Hallo, erst heute ist es mir passiert.
Ich fahre zur Schule und bin gerade dabei nach Parkplätzen zu suchen, da säuft mein altes Auto ab. Da es dort etwas steil ist, rolle ich für 1 sek. nach hinten und zack, auf ein anderes Fahrzeug drauf(Ist direkt hinter mir gefahren). Schäden konnte man zwar keine feststellen, aber ich hab mal meine Adresse usw. gegeben.
Gibt es eigentlich auch eine Regelung, die auch in solchen Situationen einen Mindestabstand vorsieht, oder bin ich eindeutig der Schuldige?
Auffahrunfall - Gibt es eine Regelung, die in solchen Situationen einen Mindestabstand vorsieht?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sie zwar "schuld", aber einen "Schuldigen" gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht. Nur einen "Betroffenen". Sie sind aber verantwortlich für eventuelle Schäden an dem anderen PKW.
Es gibt zwar eine extra Regelung für den Abstand, jedoch ist ihr Sachverhalt kein Abstandsverstoß, sondern eine Schädigung eines anderes Verkehrsteilnehmern nach §1 (2) StVO
(falls Sie den PKW beschädigt haben)
Weiterhin sollten sie bei so Sachen immer die Polizei einschalten. Die kann dann die Situation festhalten. Außerdem ist so einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht immer vorgebeugt.
-- Editiert am 23.09.2009 13:39
--- editiert vom Admin
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das steht doch oben. Die Polizei kann den Unfall aufnehmen. Da werden dann die Schäden für evtl. Versicherungsansprüche festgestellt.
Und Unfallflucht ist dann auch ausgeschossen.
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--- editiert vom Admin
Auf jeden Fall gibt es dann ein Bußgeld, was regelmäßig nicht im Sinne des den Unfall schuldhaft Verursachenden ist.
Die Polizei sollte hier eher der Geschädigte rufen, wenn der Rückwärtsrollende diese Tatsache nicht schriftlich bestätigt. Vor Ort wird weit weniger gelogen als hinterher.
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Frage: Ist ein Rückwertsfahrender schuld wenn er einem hinter ihm haltenden drauf fährt? Damit dürfte sich die Frage des TE geKlärt haben.
Einen Mindestabstand zum vorderen Fahrzeug, welches durch Defekt rückwärts rollt, gibt es nicht.
@ sveny... Polizei legt keine Versicherungsansprüche fest, sie nimmt nur den Unfall auf und ist sicherlich wieder mal genervt weil sie wegen Bagatellschaden
gerufen wurde und Unfallflucht kann man auch man vor her begehen!
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