Auffahrunfall - Anhänger

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
emo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - Anhänger

Ort: steil abschüssige Straße;einsetzende Glatteisbildung. Mein Fz. war das letzte Fz. einer Kolonne von drei Fz. Das mittlere Fz. scherte trotz Überholverbot zum überholen aus, weil das vor ihm fahrende Fz. – VW-Bus mit PKW-Anhänger- ihm zu langsam fuhr. Dabei streifte er diesen Anhänger. Der Anhänger wurde dabei vom Zugfz. abgerissen und kam auf der rechten Fahrbahnseite zum stehen. Trotz ausreichenden Sicherheitsabstandes (Leuchtpfahl-abstand, 25m) und meiner aufgrund einsetzender Straßenglätte reduzierten Geschwindigkeit auf ca. 20-25km/h, kollidierte ich auf der steil abschüssigen Straße trotz eingeleiteter Notbremsung mit dem Anhänger. Beschädigt wurden dabei rechter Kotflügel und Frontscheibe im rechten Seitenbereich. Mein Fz. ist mit ABS und Winterreifen ausgestattet. Der Räum- und Streudienst erschien erst nach dem Unfallgeschehen. Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Muß ich evtl. sogar noch mit Schadensersatzansprüchen des Anhängerhalters rechnen?

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"emo"

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mein Fall :
Ich fuhr hinter einem Wohmobil her, wollte nach der Ortschaft beschleunigen und zum Überholen aufschliesen, da nam dem WM einer von rechts die Vorfahrt. WM rammt den PKW, ich fahre auf WM auf. Versicherung vom Verursacher hat alles bezahlt.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ich denke Teilschuld, weil du ( klingt vielleicht beklo... is aber so ), keine angepasste Geschwindigkeit gehabt hast.

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