Auffahrunfall - Gibt es eine Regelung, die in solchen Situationen einen Mindestabstand vorsieht?

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pfambudel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - Gibt es eine Regelung, die in solchen Situationen einen Mindestabstand vorsieht?

Hallo, erst heute ist es mir passiert.
Ich fahre zur Schule und bin gerade dabei nach Parkplätzen zu suchen, da säuft mein altes Auto ab. Da es dort etwas steil ist, rolle ich für 1 sek. nach hinten und zack, auf ein anderes Fahrzeug drauf(Ist direkt hinter mir gefahren). Schäden konnte man zwar keine feststellen, aber ich hab mal meine Adresse usw. gegeben.
Gibt es eigentlich auch eine Regelung, die auch in solchen Situationen einen Mindestabstand vorsieht, oder bin ich eindeutig der Schuldige?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie zwar "schuld", aber einen "Schuldigen" gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht. Nur einen "Betroffenen". Sie sind aber verantwortlich für eventuelle Schäden an dem anderen PKW.
Es gibt zwar eine extra Regelung für den Abstand, jedoch ist ihr Sachverhalt kein Abstandsverstoß, sondern eine Schädigung eines anderes Verkehrsteilnehmern nach §1 (2) StVO (falls Sie den PKW beschädigt haben)

Weiterhin sollten sie bei so Sachen immer die Polizei einschalten. Die kann dann die Situation festhalten. Außerdem ist so einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht immer vorgebeugt.

-- Editiert am 23.09.2009 13:39

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#2
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

das steht doch oben. Die Polizei kann den Unfall aufnehmen. Da werden dann die Schäden für evtl. Versicherungsansprüche festgestellt.
Und Unfallflucht ist dann auch ausgeschossen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Auf jeden Fall gibt es dann ein Bußgeld, was regelmäßig nicht im Sinne des den Unfall schuldhaft Verursachenden ist.

Die Polizei sollte hier eher der Geschädigte rufen, wenn der Rückwärtsrollende diese Tatsache nicht schriftlich bestätigt. Vor Ort wird weit weniger gelogen als hinterher.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Frage: Ist ein Rückwertsfahrender schuld wenn er einem hinter ihm haltenden drauf fährt? Damit dürfte sich die Frage des TE geKlärt haben.
Einen Mindestabstand zum vorderen Fahrzeug, welches durch Defekt rückwärts rollt, gibt es nicht.
@ sveny... Polizei legt keine Versicherungsansprüche fest, sie nimmt nur den Unfall auf und ist sicherlich wieder mal genervt weil sie wegen Bagatellschaden
gerufen wurde und Unfallflucht kann man auch man vor her begehen!

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