Angebliche Fahrerflucht - ich habe nichts davon bemerkt?

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
supsup
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Fahrerflucht - ich habe nichts davon bemerkt?

Hallo,

ich habe letzte Woche ein Auto beim ausparken angefahren, das aber nicht bemerkt. Wenig später stand die Polizei vor der Tür, zusammen konnten wir das ganze auch rekonstruieren, aber wie gesagt—ich habe nichts davon bemerkt.

Bei mir am Auto ist nur eine Kleine Delle an der Stoßstange, die mir auch nach mehreren Wochen im Nachhinein nicht aufgefallen wäre. Beim anderen ist der Kotflügel leider ziemlich stark verdellt.

Meine Frage ist nun folgende:

Der Sachbearbeiter meinte, dass ich bei der Polizei vorbeikommen muss, damit ich eine Aussage mache. Er hat mir gegenüber betont, dass ihm das Ganze schlüssig vorkommt, aber dass ich halt vorbei kommen muss.


Soll ich morgen zu der Polizei gehen, und wenn ja, was soll ich sagen, und was auf keinen Fall?


Vielen Dank im Voraus


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8 Antworten
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#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Sie können zur Polizei gehen, müssen das aber nicht. Auch sind Sie als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.

quote:
was soll ich sagen, und was auf keinen Fall?

Das müssen Sie schon selbst wissen. Im Zweifel gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

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#2
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Bei der Aussage bleiben, dass Sie nichts bemerkt haben. Dies gilt dann nicht als Fahrerflucht. Allerdings werden Sie dann ein Bußgeld von ca. 75 Euro zahlen müssen, wegen Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr.

Zumindest sind dies meine eigenen Erfahrungen:-)

Also: Wenn Du wirklich nichts bemerkt hast, ruhig so angeben.

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#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)


Sie beschädigten beim Fahren in/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug.

Tatbestandsnummer laut Tatbestandskatalog: 101136
Kosten: 30 Euro

Wenn du den Unfall nicht bemerkt hast und dies aufgrund der Beschädigungen glaubhaft ist wird das Verfahren wegen VU-Flucht eingestellt und das OWI-Verfahren bleibt über.
Aber wenn der andere Pkw wirklich so stark beschädigt ist seh ich schwarz für dich.
Du brauchst keine Aussage zu machen. Weder bei der Polizei noch sonstwo.

@ Heddi_TB : die 75 DM stammen noch von früher und war das höchste Verwarngeld, dass die Polizei bar kassieren durfte ^^
heute sind das 35 Euro :)
Alles darüber ist Bußgeld und zieht meistens noch andere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot nach sich. Deshalb darf das nicht in bar kassiert werden. Sonst ist der Verwaltungsakt abgeschlossen und die Punkte/Fahrverbot darf nicht nachträglich erhoben werden.

Gruß
Araval

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die Argumentation "Ich habe nichts bemerkt" bringt jeder 2. dem der Vorwurf gemacht wird. Damit lockt man niemanden mehr hinter dem Ofen vor.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

So ist es. Das ist die gängige Schutzbehauptung. Manchmal wird bei dieser Einlassung kostenpflichtig ein Gutachten über die Bemerkbarkeit des Unfalls eingeholt. Und natürlich wird als erstes die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entzogen.



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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Fahrerlaubnis wird aber erst bei hohem (Fremd)-Schaden und/oder bei Personenschaden vorläufig entzogen.
Früher waren das, glaub ich, 3000 DM. Wieviel das jetzt sind kann ich gar net sagen *schäm*
Da die Polizei direkt im Anschluß beim TE war und die Pappe offensichtlich nicht eingezogen haben fällt 111a StPO zur Zeit wohl nicht ins Gewicht. Die FE kann aber natürlich später immer noch eingezogen werden. Wenn denn festgestellt werden sollte, dass tatsächlich § 142 StGB einschlägig ist. Aber das ist wahrsagerhaftes Orakeln meinerseits.
Gruß
Araval



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"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#8
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Habe mal den alten Brief rausgesucht.

Also:

35 € Geldbuße wegen nicht Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
20 € wegen Verfahrenskosten (eingestellt)
3,50 € für Auslagen der Bußgeldstelle

In der Summe 58,50 Euro

Hatte die ganze Zeit 75 Euro gesamt im opf gehabt. Keine Ahnung warum.

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