StGB.
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quote:Nein.
Stimmt meine grobe Einschätzung da ungefähr
quote:Ein Mitarbeiter des Ordungsamtes ist aber kein Polizeibeamter. Seiner Aufforderung anzuhalten muss man nicht nachkommen.
Soweit ich die StVO gelesen habe, würde dazu jetzt lt. Bußgeldkatalog noch "Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte" kommen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Danke für die Antworten, wen es noch interessiert was rauskam:
Bußgeldbescheid wg. Fahren ohne Licht & Fahren auf dem Bürgersteig
--> 12,50 Euro ...
VG
Peter
--- editiert vom Admin
Wieso ist die Sache glimpflich abgelaufen? Viel mehr war ja nicht zu erwarten.
Vielen Dank aber für die Rückmeldung. Es ist immer erfreulich zu erfahren wie eine Sache letztlich ausgegangen ist.
Vorliegend wurde aber kein Bußgeldbescheid erlassen, sondern ein Verwarngeld angeboten. Dies sollte unbedingt fristgerecht und vollständig bezahlt werden. Geschieht dies nicht kommt es zu einem Bußgeldbescheid, der dann 23,50€ zusätzlich kostet.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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