BTMG und Führerschein

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Strike11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG und Führerschein

hallo zusammen

strafrechtlich ist die sache mitlerweile eingestellt, aber wegen der Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bin ich noch nicht ganz im klaren was passieren wird. Also das Cannabis wurde bei einer Kontrolle entdeckt, die auf öffentlichem Raúm stattfand. wir waren mit dem fahhrrad unterwegs, sind aber zum zeitpunkt der kontrolle nicht damit gefahren, weil wir auf einer bank ein bier getrunken haben. haben nichts konsumiert gehabt und haben weder aussagen zum konsumverhalten noch einen drogentest gemacht, d.h. konsum kann nur vermutet werden, aber nicht bewiesen. das ganze fand in bayern statt und für mich zum erstenmal
soweit zum sachverhalt und nun die fragen:
- muss ich einer aufforderung zum drogenscreening bzw. fachärztlichen untersuchung nachkommen, oder kann ich das mit hinblick auf das Verfassungsgerichtsurteil verweigern ohne befürchten zu müssen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird-ein screening wäre an und für sich kein problem weil ich nix konsumiere, ist halt aber teuer und wenn es nicht sein muss...
- eine mpu scheidet nach meinem kenntnisstand ja ohnehin aus
- ist wenn post von der führerscheinbehörde kommt ein anwalt anzuraten??

schon mal vielen dank für die antworten

Strike11

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

- ist wenn post von der führerscheinbehörde kommt ein anwalt anzuraten??

Das ist anzuraten. Wie das Cannabis-Urteil in Bayern führerscheintechnisch umgesetzt wird, weiß ich leider nicht. Aber in diesem Punkt gehen in BAY die Uhren wirkl. anders (ist nicht nur ein Klischee) :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
lalapuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi hatte letzte Woche Sonntag eine Polizeikontrolle ( angeblich aufgrund meiner Vorgeschichte (wurde wegen Besitzes von Btm mal verurteilt vor 5 Jahren) Urinprobe + Blutprobe. Was erwartet mich jetzt?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, daß kommt vorrangig darauf an, was bei den Proben rauskommt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
lalapuh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, das letzte mal Konsum lag da ungefähr 6-8 Stunden zurück... dementsprechend werden dann wohl die Ergebnisse ausfallen....

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#5
 Von 
Johannes 54
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn der Bluttest (nur er hat vor Gericht Rechtskraft) positiv (also negativ für Dich) ausgefallen ist wirst Du erstmal die Strafe für das Fahren unter THC Gehalts im Blut zu spüren bekommen. D. h. € 250 Strafe, ein Monat Fahrverbot und 4 Punkte.

Danach wirst Du dann wohl Post von der Verkehrsbehörde Deiner Stadt/Kreis bekommen, nach der Du mind. eine Urinprobe abgeben musst, weil bei Dir der Verdacht besteht dass Du Konsum und Straßenverkehr nicht trennen kannst. Eine MPU ist auch warscheinlich, hier gibt es aber Vorbereitungslektüren (Infos über Grüne-Hilfe, Lektüre bei E-Bay oder amazon.com), um den Fallen aus dem Weg zu gehen.

Das BVerfG Urteil findet bei Ihnen keine Anwendung, da es sich nur auf Personen bezieht, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr BtMG auffällig geworden sind.

Gruß,
Johannes

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#6
 Von 
Johannes 54
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

Ach, was ich noch fragen wollte, weil es mich interessiert:
Wie ist es zu der Kontrolle gekommen? Hat eine stehende Streife ihr Nummernschild in den Polizeicomputer eingegeben und Sie dann gezielt aus dem Verkehr geholt? Oder sind Sie in eine normale routinemäßige Kontrolle gekommen und erst bei der Prüfung ihres Führerscheins wegen der Verurteilung aufgefallen?
Das hat zwar keine Auswirkungen auf Ihre Strafe/Sankzion, interessiert mich aber doch sehr in Bezug auf die Methoden, die die Polizeibeamten anwenden.

Gruß,
Johannes


-- Editiert von Johannes 54 am 27.02.2004 12:32:14

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#7
 Von 
Autogyro1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tag zusammen,
erst mal dickes lob!! Super Seite, klasse Forum!!
So, jetzt zu meinem problem.. Hatte 1997 Hausdurchsuchung in Bayern. Daraufhin musste ich zur MPU. Beim dritten mal bestanden. So wie ich weiß nach heutigem recht nicht mehr Verfassungskonform?! Wurde im Juni 2003 bei Hof von der Autobahn gewunken (Montag um1400) und zur Urinprobe "gezwungen", also Blutentnahme war nicht abzuwenden! Da ich das WE auf Festival geraucht habe ergab das Toxikologische Gutachten einen Wert von 135Ng. Bis heute habe ich aber noch keine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen! Gefunden wurde im PKW auch nichts! Das LA fordert mich jetzt zur MPU auf. Welche rechtliche Handhabe besteht um gegen das LA gerichtlich vorzugehen? Grenzwerte? Rechtsbeugung? Willkür? Amtsmissbrauch? Wäre schön ein paar gute Ratschläge oder Verweise auf Urteile von Leidensgenossen zu bekommen. Danke schon mal und viel Glück beim Kampf gegen die Willkür der Führerscheinstellen!

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#8
 Von 
Axel Eicker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry. Da gibt es keine rechtliche Handhabe, um der MPU zu entgehen. Weder in Bayern noch sonstwo. Verwaltungsrecht spricht bei Wiederholungstätern eine kleare eindeutige Sprache. Also mal fix in 2-3 monatigen Abständen saubere Drogenscreenings sammeln und in der bevorstehenden MPU vorlegen. Eine gute Erklärung, warum das in Zukunft nicht mehr passieren kann, wäre auch nicht schlecht, sonst kann man sich sie Mühe und die Kosten sparen. eine gute Idee wäre es, mal eine Verkehrspsychologen zum kostenlosen Erstgespräch oder eine Untersuchungsstelle der Dekra oder des Tüv's zum kostenlosen Infoabend aufzusuchen. Ansonsten soviel Infos wie möglich sammeln.
Noch Fragen?
moin moin v.d.Insel
Axel Eicker

-----------------
""Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.""

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#9
 Von 
Autogyro1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die (leider nicht sehr gute) Nachricht.. Sitz schon seit Tagen mit meinem Anwalt zusammen. Mein Hauptproblem ist meine etwas zu dicke Führerscheinakte *g*(zu schnell).. Werden jetzt Versuchen einen Kompromiss mit dem Landratsamt auszuhandeln. Sprich, MPU nur auf Bezug zur Trennungsfähigkeit!! Wenn die nicht drauf eingehen werd ich dann doch vor Gericht gehen. Werd euch auf dem laufenden halten..
Grüße..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Axel Eicker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

............ oder in einen anderen, günstigeren Zuständigkeitsbezirk umziehen. (Die FS-HA zieht mit!)
*rattenscharfesgrinsen*

moin moin von der Insel
Axel Eicker

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""Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.""

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#11
 Von 
Autogyro1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dacht ich mir auch schon..
Leider etwas komplizierter... Firma muss mit..
Ob sich der Schreibkram dann lohnt??? Außerdem bin ich gerade dabei meine Unabhängigkeit vom deutschen Straßennetz umzusetzen *g*.. Keine Blitzer, Verkehrskontrollen und sonstige Leidlichkeiten mehr....
Aber das Landratsamt wird sich trotzdem auf ziemlichen Stress gefasst machen müssen.. *g* Geb doch nicht einfach meinen Lappen her bloß weil die Herren meinen Sie wären es...

Grüße...

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#12
 Von 
mastercool
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus. Ich hatte am Wochenende einen kleinen zwischenfall. Ich wollte in der Stadt btm kaufen und der Typ hat mir 75€ abgezoggt. Ich gab ihm eine Faust und er rannte zum nächsten Polizeiauto. Ich wurde vor über einem Jahr mal mit wenig thc erwischt. Jetzt sagt die Polizei bei mir zuhause dass ich meinen Führerschein(aufprobe) mit dem nächsten Gerichtsurteil abgeben muss! Kann das sein? Ohne Test? Tausend Dank schonmal im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen M

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#13
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ mastercool

Da du als Btm-Konsument registriert worden bist, erfolgt durch die Polizei eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Als Folge wird die FEB Eignungszweifel anmelden und von dir die Beibringung einer MPU verlangen. Kommst du dieser, sehr kurzfristigen, Aufforderung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis vonAmts wegen entzogen.

Du solltest dich schon einmal um Haar- bzw. Urinproben kümmern.

Viele Grüße,

barchetta

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