Baustelle unnötig Abgesperrt

29. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)
Baustelle unnötig Abgesperrt

Guten Abend an Alle!

Wir haben zurzeit folgendes Problem in unserem Dorf:

In unserem 300 Seelen Dorf gibt es bei Ortsbeginn und Ortsende Pflastersteine die zur Zeit entfernt werden.Unsere Ortschaft hat eine große Kreuzung in der man sich zu Hauptverkehrszeiten wie auf der Autobahn fühlt. Die Bauarbeiten sind soweit, dass der größte Teil schon asphaltiert wurde.
Auch für uns als Anwohner ist die komplette Durchfahrt gesperrt. Unseres Dorf liegt zentral zwischen zwei Großstätten, sodass wir mehrmals am Tag eigentlich die gesperrten Straßen benutzen müssen(ohne einen Rund 20 Kilometer Umweg in kauf zu nehmen).
Jetzt zum eignentlichen Problem, zwei der Ortseinfahrten sind bereits asphaltiert und fertig, dennoch sind diese Zugänge auch für Anwohner gesperrt, wir haben keine möglichkeit in unser Dorf mit dem Auto zu kommen.
Heute ist meine Frau nach der Arbeit um die Absperrung herumgefahren und hat anschließend eine Warnbake um ein paar Zentimeter verrückt damit sie mit ihrem Wagen (A-160) durchfahren konnte(Sie hatte außerdem ihren Einkauf im Kofferaum). Daraufhin kam der Bauleiter auf Sie zugestürmt und brüllte schon von weitem, ob sie wüsste was das Kostet eine Baustellenabsperrung zu verschieben. Außerdem behauptete der Bauleiter, das alles "frisch geteert" war und die Anwohner auserhalb Parken müssten, auch den Einkauf sollte sie rund 800 Meter selbst tragen. Danach zückte der Bauleiter direkt eine Kamera und fotografierte das Nummernschild mit meiner Frau. Sie hat sofort darauf bestanden das das Bild gelöscht wird. Der Bauleiter winkte ab und Brüllte ihr nach "das bekommen wir schon geklärt "

Ich hab mir das ganze Situation eine Stunde später angeschaut, leider war der Bauleiter nichtmehr zu diesem Zeitpunkt anwesend. Die Angeblich "frisch geteerte" Stelle wurde mind. 20h vorher fertiggestellt. Ich habe mich mit mehreren Anwohnern unterhalten und wir sind alle der Meinung das die eine Absperrung unnötig ist. Man könnte die Durchfahrt wenigstens für Anwohner frei geben.
Da wir sondst keine Möglichkeit haben das Dorf zu verlassen(wir können ja nicht alle Außerhalb auf der Bundesstraße parken). Ein paar Anwohner haben den Vorfall mit meiner Frau auch gesehen und das interessante war, dass ein Bäker wenige Minuten nach meiner Frau die selbe Straße nutzte und die Bauarbeiter belieferte(Jetzt macht es auf einmal nichts mehr aus die ach so "frisch geteerte" Straße zu befahren).

Ich möchte mich die Tage mit dem Bauleiter unterhalten und wollte wissen welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben. Es kann ja nicht sein das ein komplettes Dorf abgeschottet wird, aber für einen Bäcker wird die Blockade geöffnet. Außerdem finde ich die Sache mit dem Foto auch nicht in Ordnung. Über die Verschiebung der Warnbake lässt sich streiten(es waren wirklich maximal 10cm).

Beste Grüße,

Weber

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Webie am 29.10.2014 21:19

wir sind alle der Meinung das die eine Absperrung unnötig ist.

Auf welche fundierten Kenntnise des Straßenbaus beruhen diese Meinungen?

quote:
von Webie am 29.10.2014 21:19

Die Angeblich "frisch geteerte" Stelle wurde mind. 20h vorher fertiggestellt.

Und wer sagt, dass die Teerdecke in den 20h so beschaffen ist, dass sie für den Verkehr freigegeben werden kann?

quote:
von Webie am 29.10.2014 21:19

welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben.

Ihr könnt euch an die Gemeinde wenden. Schließlch hat die Gemeinde die Bauarbeiten in Auftrag gegeben.


quote:
von Webie am 29.10.2014 21:19

Außerdem finde ich die Sache mit dem Foto auch nicht in Ordnung.

Ich schon. Schließlich könnte hier durch das befahren einer nicht freigegebenen "fisch geteerten" Straße ein Schaden entstanden sein, wie z.B. Fahrrillen durch das Fahrzeuggewicht im noch nicht durchgetrockneten Asphalt. Ein solch mögliches Vergehen sollte man dokumentieren. Damit hat man ein Beweisstück, um spätere Ansprüche gegen die Verursacherin geltend zu machen.


quote:
von Webie am 29.10.2014 21:19

Über die Verschiebung der Warnbake lässt sich streiten(es waren wirklich maximal 10cm).

So eine Barke hat einen Sperrcharkter. Und gesperrt heißt gesperrt. Da wird nichts rumgerückt wie man das möchte. Ergo sehe ich hier keinen Diskussionspunkt.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 29.10.2014 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Anwohner haben Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Bevor ich dieses Thema erstellt habe, habe ich mich natürlich ein wenig vorher schlau gemacht im Internet.

Natürlich muss man ein paar einbusen hinnehmen, aber es kann nicht sein, dass bei einer A-Klasse(eine Tonne!) ein gebrüll losgelassen wird, aber der zuliefernde Bäcker mit seinem voll beladenen 2,5-3,0 Tonnen VW-Bus, auf einmal der Asphalt hard genug ist. Außerdem ist Bitumen nach einer kurzen Zeit befahrbar. Vorallem mit normalen PKWs. Witzigerweise fuhren über die selbe(knapp 10min nach meiner Frau) Strecke schon die schweren LKWs mit mind. 42 Tonnen. Und wenn diese darüber fahren können dann auch PKWs der Anwohner! Die Straße ist außerdem groß genug das die Bauarbeiter nicht gefährdet werden!
Für mich ist das Willkür. Der Bauleiter hatte einen schlechten Tag und sucht ein Ventil.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte mich die Tage mit dem Bauleiter unterhalten und wollte wissen welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben <hr size=1 noshade>

Gegen den Bauleiter: gar keine

Wenn man auf der rechtlichen Schiene etwas machen möchte, müsste man sich mit dem Auftraggeber der Bauarbeiten unterhalten.

Ich wüsste auch nicht, was ein Gespräch mit dem Bauleiter bringen sollte, da ein Bauleiter im Regelfall nichts nach außen hin zu entscheiden hat, d.h. selbst wenn der Bauleiter irgendwelche Zugeständnisse gegenüber den Anwohnern machen möchte, würde er damit seine Kompetenz überschreiten. Der Bauleiter ist im Regelfall dafür da, die vorhandenen Pläne umzusetzen, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn einem die Pläne (auch im Hinblick auf Sperrungen) nicht gefallen, wendet man sich nicht an den Bauleiter sondern an der Ersteller der Pläne.
(Analogie: Man baut ein Haus und ist mit der Ausführung nicht zufrieden. Da wendet man sich auch an den Architekten und nicht an den Vorarbeiter der Maurerkolonne.)




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Jetzt mal ein guter Rat an den TE:

Ich würde an Ihrer Stelle den Ball so flach wie möglich halten. Ihre Frau hat bewusst(!) nicht nur eine Absperrung ignoriert, sondern sogar beseitigt.

Sollten tatsächlich Schäden entstanden sein, haftet Ihre Frau voll dafür, unabhängig davon, ob Sie oder das halbe Dorf das einsehen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Sperrung nicht gerechtfertigt ist, wenden Sie sich an die Gemeinde. Eigenmächtig dürfen Sie nicht handeln.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Angeblich "frisch geteerte" Stelle wurde mind. 20h vorher fertiggestellt. Ich habe mich mit mehreren Anwohnern unterhalten und wir sind alle der Meinung das die eine Absperrung unnötig ist. <hr size=1 noshade>

Da ihr offensichtlich keine straßenbauliche Kompetenz besitzt, sollte man sich einfach mal an die Vorgaben (=Absperrung) halten statt besserwisserisch zu handeln und sich über die Konsequenzen zu beklagen.

Die Aushärtungszeit von Asphalt beträgt ohne besondere Hilfsmittel 24h bis 48h.

Vermutlich war hier aber die Zeit schon zu Ende, was bezüglich des schadenserstz also glipmpflich auflaufen dürfte.



quote:<hr size=1 noshade>
Man könnte die Durchfahrt wenigstens für Anwohner frei geben.
Da wir sondst keine Möglichkeit haben das Dorf zu verlassen <hr size=1 noshade>

Das ist natürlich Unsinn, ihr seid einfach nur zu bequem die Umleitung zu nehmen.


Im übrigen ist es überhaupt nicht sinnvoll den Ablauf der Bauarbeiten dadurch zu behindern, das da dauernd irgedwelche Anwohnerfahrzeuge herumwuseln.

Und wenn sie es dennoch machen, kann das im Einzelfall richtig teuer werden (Abmahnung/Unterlassungsklge, Kosten durch die Verzögerungen).





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Außerdem finde ich die Sache mit dem Foto auch nicht in Ordnung.


Das Kennzeichen des Autos deiner Frau besitzt leider keinerlei Persönlichkeitsrecht, sodaß es fotografieren darf, wer will.

Weder KunstUrhG noch allgemeines Persönlichkeitsrecht untersagen dies.

Von einer "geschäftsmäßigen" Speicherung personenbezogener Daten kann in dieser Situation auch keine Rede sein, sodaß auch BDSG dir keinen Löschungsanspruch gibt.

Mal abgesehen davon, daß auch das BDSG Ausnahmen für die Verwendung in Gerichtsverfahren vorsieht. Sonst könnte man ja überhaupt nie fotografische Beweise sichern, wenn der Eigentümer der in der Öffentlichkeit (!) fotografierten Sachen sich dem widersetzen könnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Um den Sinn einer Absperrung zu verdeutlichen:

Es ist eine Baustelle. Dort gibt es z.B. Baumaschinen.
Da alles gesperrt ist, rechnet keiner der Arbeiter dort mit irgendeiner (wenn auch kleiner) A-Klasse.
Wie gut sich eine A-Klasse unter einem Radlader macht, möchten Ihre Frau und auch die Bauarbeiter bestimmt nicht erfahren.

Wenn irgendwas passiert, gucken plötzlich alle dumm aus der Wäsche, aber keiner will Schuld gewesen sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

1. Sind wir nicht zu faul eine Umleitung zu benutzen. Es ist garkeine Umleitung ausgeschildert.

2.Gibt es in unserem Dorf ältere Menschen die nicht mehr große Strecken laufen können. Diese sind auf eine Gemeinde mit Auto angewiesen. Manche bekommen ihr essen auch geliefert.

3. Sind die Arbeiter jeweils nur an einem Ortsende bei der Arbeit, was bedeutet eine Vollsperrung ist mehr als unzumutbar(dazu aber später mehr).

4. Hat keiner von uns aus dem Dorf irgendwelche Arbeiten behindert oder verzögert. Im Gegenteil, die Arbeiten sollen sogar früher fertig sein.

5. Bitumen ist nach 24h mehr als nur ausgehärtet. Die Stelle um die es ging war schon gut 20h bearbeitet worden und war schon längst befahrbar(Lässt sich schön Unterstreichen da die LKWs auch die selbe Stelle nutzten).

Aber nun zum eigentlichen Update. Wir haben mit unserem Ortsvorsteher gesprochen und dieser nahm sich der Sache an.
Wie sich herausstellte war für unser Dorf nie eine Vollsperrung für Anwohner über diesen Zeitraum vorgesehen. Die Kreuzung sollte nach einem Tag wieder für Anwohner freigegeben werden(Was der Bauleiter allerdings versäumte).Eine vollsperrung von mehr als einer Woche ist unzumutbar . Die Verschiebung der Warnbake, auch wenn es sich nur um Zentimeter handelte wird nicht gern gesehen und ist auch strafbar. Allerdings wird Aufgrund des Fehlverhaltens und der Versäumnisse des Bauleiters von einer rechtlichen Verfolgung abgesehen.
Und siehe da, nach einem kurzen gespräch mit dem Bauleiter hat dieser die Straße für Anwohner freigegeben und sich prompt bei uns für die Missverständnisse entschuldigt.

Ein letztes noch, ich bedanke mich für die große Menge an geistreichen Antworten. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aber nun zum eigentlichen ze/BGB/675.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 675 BGB: Entgeltliche Geschäftsbesorgung">§675(2) BGB</a>."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ähm, der Ortsvorsteher ist sicherlich nicht der Bauher.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Aber der Ortsvorsteher ist Repräsentant des Bauherrn (hier: öffentliche Hand).


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen