Anklage: Trunkenheit im Verkehr

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Benninator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage: Trunkenheit im Verkehr

Hallo zusammen,


ich (21,m, Student) bin mit 1,76 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden und habe deswegen kommende Woche eine Ladung beim Gericht. Zusätzlich wird mir vorgeworfen ich hätte mich respektlos gegenüber der Polizei benommen.

Was erwartet mich? Inwiefern kann ich das Urteil noch beeinflussen? Lohnt sich ein Anwalt? Bringt es etwas, wenn meine Eltern bei der Verhandlung anwesend sind?

Ich bin bereits in psychologischer Behandlung.
Sonst bin ich im Verkehr noch nie aufgefallen, in der Probezeit bin ich auch nicht mehr.
Kürztlich wurde ich unter Alkoholeinfluss wegen Diebstahl angezeigt, die Anzeige wurde allerdings fallen gelassen.

Mit ist bekannt, dass ich vorraussichtlich einen MPU machen muss, und ein halbes Jahr (?) nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Angeblich auch nicht mit dem Fahrrad. Stimmt das?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.


Benninator


-- Editiert von Moderator am 15.04.2016 12:37

-- Thema wurde verschoben am 15.04.2016 12:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Was erwartet mich?

Eine Gerichtsverhandlung, in der wahrscheinlich das "respektlose Verhalten" eine große Rolle spielen wird.
Würde es nur um die Trunkenheitsfahrt gehen, hätte es wahrscheinlich ein rein schriftliches Verfahren (= Strafbefehl) gegeben.

Zitat:
Lohnt sich ein Anwalt?

Rein finanziell gesehen wahrscheinlich nicht. Es geht hier ja um eine Geldstrafe. Die Anwaltskosten würde mit ca. 700€ zu Buche schlagen und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anwalt die Geldstrafe so weit nach unten ziehen kann, dass sich die 700€ amortisieren, ist so groß nicht. Die Tatsache, dass Sie alkoholisiert gefahren sind, lässt sich nicht wegdiskutieren. An Fakten kann ein Anwalt auch nichts ändern.

Zitat:
Bringt es etwas, wenn meine Eltern bei der Verhandlung anwesend sind?

Als moralische Unterstützung für Sie vielleicht. In das Verfahren eingreifen können die Eltern nicht, sondern nur im Zuschauerraum Platz nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Benninator):
ich (21,m, Student) bin mit 1,76 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden [...]
Was erwartet mich?


Ich denke: Wer mit 1,76 Promille noch Fahrrad fahren kann, der ist entweder ein medizinisches Wunder, oder aber ein Alkoholiker. Wenn ich mich hierin nicht täusche, dann wäre zu hoffen, dass Deine psychologische Behandlung (mindestens auch) darauf zielt, den Alkoholkonsum zu beenden oder wenigstens stark reduzieren zu können.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 15.04.2016 11:54

-- Editiert von Moderator am 15.04.2016 12:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Benninator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

und ein halbes Jahr (?) nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Angeblich auch nicht mit dem Fahrrad. Stimmt das? Schlimmer - Sie können bis zur erfolgreich absolvierten MPU nicht mehr radfahren, ohne zeitliche Begrenzung. Steht alles in dem verlinkten Thread.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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