Hallo,
also nach stundenlangem durchlesen des Internets habe ich das mit der Anhängerlast verstanden (glaube ich jedenfalls)
Nur brauche ich eine Bestätigung das ich das auch richtig verstanden habe.
Ich besitze die Führerscheinklasse B.
Mein Auto:
Leergewicht 1330kg
zul. Gesamtgewicht: 1770kg
zul. Anhängerlast gebremst: 1400kg
zul. Anhängerlast ungebremst: 600kg
nun heist das für mich, das ich jeden gebremsten Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von 1330kg Fahren darf.
-Somit ist meine Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5t.
-Mein Anhänger hat eine Gesamtmasse die kleiner/gleich der Leermasse des Zugfahrzeges ist.
-Die Anhängerlast kleiner als die zul. Anhängerlast des Zugfahrzeuges.
Frage nur nach, weil ich morgen einen Anhänger von A nach B bringen muss.
-- Editiert am 09.01.2011 14:28
Anhängerlast Führerscheinklasse: B
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
--- editiert vom Admin
Danke für die schnelle Antwort
aber wie ist dann dies gemeint.
Quelle: Tüv Süd, Beschreibung der Führerscheinklasse B
[color=red]"Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
[/color]
hier nochmal der Link: Tüv Süd Führerscheinklassen
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Die Antwort von Denunziant ist nicht richtig. Du darfst diese Kombination mit Deiner Fahrerlaubnis der Klasse B führen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
--- editiert vom Admin
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