Autounfall ohne Führerschein

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
RLK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall ohne Führerschein

Hallo zusammen,

Vor ein paar Tagen, entwendete ich das Auto meines Vaters für eine kleine Spritztour.
Ich habe noch keinen Führerschein!
Es war schon spät abends und ich fuhr durch ein Waldstück. Hinter einer Kurve sprang mir ein Tier über die Fahrbahn, ich bin ausgewichen kam ins Schleudern und überschlug mich.
Ich verständigte meinen Bruder und die Polizei, mein Bruder kam kurz nach der Polizei.
Ab diesem Zeitpunkt weis ich bis ich zu Hause war nichtsmehr. Im Krankenhaus wurde ein Schädelhirntrauma mit anschließender Amnesie diagnostiziert, ansonsten hatte ich keine Verletzungen.
Von meinem Bruder weis ich das dieser mir seinen Führerschein und Personalausweis gegeben hatte. Da mein Bruder BTM vorbelastet ist (ich bin es nicht) wurde ein Schnelltest durchgeführt. Dieser war positiv auf THC. Also wurde ich später aufs Revier mitgenommen. Dort wurde (nehme ich an) ein Bluttest so wie eine Vernehmung vorgenommen.
Da ich meinen Bruder nicht in meinen Fehler hineinziehen möchte, werde ich zur Polizei gehen und mich selbst anzeigen!
Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich habe
1. keine Ahnung mehr was während meines 'blackouts' passiert ist, was ich für Aussagen oder sonstiges getroffen habe. Wie sieht es hier mit den falschen Angaben aus die ich gemacht haben muss?
2. darf die Polizei bei mir (NICHT BTM vorbelastet) trotzdem noch einen Test machen?

...und drittens, bin ich nicht versichert (keine Haftpflicht-, oder Unfallversicherung) was kann ich hier tun?

Befinde mich zurzeit im zweiten Lehrjahr zur Ausbildung zum Hotelfachmann und habe jetzt nicht so das Mega Einkommen...

Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen,

Liebe Grüße

lukas.

-- Editiert von Moderator am 29.07.2015 13:25

-- Thema wurde verschoben am 29.07.2015 13:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Lukas,

dass du ******* gebaut hast weißt du :D ich bin 22 und hab auch so manchen Mist mit THC und Co gehabt. Ich sag dir nur was ich vermute was auf dich zukommt.

Zu 1: Ist kein Verbrechen sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Hier könnte auf dich ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro zukommen. Rechne, falls, aber mit höchstens 200 Euro.

Zu 2. die Polizei darf von dir ohne weiteres kein Blut abnehmen. Schnelltest ist möglich aber bei einem bluttest muss ein Richter dem zustimmen. Davor passiert erst mal nichts.

Zu 3. dass du nicht versichert bist ist klar. Dein Vater als Halter hat hier die arschkarte. Es geht nicht darum welche ******* du gebaut hast. Es geht vielmehr um die Schuldfrage. Du hast grob fahrlässig gehandelt, weswegen die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Cent leisten wird. Ihr werdet auf den Kosten sitzen bleiben.

Melde dich bei mir falls du Fragen hast. :)

Viel Erfolg bei deiner Sache !

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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat:
Da mein Bruder BTM vorbelastet ist (ich bin es nicht) wurde ein Schnelltest durchgeführt. Dieser war positiv auf THC.

Zitat:
2. darf die Polizei bei mir (NICHT BTM vorbelastet) trotzdem noch einen Test machen?

Ich dachte, der Test sei positiv bei dir gewesen? Damit bist du vorbelastet.

Zitat:
Dein Vater als Halter hat hier die arschkarte. Es geht nicht darum welche ******* du gebaut hast.

Sehe ich nicht so. Der TE ist volljährig, damit wird die Versicherung von ihm alles wollen. Sein Vater kann ebenfalls alles von ihm einklagen.

Auf deinen Bruder dürfte vermutlich ebenfalls was zukommen, da er dir seinen Ausweis und Führerschein gegeben hat. Das dürfte unter §258 StGB Strafvereitelung falle.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Strafvereitelung greift nicht, da eine Strafvereitelung zu Gunsten eines Angehörigen strafffrei bleibt, aber Mißbrauch von Ausweispapieren (§281 StGB ) liegt wohl bei beiden Brüdern vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RLK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RLK):
Hallo zusammen,
Vor ein paar Tagen, entwendete ich das Auto meines Vaters für eine kleine Spritztour.
Ich habe noch keinen Führerschein!
Es war schon spät abends und ich fuhr durch ein Waldstück. Hinter einer Sprang mir ein Tier über den weg, ich bin ausgewichen kam ins Schleudern und überschlug mich.
Ich verständigte meinen Bruder und die Polizei, mein Bruder kam kurz nach der Polizei.
Ab diesem Zeitpunkt weis ich bis ich zu Hause war nichtsmehr. Im Krankenhaus wurde ein Schädelhirntrauma mit anschließender Amnesie diagnostiziert, ansonsten hatte ich keine Verletzungen.
Von meinem Bruder weis ich das dieser mir seinen Führerschein und Personalausweis gegeben hatte. Da mein Bruder BTM vorbelastet ist (ich bin es nicht) wurde ein Schnelltest durchgeführt. Dieser war positiv auf THC. Also wurde ich später aufs Revier mitgenommen. Dort wurde (nehme ich an) ein Bluttest so wie eine Vernehmung vorgenommen.
Da ich meinen Bruder nicht in meinen Fehler hineinziehen möchte, werde ich zur Polizei gehen und mich selbst anzeigen!
Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich habe
1. keine Ahnung mehr was während meines 'blackouts' passiert ist, was ich für Aussagen oder sonstiges getroffen habe. Wie sieht es hier mit den falschen Angaben aus die ich gemacht haben muss?
2. darf die Polizei bei mir (NICHT BTM vorbelastet) trotzdem noch einen Test machen?
...und drittens, bin ich nicht versichert (keine Haftpflicht-, oder Unfallversicherung) was kann ich hier tun?
Befinde mich zurzeit im zweiten Lehrjahr zur Ausbildung zum Hotelfachmann und habe jetzt nicht so das Mega Einkommen...
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen,
Liebe Grüße
lukas.
-- Editiert von Moderator am 29.07.2015 13:25
-- Thema wurde verschoben am 29.07.2015 13:25


-- Editiert von RLK am 09.08.2015 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Gibt es einen Sinn darin, das man das Eingangsposting nochmal komplett widerholt hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der TE ist volljährig, damit wird die Versicherung von ihm alles wollen.
Unsinn. Erstens ist es völlig unbedeutend, ob jemand volljährig ist oder nicht (auch Minderjährige haften).
Und zweitens, welche Versicherung eigentlich? Die KFZ-Haftpflicht reguliert natürlich den Fremdschaden (falls es einen gibt), und wird außerdem den Halter(!) in Regress nehmen (5000 Euro - wobei der Schaden in diesem Fall vielleicht niedriger liegen könnte).
Eine eventuelle Vollkaskoversicherung wird gar nicht leisten, aber auch nichts von irgendjemandem fordern.

Stefan

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