Anzeige bekommen wegen angeblicher Unfallflucht

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Thomas76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige bekommen wegen angeblicher Unfallflucht

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und suche gleich einen Rat.

Ich bin ziemlich verzweifelt. Letzte Woche Samstag war ich zum Einkaufen in unserer Nachbarschaft. Ich habe dort im Parkhaus geparkt. Als ich wieder zum Auto zurückgekommen bin, parkte ein schon älterer Peugeot neben mir, aber so unmöglich dass ich kaum aus der Parklücke rauskommen konnte. Er parkte etwa 8-10cm über dem linken Parkstreifen. Nun musste ich mehrmals einschlagen und aus dem Auto aussteigen um nachzusehen wie viel Platz ich überhaupt habe, damit ich ohne Berühungen aus der Parklücke herauskomme. Wie schon erwähnt, das andere Fahrzeug parkte unmöglich und für mich nicht nachvollziehbar. Nach mehreren Minuten hatte ich es dann geschafft aus der Parklücke herauszukommen.

Und nun kommt der Hammer: Etwa 2 Stunden später stand die Polizei bei mir zuhause vor der Tür und wollte wissen, ob ich in Stadt XXX gegen 12:00Uhr im Parkhaus YYY geparkt hätte. Die beiden Polizisten belehrten mich dass ich keine Aussage tätigen muss. Trotzdem schilderte ich dann den Fall. Sie meinten, eine unabhängige Zeugin hätte gesehen, wie ich den Peugeot beschädigt hätte, aus dem Auto ausgestiegen bin, zur Beifahrerseite gegangen bin und lautstark geflucht hätte. Das alles stimmt auch, ausgestiegen bin ich ja um nachzusehen wie viel Platz ich habe und lautstark geschimpft habe ich über die unmögliche Parksituation des Peugeot, aber berührt habe ich diesen auf gar keinen Fall.

Die Polizei meinte daraufhin zu mir, dass auf der Fahrerseite eine Beschädigung des Peugeots vorhanden wäre und überprüfte daraufhin mein Auto. An meinem Auto waren aber keine Schäden sichtbar und sind dort auch definitiv nicht vorhanden. Die Polizei messte dann noch den Abstand zu meinem Aussenspiegel und ich sollte das Lenkrad nach links komplett einschlagen. Auch am rechten vorderen Reifen messten die beiden Polizisten noch mehrere Abstände. Aber wie schon erwähnt, nirgendswo auch nur einen Kratzer zu sehen.

Heute habe ich nun eine Voreinladung bzw. eine Strafanzeige von Polizei bekommen,man ermittlet gegen mich wegen Fahrerflucht. Am nächsten Donnerstag um 11Uhr will man mich zu dem Vorfall anhören. Da ich aber berufstätig bin und in der Woche in einer anderen Stadt wohnen muss (150km entfernt) kann ich diesen Termin nicht wahrnehmen, zumal mein Arbeitgeber momentan auch nicht auf mich verzichten kann.

Nun konkret meine Fragen:

1) Was kann mir genau passieren? Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe den anderen Wagen nicht berührt und bin extra mehrfach ausgestiegen um nachzusehen wie viel Platz ich habe, damit ich ohne Berührung aus der Parklücke kommen kann. Steht da Aussage gegen Aussage? Die unabhängige Zeugin will angeblich gesehen habe, wie ich aus das andere Auto berührt habe.
Das ist definitiv nicht so
2) Muss ich die Vorladung wahrnehmen? Wenn ja, wie verhalte ich mich dort? Sollte ich die Aussage verweigern oder dazu Stellung nehmen? Ich habe nichts zu verheimlichen und es schon gar nicht nötig Unfallflucht zu begehen. Erst die unmögliche Parksituation des Peugeots hat mich zu meinem Handeln gezwungen. Verdächtig gemacht habe ich mich wohl durch mein mehrfaches Aussteigen aus dem Auto und durch mein lautstarkes Schimpfen über das andere geparkte Auto.
3) Ich bin nicht versichert über eine Vekehrsrechtsschutzversicherung und kann mir eigentlich keinen Anwalt leisten. Wie soll ich weiter verfahren bzw. woher kann ich mir Rechtsbeistand holen?

Über Antworten zu meiner Situation wäre ich sehr dankbar.

Gruss
Thomas

-- Editiert am 05.11.2010 20:10

-- Editiert am 05.11.2010 20:10

-- Editiert am 05.11.2010 20:14

-- Editiert am 05.11.2010 20:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der VorlTagung zur Polizei braucht du nicht folge zu leisten, sage den Termin aber faires halber telefonisch ab.

Aussage gegen Aussage gibt es nicht, sollte es zu einer Verhandlung kommen, oder die Zeugenaussagen schriftlich gewürdigt werden und es zu einen Strafbefehl kommen, so bildet sich der Richter ein Bild, wer glaubwürdiger ist.
Das ist in den meisten Fällen ein neutraler Zeuge, oder eine neutrale Zeugin.
Hinzu kommt das du als Angeklagter lügen darf und der Zuge zur Wahrheit verpflichtet ist.

Einen Rechtsbeistand wird, wenn du dir keinen Leisten kannst keiner gestellt.

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#2
 Von 
Thomas76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das ist in den meisten Fällen ein neutraler Zeuge, oder eine neutrale Zeugin.


Also kann ich am Ende der Dumme sein.Spricht denn nicht für mich, dass es absolut keinen Schaden an meinem Auto gibt?

Sollte ich meinen Führerschein für mehrere Monate verlieren, würde ich wohl auch meinen Arbeitsplatz verlieren.

Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen, in diese Bredouille hat mich erst das andere beteiligte Fahrzeug durch seine Parkweise gebracht. Aber dessen Parkweise kann man wohl auch nicht mehr nachweisen. Also hängt wohl alles von der Aussage der Zeugin ab, oder?

Gruss
Thomas

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-- Editiert am 05.11.2010 20:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Gesamtumstände werden Betrachter und kommt der Richter, sollte es überhaupt so weit kommen, zu den Ergebnis das der Schaden durch dich verursacht wurde und du diesen bemerkt haben musst, dann liegt eine Unfallflucht vor.
Ich wollte dir nur damit sagen, es es Aussage gegen Aussage nicht gibt, der Richter wird demjenigen glauben schenken, der Ihm die Sache plausibel und objektiv schildern kann.

Mit einen Entzug der Fahrerlaubus ist erst aber erst bei einer Schadenshöhe von ca. 1300 EUR zu rechnen.

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#4
 Von 
Thomas76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich brauche nochmals schnellstens rat in meiner oben geschilderten Angelegenheit vom Oktober 2010 wegen angeblicher Unfallflucht.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass ich nach Aussage einer neutralen Zeugin, dass gegenerische Auto beim Ausparken beschädigt habe.Die Zeugin will gesehen haben, wie ich den Wagen beschädigt habe. An meinem wagen gab es aber keinerlei Schäden. Ich bin mir auch nach wie vor keiner schuld bewußt. Am gegenerischen Wagen soll ein schaden von ca. 550€ entstanden sein.

Nun hat mir meine Rechtsanwältin folgendes mitgeteilt:
1) Der Staatsanwalt ist bereit das Verfahren nach §153 a StPO gegen eine Geldbuße von 500€ gegen mich anzustellen
2) Die Rechtsanwältin rät mir aufgrund der Zeugenaussage auf diesen Deal der Staatsanwaltschaft einzugehen, da dadurch auch kein Eintrag im Verkehrs- und Bundeszentralregister gemacht wird.

Irgendwie fühle ich mich aber von der Rechtsanwältin schlecht beraten, ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewußt.

Meine Rechtsanwältin hat mir bis zum heutigen tage folgende Fragen noch nicht beantwortet:

1)Wenn ich auf den Deal des Staatsanwaltes angehe und das Verfahren nach §153 a StPO gegen eine Geldbuße eingestellt wird, ist damit endgültig die Akte geschlossen oder kommt da später noch etwas nach?
2) Ich habe bislang den Schaden am gegenerischen Wagen noch nicht der Versicherung gemeldet, da ich ja noch immer der festen Meinung bin dass ich den gegnerischen Wagen nicht beschädigt habe. Muss ich dieses machen, wenn das Verfahren nach §153 a StPO eingestellt wird oder bin ich dann von jeder Schuld freigesprochen?
3) Übernimmt meine KFZ-Versicherung komplett den Schaden von ca. 550€, wenn ich diesen regulieren muss oder darf ich diesen womöglich nachher sogar noch selber aus der eigenen Tasche bezahlen?
4) Wenn das Verfahren gegen mich nach §153 a StPO eingestellt wird, übernimmt dann meine Verkehrsrechtsschutzversicherung alle bisherigen Kosten oder muss ich diese womöglich am Ende auch noch selber tragen? Die RSV hat mir nämlich mitgeteilt, wenn mir Vorsatz festgestellt wird, dass der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt.

Eigentlich würde ich dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht zustimmen, da ich mir absolut keiner Schuld bewußt bin und an meinem Auto auch kenerlei Beschädigung zu sehen ist. Allerdings bin ich im Außendienst tätig und benötige meinen Führerschein. Ein Verlust des Führerscheines würde höchstwahrscheinlich den Verlust meines Arbeitsplatzes bedeuten. Deshalb werde ich wohl auf den "Kuhhandel" des Staatsanwaltes eingehen.

Da ich aber vorab gerne wissen möchte, was sonst noch so auf mich zukommt, außer der Geldbuße von 500€ würde ich gerne Eure Antworten und Tips erhalten. Ich muss mich bis zum 04.03.2011 entscheiden.

Besten Dank vorab schon einmal für alle antworten und Tips!

Gruss
Thomas



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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn das Verfahren gegen §153a StPO eingestellt wird, so ist deine Schuld gegenüber der Staatsanwaltschaft erwiesen.
Sollte es so kommen, zahlt du den Haftpflichtschaden am ende aus eigener Tasche, da dich deine Kfz- Haftpflichtversicherung in Regress nimmt.
Deine RSV wird aber vermutlich die Kosten des Rechtsstreites übernehmen.

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