Auto Verkauf

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Auto Verkauf

Guten Tag
Ich habe vor ca. 6 Wochen meinen Transporter verkauft.Es gab auch keine Probleme.Das Fahrzeug war oder ist mit Saisonkenzeichen 04-10 zugelassen und würde ab 04/10 wieder fahren dürfen.Leider bin ich gleich nach dem Verkauf krank(Krankenhaus) geworden und ich finde den Kaufvertrag nicht mehr. Hatte aber sofort nach dem Verkauf an das Finanzamt, Versicherung und die Zulassungsbehörde geschrieben und den Verkauf den Stellen mitgeteilt.
Das Fahrzeug wurde mit roten Kennzeichen abgeholt.
Ein Anruf beim Finanzamt ergab nur das das Fahrzeug bis jetzt nicht abgemeldet wurde.
Was kann ich jetzt tun,falls ich den Kaufvertrag nicht mehr finde?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Was kann ich jetzt tun,falls ich den Kaufvertrag nicht mehr finde?
Die Versicherung kündigen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn die Schreiben raus sind und bei den entsprechenden Stellen angekommen sind, brauchst du gar nichts mehr machen. Du hast deine Hinweispflicht erfüllt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Danke für die Antworten
@von Lankwitzer
Wenn die Schreiben raus sind und bei den entsprechenden Stellen angekommen sind, brauchst du gar nichts mehr machen. Du hast deine Hinweispflicht erfüllt.

Das habe ich ja eigentlich auch gedacht.Nun kam ein Schreiben von der Zulassungsstelle, ich soll den Kaufvertrag in Kopie schicken, da das Fahrzeug durch den Käufer noch nicht abgemeldet ist.
Der Versicherung habe ich zwar den Verkauf mitgeteilt und auch eine Antwort erhalten, nur gekündigt habe ich die Versicherung nicht.(Was ich beim Verkauf eigentlich auch nicht tun muss) Vorsorglich werde ich den Vertrag dann doch kündigen.
Im schlimmsten Fall,könnte der neue Besitzer des Fahrzeuges ja ab April 2010 wieder mit den Kennzeichen von mir fahren.

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