Anzeige Gefährdung im Straßenverkehr

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Catwiesel86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige Gefährdung im Straßenverkehr

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein Problem, und hoffe mir kann geholfen werden.
Bin heute voner Arbeit gekommen und stand an einer Ampel zum rechts abbiegen.
als grün wurde fuhr ich los und eine Fußgängerin wollte anscheind 2m hinter den Fußweg die Straße überqueren. Als ich sie sah, hielt ich an und sie erschreckte wohl etwas und brüllt mich an, ob ich den bescheuert sei. als sie sich meiner Fahrertür nährte, fuhr ich los weil ich keinen Streit haben wollte.
Sie rief die Polizei und Anzeige. Eine Stund später stand auch schon die Polizei vor der Tür um den Fahrer zu ermitteln. Meine Eltern meinten ich sei gefahren und musste das dann auch zugeben. Meiner Meinung nach gefährdete ich die Frau nich daher ich ja erst anhielt und dann weiter fuhr. (Steht wohl auch in ihrer Aussage, dass ich anhielt und dann einfach weiter fuhr).
Meine Aussage machte ich so wie hier beschrieben mit dem Zussatz, dass ich garnicht verstehen kann, dass sie die Polizei rief weil es undramatisch war.
Meine Frage: Was kann ich jetzt tun?! nur abwarten?? will keinen Ärger haben....
Anwalt oder warten?

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catwiesel86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mich über eure Antworten sehr freuen!
MfG Florian

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Da Du bereits eine umfangreiche Aussage gemacht hast kann ein Anwalt im Moment nicht viel bewirken. Also bleibt Dir kaum etwas anderes übrig als abzuwarten. Im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklage kannst Du immer noch einen Anwalt hinzuziehen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catwiesel86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen