Auffahrunfall - Was ist mit dem Altschaden?

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - Was ist mit dem Altschaden?

Hi Leute
Hatte vor 2,5 Monaten einen Unfall bei dem mir jemand hinten rein gefahren ist.
Hab auf gutachten abrechnen lassen.
Unglaublich heute steh ich an der roten Ampel und es fährt mir ein alter opa voll hinten rein.
kann ich jetzt wieder zum Sachverständigen fahren und so abrechnen lassen?
Was ist mit dem Altschaden..wird das angerechnet?

Grus Spy

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, natürlich. Vorschäden werden berücksichtigt. Falls der Schaden nicht wesentlich größer geworden ist, gibt es nix.
Grundsatz ist: Schadenersatz, aber kein Gewinn!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 06.07.2007 21:07:39

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#2
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Bekannter von mir hatte aber den alten Schaden repariert..also nicht 100% fachmännisch aber so das es zum fahren langt.
Ich wollte in das Auto ja nicht mehr viel reinstecken.
Wie will man jetzt den Vorschaden berechnen können?

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

kann denn die so genannte Not-Reparatur in Form von Bildern oder anderweitig gerichtsfest nachgewiesen werden?

Ich würde Ihnen empfehlen, mit dem SV offen und ehrlich den Sachverhalt zum Vorschaden besprechen und das Vor-Gutachten zur Einsichtnahme überlassen. In aller Regel ist der SV als Fachmann in der Lage zu beurteilen, ob der jetzige Schaden zu einer Schaden-Differenz geführt hat. Alles andere ist eine *windige* Angelegenheit. Wenn Sie den notdürftig reparierten Vorschaden verschweigen, werden Sie mit Sicherheit vom SV darauf hingewiesen. Wenn dann noch ein entsprechender Vermerk zur Verletzung der Obliegenheitspflicht den Niederschlag im Gutachten findet, na dann *gute Nacht Marie* !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spy
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

War heute beim Gutachter...dem selben wie beim ersten Unfall, will mich ja nicht strafbar machen...muss nicht sein.

Er wird den Vorschaden natürlich angeben, aber nun ist ja noch mehr kaputt sagte er..lass mich mal überraschen.

Was mir mehr Sorgen macht ist das ich seit dem Unfall ein pfeifen und rauschen im Ohr habe, war vorhin beim Doc und soll jetzt morgen zur Untersuchung ins KH...

Na toll...das fehlte mir noch.

Redete irgendwas von HWS und Tinnitus....und Infusionen

kann ich das auch noch angeben als Unfallschaden?

Hab am Donnerstag Termin beim Anwalt weil mir das alles doch ein bissel zuviel wird langsam...

Steht mir jetzt auch noch Schmerzensgeld zu?

Kein Mensch braucht sowas echt...

Gruss spy

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