Ort: steil abschüssige Straße;einsetzende Glatteisbildung. Mein Fz. war das letzte Fz. einer Kolonne von drei Fz. Das mittlere Fz. scherte trotz Überholverbot zum überholen aus, weil das vor ihm fahrende Fz. – VW-Bus mit PKW-Anhänger- ihm zu langsam fuhr. Dabei streifte er diesen Anhänger. Der Anhänger wurde dabei vom Zugfz. abgerissen und kam auf der rechten Fahrbahnseite zum stehen. Trotz ausreichenden Sicherheitsabstandes (Leuchtpfahl-abstand, 25m) und meiner aufgrund einsetzender Straßenglätte reduzierten Geschwindigkeit auf ca. 20-25km/h, kollidierte ich auf der steil abschüssigen Straße trotz eingeleiteter Notbremsung mit dem Anhänger. Beschädigt wurden dabei rechter Kotflügel und Frontscheibe im rechten Seitenbereich. Mein Fz. ist mit ABS und Winterreifen ausgestattet. Der Räum- und Streudienst erschien erst nach dem Unfallgeschehen. Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Muß ich evtl. sogar noch mit Schadensersatzansprüchen des Anhängerhalters rechnen?
-----------------
"emo"
Auffahrunfall - Anhänger
4. Februar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 4. Februar 2005 | 12:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - Anhänger
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Februar 2005 | 12:38
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Mein Fall :
Ich fuhr hinter einem Wohmobil her, wollte nach der Ortschaft beschleunigen und zum Überholen aufschliesen, da nam dem WM einer von rechts die Vorfahrt. WM rammt den PKW, ich fahre auf WM auf. Versicherung vom Verursacher hat alles bezahlt.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 4. Februar 2005 | 12:47
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ich denke Teilschuld, weil du ( klingt vielleicht beklo... is aber so ), keine angepasste Geschwindigkeit gehabt hast.
Und jetzt?
Schon
268.156
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten