Auffahrunfall ohne Schaden

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462380-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall ohne Schaden

Folgender Sachverhalt: ich stand an einer Roten Ampel in der Heerstrasse (berlin) vor mir 3-4 Autos, hinter mir ein Kleintransporter mit nur einem halben Meter Abstand. Die Ampel wurde grün und ich hatte den 1.Gang schon die ganze Zeit eingelegt und wollte losfahren als der Hinter mir stehende Kleintransporter auf meine hintere Stoßstange fuhr wurde mein Wagen ab gewürgt.
Da extremer Verkehr machte ich dem Fahrer hinter mir klar dass ich rechts auf den Bürgerteig fahre. Er folgte der Aufforderung dies auch zu tun. Als er aus dem Wagen ausstieg behauptete er dass ich rückwärts auf gerollt sei und reif die Polizei obwohl keinerlei Schaden entstanden war.
Die Polizei kam und hat den Vorgang aufgenommen und mir und den Transporter Fahrer jeweils ein Bußgeld auferlegt, mit der Begründung dass jeder dem widersprechen könne. Ich habe diesen Vorgang meiner Versicherung gemeldet u. der Darstellung des Rückwärts rollen widersprochen.
Meine Frage was nun bei diesem Vorgang das Ordungsamt entscheiden kann? Denn sollte der Widerspruch abgelehnt werden kostet dies gleich das dopplete.


-- Editier von fb462380-78 am 22.03.2017 16:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fb462380-78):
Meine Frage was nun bei diesem Vorgang das Ordungsamt entscheiden kann?

Es kann dem Widerspruch statt geben oder auch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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