Autounfall - Taxifahrer hat mir die Vorfahrt genommen und will mir Schuld anlasten

26. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Catania
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall - Taxifahrer hat mir die Vorfahrt genommen und will mir Schuld anlasten

Hallo zusammen,ein Taxifahrer hat mir die Vorfahrt genommen(rechts vor links)30 Zone.Polizei sagt ich wär zu linkslastig gefahren.Zeugin sagt aus:Taxifahrer nicht angeschnallt und vor der Kolission beschleunigte er.Jetzt wurde die Akte durchgelesen und festgestellt.Zeugin ist nicht in der Akte vermerkt bzw. verschwunden.Taxifahrer will mir die 100%Schuld anlassten vor Gericht.Was soll ich tun?Mein Problem, hab keine Rechtschutzversicherung und kein Geld.(für nen Anwalt)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

1. Die Tatsache, dass der Taxifahrer nicht angeschnallt war, hat rein gar nichts mit dem Unfallhergang und somit auch nichts mit der Schuldfrage zu tun.

2. Wer hat denn die Akte durchgelesen? Und was denn nun, ist die Zeugin dort gar nicht erwähnt, oder ist ihr Aufenthaltsort nicht bekannt, oder was? Wenn die Polizei vor Ort war und eine Zeugin zum Unfallhergang befragt wurde, dann müssen sich auch deren Personalien in der Akte befinden.

3. Wenn der Taxifahrer die Vorfahrt missachtet hat, so hat die Polizei dieses mit Sicherheit festegestellt und der Taxifahrer wird den überwiegenden Teil der Schuld bekommen. Wenn der jetzt meint, dass Du 100% Schuld bekommst, so ist das nichts anderes, als ein Versuch, Dich einzuschüchtern. Was sagen denn die Versicherungen bisher?

4. Wenn Du zu weit links gefahren bist, dann wirst Du aus diesem Grund und zum zweiten auch aus der Betriebsgefahr/Geführdungshaftung heraus eine Mitschuld bekommen. Diese dürfte m.E. bei einer Vorfahrtverletzung aber eigentlich nicht über 25% liegen.

5. Wenn du schreibst, Du hast kein Geld für eine RSV und einen anwalt, dann gehe ich mal davon aus, dass Du nur ein geringes Einkommen hast. In diesem Fall kannst Du dennoch einen Anwalt beauftragen (achte auf die Spezialisierung Verkehrsrecht, bzw. Verkehrsunfallrecht) und Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anwalt kann dich auch hierzu beraten. Wenn diese bewilligt wird, dann trägt der Stat Deine anwalts- und Gerichtskosten.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Catania
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,erstmal danke für deine Antwort.Die Zeugin hat noch ganz laut den Tathergang beschrieben.Meine Versicherung hat jetzt die Polizeiakte vorliegen und die meinten da steht nichts von einer Zeugin.Sie hat bestätigt das der Taxifahrer vor der Kolission beschleunigte.Die Zeugin (ein Mädchen ca.12Jahre)kam dan noch zum Kastenwagen und fragte noch:Muss ich jetzt auch vor Gericht aussagen?Und der Polizist und ich verneinten gleich.

Gruss Catania

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Und der Polizist und ich verneinten gleich.

Dumm gelaufen. Du hättest darauf bestehen müssen, dass die Personalien der Zeugin aufgenommen werden. Hat denn die Zeugin den Unfallhergang vor Erscheinen der Polizei, oder gegenüber der Polizei beschrieben. Wenn ersteres, dann nützt Dir das jetz wohl gar nichts mehr, wenn zweiteres, dann müsste ja zumindest der Polizeibeamte sich daran erinnern können. Im Übrigen gilt das, was ich in meinem ersten Posting geschrieben habe auch weiterhin.

Gruß,

Axel

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