Autobahnauffahrt ohne Beschleunigungsstreifen?

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
sceloz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autobahnauffahrt ohne Beschleunigungsstreifen?

Ich hätte heute fast einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Falls jemand die Stelle kennt: ich wollte von der A66 von Wiesbaden kommend am Nordwestkreuz Frankfurt auf die A5 Richtung Basel wechseln.
Ich habe zu spät erkannt, dass der kurze Zubringer auf die A5 am Ende keinen Beschleunigungsstreifen hat. Stattdessen steht dort ein "Vorfahrt gewähren!"-Schild. An der Stelle gibt es auch keinen Seitenstreifen und ich hatte so viel Schwung, dass ich selbst mit einer Vollbremsung erst auf der Autobahn zum Stehen gekommen wäre. In meiner Verzweiflung habe ich Gas gegeben und bin auf die Autobahn durchgestartet. Auf der rechten Spur kam aber gerade ein Auto, das mit einer scharfen Bremsung (ich habe es nur noch quietschen hören) den Unfall verhindert hat - mein Dank und meine Entschuldigung an den unbekannten Fahrer/die unbekannte Fahrerin.

Nun meine Frage: darf man eine Autobahnzufahrt so bauen, dass es keinen Beschleunigungsstreifen gibt? Also so, dass ein "Vorfahrt gewähren!" auf eine Autobahn mündet?
Es ist mir schon klar, dass ich im Falle einer Kollision 100% schuld gewesen wäre, aber so eine Anordnung birgt doch ein hohes Unfallrisiko.

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage: darf man eine Autobahnzufahrt so bauen, dass es keinen Beschleunigungsstreifen gibt?


Ja, da gibt es ja auch noch einige Exemplare. IMHO müssen diese Einfädelungen aber gesondert angekündigt werden, damit man als Autofahrer darauf aufmerksam wird. Mittlerweile ist so etwas ja die Ausnahme.
An der von dir genannten Stelle gibt es deswegen zuvor deutliche Hinweisschilder - damit dürfte das im Rahmen der Vorgaben sein. Auch wenn solch eine Verkehrsführung sehr unglücklich ist...

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von sceloz):
Nun meine Frage: darf man eine Autobahnzufahrt so bauen, dass es keinen Beschleunigungsstreifen gibt?
Ja

Zitat (von sceloz):
Falls jemand die Stelle kennt: ich wollte von der A66 von Wiesbaden kommend am Nordwestkreuz Frankfurt auf die A5 Richtung Basel wechseln.
Ich kenne die Stelle. Rund 100m vorher befindet sich ein "Vorfahrt gewähren" Schild mit dem Zusatzschild "100m". Dies war also de facto vorher bekannt. Bitte vorher genau schauen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119995 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von sceloz):
Nun meine Frage: darf man eine Autobahnzufahrt so bauen, dass es keinen Beschleunigungsstreifen gibt?

Heutzutage in der Regel nicht mehr, aber es gibt Ausnahmen und für alte Teile auch noch den Bestandsschutz.

Zulässig ist es, das der Autofahrer es ja rechtzeitig sieht, wegen dem Sichtfahrgebot.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von sceloz):
Nun meine Frage: darf man eine Autobahnzufahrt so bauen, dass es keinen Beschleunigungsstreifen gibt?
Ja


Zitat (von sceloz):
Also so, dass ein "Vorfahrt gewähren!" auf eine Autobahn mündet?
Das gilt IMMER. Es gibt keine einzige Autobahnauffahrt bei der das anders wäre. Der Auffahrende hat IMMER die Vorfahrt zu gewähren.

Signatur:

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das gilt IMMER. Es gibt keine einzige Autobahnauffahrt bei der das anders wäre. Der Auffahrende hat IMMER die Vorfahrt zu gewähren.
Da kenne ich aber einige Gegenbeispiele, jedenfalls zu viele um hier IMMER herumzuschreien.

Stefan

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#7
 Von 
sceloz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und die Klarstellung. Gut zu wissen, dass so eine Verkehrsführung auch anderswo noch anzutreffen ist. Ich habe meine Lektion gelernt und werde ab jetzt in solchen Situationen mit extremer Vorsicht fahren.

Man fragt sich natürlich rückwirkend, wie einem so ein fataler Fehler unterlaufen konnte. In der Satellitenansicht von Google Maps sieht man, dass die Fahrbahnmarkierung früher an der Stelle eine ganz klar erkennbare Haltelinie aufwies. Dies wurde allerdings geändert. Im Google Street-View sieht man die neue Markierung (die allerdings schon wieder sehr abgefahren ist). Das rechte Ende der Haltelinie ist jetzt durch die Böschung an der Kurve nicht mehr sichtbar. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde da doch ein Beschleunigungsstreifen beginnen. Das hat mich wohl zu dem Aussetzer verleitet.
Fm89 und radfahrer999 haben aber völlig recht, dass die Verkehrsschilder eindeutig sind und extra noch Warnschilder angebracht sind.

Nochmal vielen Dank für die Auskünfte!

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da kenne ich aber einige Gegenbeispiele
Nenn bitte mal ein paar. Trotz vieler hunderttausend km auf Autobahnen ist mir so etwas hier noch nicht begegnet.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zum Beispiel immer wenn die Auffahrt selbst zu einer zusätzlichen Fahrbahn wird. :)

Stefan

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

O.k., stimmt, touché, an das banalste hatte ich echt nicht mehr gedacht. Ich denke aber nicht, dass wir hierüber solch einer Situation schreiben.

-- Editiert von -Laie- am 22.05.2018 14:25

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119995 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von sceloz):
Man fragt sich natürlich rückwirkend, wie einem so ein fataler Fehler unterlaufen konnte.

Das nennt sich "Augenblicksversagen".
Ist ganz natürlich und dürfte fast jedem Autofahrer in den unterschiedlichsten Situationen schon mal passiert sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
sceloz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrektur zu:

Zitat (von sceloz):
In der Satellitenansicht von Google Maps sieht man, dass die Fahrbahnmarkierung früher an der Stelle eine ganz klar erkennbare Haltelinie aufwies. Dies wurde allerdings geändert. Im Google Street-View sieht man die neue Markierung (die allerdings schon wieder sehr abgefahren ist). Das rechte Ende der Haltelinie ist jetzt durch die Böschung an der Kurve nicht mehr sichtbar. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde da doch ein Beschleunigungsstreifen beginnen.

Ich bin am Wochenende nochmal an der Stelle vorbeigekommen. Es ist genau andersrum wie von mir zuerst beschrieben: Die jetzige Fahrbahnmarkierung (Stand Mai 2018) weist eine klar erkennbare Haltelinie auf. Die Satellitenansicht von Google Maps ist also aktueller als der Street-View.

Das nur als Nebenbemerkung. Ansonsten schließe ich das Thema, da der rechtliche Aspekt ja umfassend beantwortet worden ist.

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