Auffahrunfall - Versicherung zahlt nicht 100%

5. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Auffahrunfall - Versicherung zahlt nicht 100%

Moin,

vor einer Woche gab es einen kleinen Auffahrunfall. Die Unfallgegnerin war schuld.

Ich bin zu meiner Vertragswerkstatt gefahren um mir einen Kostenvoranschlag zu holen, welchen ich bei der gegnerischen Versicherung einreichte.

Den Schaden werde ich nicht reparieren lassen sondern ich nehme das Geld. Aufgrunddessen gab die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag bei einer freien Werkstatt in Auftrag und teilte mir mit, dass man mir diesen errechneten Betrag der freien Werkstatt überweisen würde. Insgedamt 15% weniger.

Muss ich diese 15% akzeptieren oder darf ich auf die Preise meiner Vertragswerkstatt bestehen?

Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Was genau spräche denn gegen die freie Werkstatt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bestimmt nur, dass es für ihn weniger Geld gibt, mehr bestimmt nicht...



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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich diese 15% akzeptieren oder darf ich auf die Preise meiner Vertragswerkstatt bestehen? <hr size=1 noshade>



Da gibt es keine eindeutige Antwort:

VI ZR 302/08

a) Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, ...

b) Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.



Bei einem bis zu 3 Jahre alten Auto darf aber generell die Fachwerkstatt berechnet werden. Danach ist entscheidend, ob das Auto bisher immer in der Markenwerkstatt war, oder nicht.

Wenn du die Reparatur nicht durchführen lässt, wird dir die Vers. aber auf jeden Fall die 19% USt. abziehen, das ist korrekt, von den Gerichten abgesegnet

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

quote:
Bei einem bis zu 3 Jahre alten Auto darf aber generell die Fachwerkstatt berechnet werden. Danach ist entscheidend, ob das Auto bisher immer in der Markenwerkstatt war, oder nicht.


Mal eine Frage wo steht das?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mal eine Frage wo steht das?
<hr size=1 noshade>


Im BGH Urt., dessen Az. ich extra zum Nachlesen oben angegeben hatte:

VI ZR 302/08

Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 14). Aber auch bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 15).



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-- Editiert flawless am 07.08.2012 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shabby
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 43x hilfreich)

Gut zu Wissen. Danke für den Text.

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