Auffahrunfall Teilschuld?

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487589-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Teilschuld?

Hallo,

und zwar hatte ich heute einen Auffahrunfall. Ich fuhr die Straße entlang und wollte links in eine Hofeinfahrt parken. Als plötzlicch von hinten ein Opel Fahrer mir hinten auf mein Heck drauf fuhr. Der Unfall ereignete sich in einer 30er Zone. Später als die Polizei kam behauptete der Opel Fahrer und seine Beifahrer ich hätte nicht geblinkt. Die Polizei gab mir jedoch Recht, da er mir hinten drauf gefahren ist und er die Schuld trägt. Was meint ihr, bekomme ich den Schaden zu 100 Prozent ersetzt oder kann da eine Teilschuld auf mich zukommen.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Erzähl doch mal ein bisschen mehr, damit man die Situation besser einschätzen kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
ich hätte nicht geblinkt.


Und stimmt das? Wenn ja, würde ich erwarten, dass Du eine geringe Teilschuld erhältst.

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#3
 Von 
fb487589-48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie bereits geschildert bin ich eine 30 er Zone entlang gefahren. Auf der linken Seite der Straße ist eine Hofeinfahrt in die ich abbiegen wollte um zu parken. Als ich langsamer wurde, um in die Einfahrt reinzufahren, sah ich nur im Rückspiegel wie der Opel Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit versuchte auszuweichen und mich trotzdem in der Mitte meiner Heckstoßstange traf. Nach dem Unfall meinte er dann ich hätte nicht geblinkt, was ich aber natürlich gemacht habe. Der Opel traf meinen Wagen recht mittig in der Heckstoßstange. Kann mir hier eine Teilschuld zugesprochen werden. Die Polizei war aufjedenfall auf meiner Seite und gab mir Recht.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
sah ich nur im Rückspiegel wie der Opel Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit
Das ist eine reine Vermutung, oder kannst du das irgendwie belegen, durch Messungen oder dergleichen????

Zitat:
Nach dem Unfall meinte er dann ich hätte nicht geblinkt, was ich aber natürlich gemacht habe.
Du hast den Blinker gesetzt, was aber noch lange nicht bedeutet, dass die Birne hinten auch geblinkt hat, nur mal so dahin gesagt.

Alles in Allem, würde ich mir da eber eher weniger Sorgen machen, denn selbst bei nicht blinken, hätte der Unfallgegner einen zu geringen Sicherheitsabstand gehabt.

EIne gewisse Betriebsgefahr an sich gibt es im Strassen verkehr immer, aber wenn hier eine Teilschuld aufkommt, dann wie schon gesagt nur eine sehr geringe.

Zitat:
Die Polizei war aufjedenfall auf meiner Seite und gab mir Recht.
Das war allerhöchstens die persöhnliche Meinung des Beamten, mehr nicht, den Recht sprechen kann dieser nicht...


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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Hmm, ich würde mir da durchaus Sorgen machen. Ein Linksabbieger hat per Gesetz eine besondere Sorgfaltspflicht. Bezüglich Blinken steht aktuell Aussage gegen Aussage.
Überhöhte Geschwindigkeit ist aktuell genauso eine Unterstellung wie zu geringer Sicherheitsabstand.
Es ist nicht bekannt wie schnell gefahren oder wie stark gebremst wurde. Lasst jetzt mal noch die Bremslichter nicht funktioniert haben, dann sieht es ganz schnell ganz anders aus, dann ist da eine Teilschuld durchaus realistisch. Ich kann immer nur wieder das Beispiel aus meiner eigenen Familie heranziehen, dass ein Linksabbieger auf der Linksabbiegespur von dem Hintermann versucht wurde auf der Gegenspur zu überholen und dabei beide kollidiert sind. Vor Gericht bekam der Linksabbieger fast die ganze Schuld!
Die Polizei kann kein Recht sprechen, das erledigt der Richter. Der Beschreibung nach würde ich hier keine Abschätzung, in Bezug auf Schuldverteilung, vornehmen wollen.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist eine reine Vermutung, oder kannst du das irgendwie belegen, durch Messungen oder dergleichen????
Ein Gutachter wird das aber eventuell belegen können.

Zitat:
Es ist nicht bekannt wie schnell gefahren
Was spielt denn die Geschwindigkeit für eine Rolle?
Außerdem kann der Hintermann doch maximal 30 km/h schnell gewesen sein. :grins:

Zitat:
Lasst jetzt mal noch die Bremslichter nicht funktioniert haben, dann sieht es ganz schnell ganz anders aus, dann ist da eine Teilschuld durchaus realistisch.
Dann wäre man nicht mehr bei Teilschuld, sondern bei Hauptschuld. Aber von defekten Bremsleuchten war bisher keine Rede, warum erfindest du sowas? Obwohl es sicher auszuschließen ist!

Zitat:
Ich kann immer nur wieder das Beispiel aus meiner eigenen Familie heranziehen, dass ein Linksabbieger auf der Linksabbiegespur von dem Hintermann versucht wurde auf der Gegenspur zu überholen und dabei beide kollidiert sind. Vor Gericht bekam der Linksabbieger fast die ganze Schuld!
Und dieses Fehlurteil soll jetzt relevant sein? (Fehlurteil, weil Linksabbieger rechts zu überholen sind, steht sogar in der StvO).

Ich sehe hier allenfalls eine Haftung aus Betriebsgefahr - selbst ohne Blinken -, und das sind vielleicht 10 oder 15%. Kann dann natürlich trotzdem blöd sein bezüglich der Schadenfreiheitsklasse ...

Stefan

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Fehlurteil, weil Linksabbieger rechts zu überholen sind, steht sogar in der StvO).
Deshalb bekam der andere einen kleinen Teil der Schuld. Die besondere Sorgfaltspflicht beim Linksabbiegen überwiegt.
Der Richter war anderer Ansicht als du. Wem glaube ich wohl mehr?

Zitat (von reckoner):
Dann wäre man nicht mehr bei Teilschuld, sondern bei Hauptschuld.


Zitat (von reckoner):
Obwohl es sicher auszuschließen ist!
Bist du Hellseher???

Zitat (von reckoner):
warum erfindest du sowas?
Ich habe nichts erfunden da ich nichts behauptet habe! Wo habe ich denn geschrieben, dass es so war? Antwort: Nirgendwo!

Zitat (von reckoner):
Was spielt denn die Geschwindigkeit für eine Rolle?
Eine große! Es ist ein Unterschied ob jemand langsam die Geschwindigkeit verringert, vorschriftsmäßig blinkt und links abbiegt oder ob jemand eine Vollbremsung hinlegt um ohne zu blinken links abbiegt.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch, sicher wäre man bei nachweislich defekten Bremsleuchten der Unfallverursacher, Sicherheitsabstand und Sichtfahrgebot treten hinter diese immense Gefahr zurück.
Fahr mal in einer Fahrradkolonne (besonders mit Kindern die mal einfach so plötzlich anhalten), da hast du auch mit Sicherheitsabstand manchmal keine Chance; ich plädiere für Bremslicht auch am Fahrrad.

Urteile wird man dazu wohl schwer finden, weil es praktisch nicht zu beweisen ist (vielleicht mit Dashcam, aber da kann es auch sein, dass anders gebremst wurde, etwa mit der Motorbremse).

Zitat:
Bist du Hellseher???
Nee, ich kann aber lesen. Und der TS hat doch geschrieben, dass der Unfallgegner und auch sein Beifahrer nur den fehlenden Blinker bemängelt haben. Wenn die später vor Gericht mit "Bremslicht ging auch nicht" kommen lacht sich der Richter krank.

Zitat:
Ich habe nichts erfunden da ich nichts behauptet habe! Wo habe ich denn geschrieben, dass es so war? Antwort: Nirgendwo!
Du hast es erwähnt, obwohl es abwegig war, das reicht doch.

Zitat:
Eine große! Es ist ein Unterschied ob jemand langsam die Geschwindigkeit verringert, vorschriftsmäßig blinkt und links abbiegt oder ob jemand eine Vollbremsung hinlegt um ohne zu blinken links abbiegt.
Das hat aber alles nichts mit der Geschwindigkeit zu tun, sondern mit der Verzögerung. Den zweiten Teil deiner Aussage ("... wie stark gebremst wurde.") hatte ich ja nicht kritisiert.
Die Geschwindigkeit kann hingegen nur dem Auffahrenden schaden (und zwar wenn sie zu hoch war).

Stefan

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von fb487589-48):
Was meint ihr, bekomme ich den Schaden zu 100 Prozent ersetzt oder kann da eine Teilschuld auf mich zukommen.


Höchstwahrscheinlich ja - ein kleines Risiko bleibt immer.

Gutachten erstellen lassen und ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Zitat (von fb487589-48):
behauptete der Opel Fahrer und seine Beifahrer ich hätte nicht geblinkt.


Behaupten kann man viel. Der Anscheinsbeweis spricht erst mal gegen den Auffahrenden. Jetzt müsste erstmal
das Gerichts zu der Überzeugung kommen, dass es sich nicht um einen typischen Geschehensablauf handelt und
dann könnten wir eventuell über eine kleine Teilschuld sprechen.

Das ganze kann sich aber ganz schnell in Luft auflösen. Nämlich dann, wenn die Versicherung es so sieht wie es ist und
den Schaden zu 100 Prozent reguliert. Dann bleibt dem Auffahrenden nämlich nur der Weg, gegen seine eigene
Versicherung zu klagen.


Gruß Charly


PS: Wurde der Auffahrende von der Polizei verwarnt?

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nee, ich kann aber lesen. Und der TS hat doch geschrieben, dass der Unfallgegner und auch sein Beifahrer nur den fehlenden Blinker bemängelt haben. Wenn die später vor Gericht mit "Bremslicht ging auch nicht" kommen lacht sich der Richter krank.
Schön wäre es.......... Du weißt ganz genau, dass Aussagen unter Schock am Unfallort mit Vorsicht zu genießen sind und Zusätze, die später gemacht werden, durchaus von Bedeutung sind. Es ist niemendem hier bekannt was der Unfallgegner in seiner Schadenanzeige bei der Versicherung angegeben hat.

Signatur:

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dann bleibt dem Auffahrenden nämlich nur der Weg, gegen seine eigene
Versicherung zu klagen.
Nö, die Versicherung ist frei in ihrer Entscheidung ob und in welchem Umfang sie einen Schaden reguliert. Der Versicherungsnehmer hat da weder ein Mitsprache- noch ein Klagerecht. Zudem kann es ihm meistens egal sein, wie hoch der regulierte Schaden ist, weil so oder so die Hochstufung erfolgt. Lediglich, wenn er den Schaden zurückkaufen möchte wäre die Höhe des regulierten Schadens für ihn von Interesse.

Letztlich könnte er aber nur die gegnerische Versicherung, also die ddes TE, auf eigenen Schadenersatz verklagen. Die Erfolgsaussichten wären aber eher gering.

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Der Versicherungsnehmer hat da weder ein Mitsprache- noch ein Klagerecht.



Selbstverständlich kann ein VN seine Versicherung verklagen.

Für was sollen denn diese pauschalen und falschen Aussagen gut sein?


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 10.04.2018 09:55

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Für was sollen denn diese pauschalen und falschen Aussagen gut sein?
Die Frage ist berechtigt. Leider bleibst Du uns aber die Antwort schuldig. Warum schreibst Du das?

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von charlyt4):
Für was sollen denn diese pauschalen und falschen Aussagen gut sein?
Die Frage ist berechtigt. Leider bleibst Du uns aber die Antwort schuldig. Warum schreibst Du das?



Weil deine Aussage der VN hätte kein " Klagerecht " einfach Humbug ist.

Sie entbehrt auch jeglicher Grundlage.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Selbstverständlich kann ein VN seine Versicherung verklagen.
Was sollen solche unsinnigen Aussagen?

Natürlich kann man auch eine Versicherung verklagen. Da man aber bezüglich der Schadensregulierung gar nicht beschwert ist wird das zu nichts außer zusätzlichen Kosten führen.
Und eine Klage gegen die Höherstufung wird meist schon an der Betriebsgefahr scheitern (ein paar Prozent Schuld ist da immer gegeben, ergo kann die Versicherung regulieren und die SF-Stufe anheben).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich kann man auch eine Versicherung verklagen. Da man aber bezüglich der Schadensregulierung gar nicht beschwert ist wird das zu nichts außer zusätzlichen Kosten führen.



Meine Aussage.....

Zitat (von charlyt4):
Das ganze kann sich aber ganz schnell in Luft auflösen. Nämlich dann, wenn die Versicherung es so sieht wie es ist und den Schaden zu 100 Prozent reguliert. Dann bleibt dem Auffahrenden nämlich nur der Weg, gegen seine eigene
Versicherung zu klagen.


nicht ganz verstanden - oder?

Fakt ist dass der VN seine Versicherung verklagen kann. Damit ist die Aussage dass er kein "Klagerecht" hätte unsinnig.
Ob er das Risiko eingeht steht auf einem ganz anderen Blatt was dem TS in die Hände spielt.

Was glaubst du wie viele Schäden ohne genaue Prüfung reguliert werden?
Gerade im Bagatellbereich wo einfache Sachbearbeiter über Summe XY Regulierungsbefugnis haben.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)
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