Angeblich Handy am Steuer

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gordonhh
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
Angeblich Handy am Steuer

Hallo, Herr X wurde eines Abends vor ca. 3Monaten von 2 Polizeibeamten angehalten aufgrund von Telefon am Steuer.
Polizist 1 meinte dass er Herrn X beim vorbeifahren telefonieren gesehen hat.... nach kurzem zögern die Aussage "Mein Kollege auch!".
Herr X verweigert jegliche aussage.
Herr X lässt einen Abend Später bei gleichem Lichtverhältnissen einen Passanten ihn beim entlangfahren der Straße Fotografieren, nach den Bildern ist es unmöglich klar zu sagen was man im Innenraum sieht. Aussage des Passanten ist die gleiche.

Jetzt wirds lustig.
Herr X erhält ein Schreiben dass er ca. 103Euro zahlen soll
Zeugen: Polizist 1 und 2
Beweismittel "FOTO"

Herr X Ruft bei der zuständigen Dienststelle an und verlangt nach dem Beweismittel FOTO, der Mitarbeiter jedoch sagt folgendes
"Das was als Anhang "FOTO" hinzugefügt wurde ist lediglich ein Bild des Persos von Ihnen Herr X!"

Herr X schreibt an die jeweilige Behörde "Entweder Beweismittel FOTO oder Gerichtlich regeln"
Nun hat Herr X ein Termin beim Amtsgericht.

Wie vorgehen?



-- Editier von Gordonhh am 04.04.2017 23:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Gordonhh):
Wie vorgehen?

So groß ist die Anzahl der Optionen ja nicht.
- Alleine hingehen und zu 90% verlieren
- Mit Rechtsanwalt hingehen und zu 80% verlieren
- Einspruch zurückziehen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Die weitere Option wäre noch:
"Hellseher befragen, was die Polizisten vor Gericht aussagen werden".

Im Ernst:
Sie wollten eine gerichtliche Klärung - nun bekommen Sie eine gerichtliche Klärung.
Wie das Gerichtsverfahren ausgehen wird, hängt ganz wesentlich davon, was die Polizisten aussagen werden.

Wenn mindestens ein Polizist aussagt "ich habe genau gesehen, wie Gordonhh das Handy während der Fahrt in der Hand hatte", dann werden Sie wahrscheinlich verlieren.
Die Frage ist halt, was der Polizist genau gesehen hat und wie gut er sich vor Gericht daran erinnern kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Zeugenaussagen von Polizisten sind immer problematisch. Wie genau das gerichtliche Verfahren läuft, lässt sich schwer vorhersagen. Die Aussichten sind nicht besonders gut, ohne Anwalt jedoch noch schlechter, denn es sind Richter und Polizisten anwesend, die gerichtserfahren sind, Sie hingegen sind juristischer Laie. Eine erfolgreiche Verteidigung wird daher schwierig.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Hallo, Herr X wurde eines Abends vor ca. 3Monaten von 2 Polizeibeamten angehalten aufgrund von Telefon am Steuer.


Wie war das genau mit dem "angehalten worden"? War die Polizei in ihrem FZG hinter dir oder wie hat man dich angehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gordonhh
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Hallo, Herr X wurde eines Abends vor ca. 3Monaten von 2 Polizeibeamten angehalten aufgrund von Telefon am Steuer.


Wie war das genau mit dem "angehalten worden"? War die Polizei in ihrem FZG hinter dir oder wie hat man dich angehalten?


Herr X fuhr eine Straße entlang und an der Kreuzung also auf der Linken Seite von der Fahrtrichtung Herrn X`s stand die Polizei Quer in der Kreuzung und Beobachtete durch das rechte Beifahrerfenster. Herr X fuhr an ihnen vorbei, ca. 20m nach dem Herr X an dem Polizeiwagen vorbei war, fuhr die Polizei mit Blaulicht hinter her.
Sie stoppten ihn und das Fahrzeug der Polizei stand hinter dem Fahrzeug von Herrn X.
Durch das blinken der Dashcam im Polizeiwagen geht Herr X davon aus dass die Kamera aufzeichnete.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ausreden wie "das war nur ein Diktiergerät" o.ä. funktionieren nur, wenn man dies sofort vorbringt und sein Handy wegen Anrufliste vorweist als Gegenbeweis.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Durch das blinken der Dashcam im Polizeiwagen geht Herr X davon aus dass die Kamera aufzeichnete.


Natürlich kann man einen Anwalt bemühen, aber wenn das aufgezeichnet wurde, sehe ich das schwarz..

Wenn ich etwas falsch mache, geht es mir persönlich nicht darum, ob es beweisbar ist, sondern ob ich Schuld habe:

Gestern musste ich an dieses Thema hier denken. Ich bin auf dem Heimweg in der 30er Zone mit fast 50 km/h am Radar vorbei und hatte im auslösenden Moment das Handy am Ohr.................ich war so blöd und deshalb werde ich zahlen und wohl einen Punkt kassieren.

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