Alkoholfahrt und Fahrerflucht?

24. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
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Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholfahrt und Fahrerflucht?

Hallo, ich möchte euch meinen Fall schildern und vll kann mir der ein oder andere einen Tipp zum Strafmaß geben.

Ich weiß selber was ich für Scheixxe verbrochen habe und könnte mich dafür in den Arxxh beißen, daher möcht ich euch um konstruktive Beiträge bitten die mir weiterhelfen. Mit dem Stempel auf der Strin lauf ich eh schon rum.

Die Story: Männertag (Vatertag)

Ich besuche ein mittelgroßes Fest bei uns im Ort. Mit ein paar Kumpels wollen wir den Abend noch bei mir Zuhause ausklingen lassen. Wir wollen alle zusammen los, aber dass wir wie immer nicht. Ich mache mich also alleine auf den Weg nach Hause. Zuhause angekommen rufen mich 2 Kumpels an, die nicht wissen wie sie zu mir kommen und genau da fängt alles an: "Ich hol euch ab". Ich fühle mich auch noch sehr frisch und überhaupt nicht betrunken (Gehirn: aus).
Ich steige also ins Auto und fahre los. An einer Brücke bleibe ich mit dem Kotflügel hängen (nicht schlimmes weder an Auto noch an Brücke). Schnell sind aber 4,5 Nachbarn zur Stelle und schauen zu. Ich unterhalte mich mit 2 Personen: wer ich bin,......usw (alles im Ort, die Leute kennen mich oder meinen Vater). Nach 10 Min Gespräch verlasse ich den Unfallort und begebe mich auf den Weg nach Hause. Ihr wisst was jetzt kommt: ne 3/4 Stunde später steht die Polizei vor meiner Tür. Geblasen hab ich 0,78 mg/l (keine Ahnung wie die Einheit richtig heißt), was ja ca einem Wert von 1,5% ergibt (Polizei: Wert x2). Danach ab zum Bluttest. Kurz nach dem ich aber Zuhause angekommen war, hab ich einen Schnaps und ein Bier zur Beruhigung getrunken (ich war völlig fertig, hab richtig gezitter, ich erwarte kein Mitleid!!!!!) welcher ja den Atemalkoholwert noch erhöht haben sollte, daher wurde auch 2 Blutproben gemacht.

ich bin 25, Student, stecke voll in meiner Diplomarbeit, bin in 5 Monaten fertig, hatte vor 7 jahren mal nen Unfall wegen "unangepasster geschwindigkeit", seit dem aber keine Auffälligkeiten mehr.

Kann mit jemand sagen in welche Richtung mein Strafmaß liegt:

1. Alkohol
2. Unfallflucht, jedoch mit Minderung

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
mg/l (keine Ahnung wie die Einheit richtig heißt
Stimmt so. ;)

quote:
was ja ca einem Wert von 1,5% ergibt (Polizei: Wert x2)
Etwas mehr ist das schon. Nimm mal den Taschenrechner zur Hand. Du bist ganz knapp an den magischen 1,6‰. Aber darauf komme ich später noch.

quote:
Kann mit jemand sagen in welche Richtung mein Strafmaß liegt:
Aber sicher.

quote:
1. Alkohol
mit Unfallfolge bei geringem Sachschaden: Geldstrafe in Höhe von 50-60 Tagessätzen (TS), wobei 1 TS 1/30 Deines Nettoeinkommens entspricht.

quote:
2. Unfallflucht, jedoch mit Minderung
Welche Minderung? :???: Die Strafe für Unfallflucht ist ganz erheblich vom entstandenen Schaden abhängig. Der Strafrahmen bewegt sich im Bereich von ca. 15-90 TS.

Nun hast Du zwei Straftaten in Tateinheit begangen. Daher wird es zu einer Gesamtstrafe kommen. Rechne mal mit 60-90 TS. Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Du solltest Dich daher auf ca. 18 Monate ÖPNV einstellen.

Solltest Du die magische Grenze von 1,6‰ erreichen oder gar überschreiten musst Du vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU mit Alkoholfragestellung bestehen. Auf die MPU solltest Du Dich frühzeitig und intensiv vorbereiten.

quote:
2. Gehirn aus
Gehirn aus, ja. Das nennt man (alkoholbedingten) Kontrollverlust. Aber wer mit ca. 1,6‰ die Wirkung des Alkohols nicht merkt und noch in der Lage ist ein Auto, wenn auch mit Unfallfolge, zu führen sollte sich mal Gedanken über seinen Alkoholkonsum machen. Auch wenn Du das jetzt leugnen magst. Du betreibst Alkoholmißbrauch. Dafür spricht auch
quote:
Kurz nach dem ich aber Zuhause angekommen war, hab ich einen Schnaps und ein Bier zur Beruhigung getrunken (ich war völlig fertig, hab richtig gezitter
Du solltest dringenst an Deinem Alkoholproblem arbeiten. Das gilt auch dann, wenn Du dieses mal noch nicht zur MPU müssen solltest.

Das Ergebnis der BAK kannst Du in ca. 10 tagen bei der Polizei erfragen. Angaben zur Sache solltest Du aber nicht machen.


-- Editiert am 24.05.2009 21:04

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

da der TE kurz vor dem Diplom steht, sei noch erwähnt, daß die Strafe, wenn sie unter 91 Tagessätzen liegt, NICHT im Führungszeugnis steht. Allerdings steht sie im BZR - Sachen wie Verbeamtung sind damit vorläufig nicht drin.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für die Antworten:

Alkoholproblem: ich weiß, die Zahlen sprechen gegen mich, aber ich trinke vll 2x im Monat und das nicht bis zum totalen verlust der Sprache. Kann schon sein, dass ich was vertrage, aber ich bin zu 100% kein Alkoholiker (die amtssprache sagt vll was anderes). In der Woche trink ich nicht mal 1 Bier, wenn dann nur am WE. Naja, egal, dass glaubt mir ja eh keiner.

Strafe: 18 Monate??????? Solch ein urteil hab ich ja noch nie gehört. Selbst der Polizist hat was von 8 Monaten geschätzt!!!! Bist du dir sicher? Woher nimmst du diese Vermutung?

Minderung: vll nimmt der Richter zur Kenntniss, dass ich mich mit den nachbarn unterhalten habe und mich erkenntlich (Personalien) gemacht habe

0,78mg/l: der nette Polizist hat mir gesagt: das sollte 1,4 ergeben. Vll meint er auch dem BAK?!?!?

1Schnaps/1Bier: das sollte ja eigentlich meinen Alkoholpegel erhöhen, wie wird das "weggerechnet". Ich mein, dass hatte ich ja zur Tatzeit noch nicht im Blut.

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt BZR???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Alkoholproblem: ich weiß, die Zahlen sprechen gegen mich
So ist es. Wer Alkohol in sozialverträglichen Massen konsumiert verträgt maximal 1,1‰, eher weniger. Spätestens dann liegt er entweder unter dem Tisch und / oder muss sich übergeben. Er ist aber definitiv nicht in der Lage die Tür eines Autos zu öffnen, einzusteigen und den Motor zu starten. Du dagegen konntest mit ca. 1,5‰ noch ein Fahrzeug führen. Wenngleich es dabei zum Unfall kam. Damit ist der Mißbrauch von Alkohol erwiesen.

quote:
Strafe: 18 Monate??????? Solch ein urteil hab ich ja noch nie gehört.
Aber ich. Leider habe ich in meiner Antwort nur den von mir geschätzten Höchstwert angegeben. Tut mir leid. Eigentlich hätte es 15-18 Monate heißen sollen.

quote:
Selbst der Polizist hat was von 8 Monaten geschätzt
Da hat er sich gründlich verschätzt. Schon ohne Unfall und Unfallflucht wären bei einer derartigen Alkoholisierung 10 Monate als absolutes Minimum anzusehen.

quote:
Bist du dir sicher?
Mit der von mir hier vorgenommen Korrektur schon. Dabei gibt es natürlich keine absolute Sicherheit uns ist nur eine Schätzung. Etwas Spielraum gibt es immer, und nicht ich sondern der Richter wird entscheiden.

quote:
Woher nimmst du diese Vermutung?
Aus unzähligen Vergleichsfällen in diesem und anderen Foren.*

quote:
Minderung: vll nimmt der Richter zur Kenntniss, dass ich mich mit den nachbarn unterhalten habe und mich erkenntlich (Personalien) gemacht habe
Hast Du auch dem Geschädigten Deine Personalien mitgeteilt?

quote:
0,78mg/l: der nette Polizist hat mir gesagt: das sollte 1,4 ergeben.
Ich komme da eher auf ca. 1,56‰

quote:
Vll meint er auch dem BAK?
Ja, die meinte er. Wobei die BAK aber ohnehin noch von der AAK abweichen wird. Die BAK kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen.

quote:
1Schnaps/1Bier: das sollte ja eigentlich meinen Alkoholpegel erhöhen
Stimmt.

quote:
wie wird das "weggerechnet". Ich mein, dass hatte ich ja zur Tatzeit noch nicht im Blut.
Deshalb wurden zwei Blutproben im Abstand von ca. 1/2 Stunde entnommen. Aus dem Unterschied der beiden Ergebnisse, und erforderlichenfalls, einer Begleitstoffanalyse läßt sich die BAK ziemlich genau auf den Tatzeitpunkt zurückrechnen. Etwaige Ungenauigkeiten und Toleranzen werden zu Deinen Gunsten berücksichtigt.

Nochmal zum Alkoholproblem:
quote:
aber ich trinke vll 2x im Monat .
Die Häufigkeit alleine ist nicht entscheidend. Auch die Regelmäßigkeit und die Menge macht´s.

quote:
und das nicht bis zum totalen verlust der Sprache.
Ab wie viel Promille hast Du den totalen Verlust der Sprache? Bei jemandem, der keinen Alkoholmißbrauch betreibt ist das spätestens bei 1,3‰ der Fall. Eher schon sehr viel früher. Ist halt eine Frage des "Trainings".

quote:
Kann schon sein, dass ich was vertrage
Kann nicht nur sein, sondern ist so. Du hast es mit Deiner Trunkenheitsfahrt eindrucksvoll bewiesen. Und das ist, wie gesagt, antrainiert.

quote:
wenn dann nur am WE.
Und wie viel ist es dann?

quote:
aber ich bin zu 100% kein Alkoholiker
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich unterstelle Dir nicht, dass Du Alkoholiker bist. Aber Du betreibst Alkoholmißbrauch, und Du hast nicht nur ein Alkoholproblem: Strafverfahren mit hoher Geldstrafe, Lappen weg und Regressforderung der Versicherung sind "nur" 3 Probleme, die Du dem Alkohol zu verdanken hast. Ist das nun ein Alkoholproblem oder nicht?

Tu mir bitte einen Gefallen und schau Dir diese Seite an und teile mir dann mit wo Du Dich selbst wiedererkennst.


Nachtrag: BZR steht für Bundeszentralregister. Dort werden alle Straftaten eingetragen. Es haben aber nur Gerichte und Staatsanwaltschaften Zugriff darauf. Solltest Du Dir mal eine der dämlichen Gerichtsshows anschauen wirst Du feststellen, dass nach der Beweisaufnahme der Auszug aus dem BZR verlesen wird.


*Habe meinen Beitrag nochmals überarbeitet. Es ist für uns Stammuser, die versuchen zu helfen stets erfreulich wenn uns der Fragesteller Auskunft darüber gibt wie das jeweilige Verfahren ausgegangen ist. Dadurch können wir stets neue Erfahrungswerte sammeln und zukünftig noch besser helfen. Wäre also schön wenn Du uns auch vom Ausgang dieses Verfahrens berichten würdest.







-- Editiert am 25.05.2009 19:56

-- Editiert am 25.05.2009 20:03

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#6
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also das beschädigte geländer gehört der Gemeinde (also kein Privateigentum) und die wissen bescheid und haben auch schon das ok gegeben, dass ich das geländer selber wieder in den ur-zustand versetzen kann. mann kennt sich eben, ist ja alles im "dorf" passiert.

Alkoholmissbrauch: ok, dann wird das wohl so sein. Muss ich damit leben.

Strafe: gibt es Möglichkeiten die Strafe vorab zu minimieren. Also kommen gewisse Kurse, Seminare gut bei Richtern an? Wenn ja, welche?

Wo find ich ein Urteil bei dem der Fahrer mal 1,4 hatte? hast du eins da?

Ich halte dich/euch weiter auf dem laufenden. Morgen hab ich gespräch mit meinem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
also das beschädigte geländer gehört der Gemeinde (also kein Privateigentum) und die wissen bescheid und haben auch schon das ok gegeben, dass ich das geländer selber wieder in den ur-zustand versetzen kann. mann kennt sich eben, ist ja alles im "dorf" passiert.
Dann kümmer Dich auch darum. Sonst droht weiterer Ärger.

quote:
Alkoholmissbrauch: ok, dann wird das wohl so sein. Muss ich damit leben.
Schade, dass Du es so abtust. Da ist eine Wiederholungstat vorprogrammiert. Die von mir verlinkte Seite hast Du wohl auch nicht besucht, oder Dich zumindest nicht damit auseinandergesetzt. Sehr schade. Ich will Dich doch nicht in eine Schulde stecken. Vielmehr wollte ich Dir helfen.

Ja, die gibt es. Dafür bedarf es aber überzeugter Einsicht, die ich bei Dir nicht erkennen kann. Ich glaube Du brauchst da etwas mehr Zeit für. Für Dich kämen eher sperrfristverkürzende Maßnahmen wie z.B. "Mainz77" nach dem Urteil in Frage. Auch wenn Du das nicht hören / lesen magst. Du musst Dich mit Deinem Alkoholkonsum ernsthaft auseinandersetzen.

quote:
Wo find ich ein Urteil bei dem der Fahrer mal 1,4 hatte?
Gibt es z.B. im Internet.

quote:
hast du eins da?
Auf die Schnelle nicht. Wenn ich die Zeit finde kann ich Dir morgen sicherlich was dazu sagen.

quote:
Ich halte dich/euch weiter auf dem laufenden.
Das wäre sehr nett.

quote:
Morgen hab ich gespräch mit meinem Anwalt.
Ws versprichst Du Dir von einem Anwalt? Die Fakten stehen fest. Daran kann auch ein Anwalt nichts ändern. Das Geld wäre in sperrfristverkürzende Maßnahmen besser investiert.

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#8
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mal ehrlich: ich bin zwar unter Alkohol gefahren aber ich bin doch nicht blöde!!!

Natürlich hab ich der Gemeinde schon bescheid gegeben und natürlich wird das Geländer repariert!!!!

Alkoholmissbrauch:

1.ich trinke zurzeit keinen Alkohol! Das hab ich mir selber als "Strafe" auferlegt bzw hab ich zurzeit keinen geschmack drauf.
2. ich tuh mich nicht damit ab, nur wenn die amtssprache so heißt dann kann ich an dieser Formulierung auch nix ändern: DANN IST DAS EBEN SO und genau das hab ich oben geschrieben!!!
3. ich hab den Text nur teiweise gelesen, da mir da zuviel: hätte, wenn und aber Sachen drin stehen

Sperrfrist: was heißt das genau? Was gibt es da für Massnahmen?

Anwalt: das rät mir jeder und ich denke ich brauch den auch, schon zur Beruhigung und zum Tipps holen bzw Einblich in die Anklage bekommen usw

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wirklich schade das Du Dir nicht helfen lassen möchtest.

Deine soeben gestellten Fragen habe ich eigentlich alle beantwortet. Aber Du möchtest meine Texte ja nicht lesen. Warum sollte ich es nochmal schreiben?

Weil ich ein netter Kerl bin. ;)

Sperrfrist ist die Zeit während der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Frühestens 3 Monate vor Ende der Sperrfrist kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Anwalt kostet nur Geld und bringt Dir nichts. Die Fakten stehen ja fest.

Im Übrigen habe ich Dich nie als Blöde bezeichnet. Ich versuche Leuten wie Dir in diesem Forum zu helfen. Aber dazu muss derjenige auch bereit sein Hilfe anzunehmen. Du bist dazu leider nicht bereit. Jeden weiteren Kommentar verkneife ich mir. Ist ja eh für die Katz.

PS: Einen Kommentar kann ich mir doch nicht verkneifen: Falls Du zur MPU musst, was nach momentanem Stand der Dinge nicht ausgeschlossen ist, wirst Du bedauern dass Du meinen Text nicht gelesen hast. Denn dann hast Du viel Zeit für die Vorbereitung verloren und wirst nach Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Aber dann ist es zu spät.



-- Editiert am 28.05.2009 20:32

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hab da mal noch ne Frage: War es Deine erste Fahrt unter Alkoholeinfluß? Ich meine jetzt nicht ob Du schon einmal erwischt wurdest, sondern ob Du schon mal, ohne erwischt zu werden, mit Alkohol im Blut gefahren bist. Wenn ja, wie oft?

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#11
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich bin ich schon vorher unter Alkohol gefahren!! Aber glücklicherweise gibt es in D´land die 0,5 %-Grenze und somit war dies immer legal.

Ich bin einmal betrunken gefahren und über diese Fahrt handelt der Beitrag.

Jetzt kannst du dich wieder negativ äussern, wie deine letzten 2 Beiträge schon, ich warte drauf ;-)

Leider urteilst du sehr schnell, daher werden wir auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Vll solltest du mal drüber nachdenken, dass Leute nicht immer deinen Weg für den richtigen halten und eventuell auch anders über Sachen denken. Deshalb bin ich trotzdem kein hilfloser Fall!!! Denk mal bissel drüber nach ;-)




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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Bei der 0,5‰-Grenze haben sich schon viele verschätzt. Es gibt Leute die fühlen sich mit 0,8‰ und manchmal noch mehr nüchtern. Wieviel Bier musst Du trinken um auf 0,5‰ zu kommen? Oder besser: Wieviele dürfen es maximal sein um die 0,5‰ nicht zu überschreiten?

Ich habe mich keineswegs negativ über Dich geäußert. Ich wollte Dir nur helfen. Meine Meinung habe ich mit Fakten begründet. Erinnerst Du Dich noch an Dein erstes Bier? Wie hast Du Dich damals gefühlt? Wieviele Bier musst Du heute trinken um den gleichen Rauschzustand zu erreichen?

quote:
Leider urteilst du sehr schnell
Ich habe sehr viel mit MPU-Kandidaten zu tun und kenne mich daher mit dem Thema aus. Zudem gibt es gewisse Richtlinien der WHO. Fakt ist einfach, dass jemand der 1,5‰ schafft und noch Autofahren kann Alkoholmißbrauch betreibt. Das kannst Du jetzt glauben oder auch bleibenlassen. Mein Problem soll das nicht sein.

quote:
werden wir auf keinen grünen Zweig mehr kommen.
Ist zwar bedauerlich, aber wahr und wohl auch nicht zu ändern.

quote:
Vll solltest du mal drüber nachdenken, dass Leute nicht immer deinen Weg für den richtigen halten und eventuell auch anders über Sachen denken.
Darüber brauche ich nicht nachdenken. Jeder ist in seiner Meinung frei, und ich habe kein Problem damit wenn jemand eine andere Meinung vertritt als ich.

quote:
Deshalb bin ich trotzdem kein hilfloser Fall
Als positiv denkender Mensch gibt es für mich keine hilflosen Fälle. Es ist alles nur eine Frage der Zeit. Im Moment ist es aber, zumindest mir, leider nicht möglich Dir zu helfen weil Du vollständig blockierst. Besuche doch mal die von mir verlinkte Seite. Da findest Du Fakten und nicht nur meine Meinung.

Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute.



PS: Beinahe vergessen und nur zur Info: Es gibt im deutschen Strassenverkehrsrecht auch eine 0,3‰ und -für Dich aber vermutlich nicht zutreffend- eine 0,0‰ Regelung.

-- Editiert am 29.05.2009 20:18

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#13
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab max. 2 Bier (das war also meine eigene Regelung) getrunken und da ich körperlich net der kleinste und schmächtigste bin, hab ich mir das zugetraut. Allerdings sollten wir hier beachten, dass ich seit knapp 4 Jahren kein eigenes Auto mehr habe, wegen Student und in ner großen Stadt brauch man(n) keins. Diese Fahren waren also sehr sehr selten. Glaube das spielt hier aber nicht die Rolle!

Hab heut endlich mal bissel zeit gefunden, mich selber im Internet kundig zu machen:

-was kostet so eine sperrfritverkürzende Massnahme (ca.)? Zu Preisen steht leider nie ne Angabe.
-macht es einen Unterschied wenn ich eine solche Massnahme in Bayern besuche (schreib in Ingolstadt mein Diplom), meinen Führerschein aber in Sachsen "verloren" habe?
-kann man davon ausgehen, dass eine solche Massnahme berücksichtigt wird oder gab es schon Fälle wo diese "unsonst" (also zu keiner Berücksichtigung) geführt hat?

Dann bin ich wohl ein Beta-Typ ;-)

Ebenfalls sollten wir in unseren gesprächen mal den zeitfaktor mit einbeziehen, der "Unfall" war vor einer Woche, also ist das "Kind noch nicht in den Brunnen gefallen", daher versteh ich gewisse Reaktionen von dir nicht!


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Mit zwei Bier zu je 0,5l bist Du im Bereich der 0,5‰. Sicherlich spielen viele Faktoren der Alkoholisierung eine Rolle. Insbesondere die Zeit. Zwei Bier können aber auch 0,6‰ bedeuten. Dann würde auch die 0,5‰-Grenze nicht mehr helfen. Erlaube mir daher bitte folgenden Hinweis: Ab Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bleibt diese Alkoholfahrt 10 Jahre verwertbar. Solltest Du in dieser Zeit erneut mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen wanderst Du definitiv zur MPU. Das gilt auf jeden Fall ab 0,5‰ und bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auch schon ab 0,3‰.

Wenn es für Dich eiserne Regel gewesen ist mit mehr als zwei Bier nicht mehr zu fahren stellt sich mir die Frage, wie es dazu kommen konnte dass Du nun mit deutlich mehr gefahren bist. Das würde ja bedeuten, dass Du Deine eigenen Regeln gebrochen hast. Warum?

quote:
was kostet so eine sperrfritverkürzende Massnahme (ca.)? Zu Preisen steht leider nie ne Angabe.
Auf diese Frage weiß ich leider auch keine Antwort. Aber hier gibt es ein paar Infos und auch eine kostenlose Telefonnummer. Da kannst Du Dich kundig machen. Natürlich gibt es auch noch andere Anbieter. Vorher solltest Du Deine verwertbare BAK kennen. Diese kannst Du bei der Polizei erfragen. Allerdings wird nicht immer telefonische Auskunft erteilt. Um die richtige Maßnahme ergreifen zu können bedarf es aber der Kenntnis der BAK. Zudem sind diese Maßnahmen erst möglich wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und die Sperrfrist bereits ein paar Monate läuft. Von daher hast Du noch Zeit.

quote:
macht es einen Unterschied wenn ich eine solche Massnahme in Bayern besuche (schreib in Ingolstadt mein Diplom), meinen Führerschein aber in Sachsen "verloren" habe?
Diesbezüglich solltest Du Dich nach Rechtskraft der Entscheidung mit dem zuständigen Amtsgericht in Sachsen auseinandersetzen.

quote:
kann man davon ausgehen, dass eine solche Massnahme berücksichtigt wird oder gab es schon Fälle wo diese "unsonst" (also zu keiner Berücksichtigung) geführt hat?
Mir ist kein Fall bekannt bei dem eine solche Maßnahme keine Sperrfristverkürzung zur Folge hatte. Ich will und kann aber nicht ausschließen, dass es auch solche Fälle schon gegeben hat. Bekannt sind mir Fälle, in denen die Sperrfrist um nur einen Monat verkürzt wurden.

quote:
Dann bin ich wohl ein Beta-Typ ;-)
Hmm. Ein Beta-Typ schafft keine 1,5‰ weil ihm das Trinktraining fehlt. Ein Genußtrinker ist spätestens bei 1,1‰ am absoluten Anschlag. Die tatsächliche Grenze liegt eher darunter. Du aber hast Dich mit ca. 1,5‰
quote:
sehr frisch und überhaupt nicht betrunken
gefühlt. Das passt nicht zusammen.

quote:
Ebenfalls sollten wir in unseren gesprächen mal den zeitfaktor mit einbeziehen, der "Unfall" war vor einer Woche, also ist das "Kind noch nicht in den Brunnen gefallen", daher versteh ich gewisse Reaktionen von dir nicht!
Habe mir jetzt nicht den ganzen Thread nochmal durchgelesen. Was den Unfall und die Trunkenheitsfahrt angeht ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ich kann mich aber nicht erinnern diese Formulierung benutzt zu haben und weiß auch nicht worauf Du anspielst.

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#15
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich von vorherrein weiß, dass ich mit dem Auto unterwegs bin und es gibt Bier, dann halte ich mich auch daran. An dem tag kamen aber paar Faktoren zusammen die mich einfach nicht nachdenken lassen haben: Hilfsbereitschaft, Entscheidung im schon betrunkenen Zustand,.......

"Der Beta-Typ ist der Gelegenheits- und Gesellschaftstrinker" und genau das zu zähle ich. Alleine trinke ich nicht und wenn dann am WE und in guter Gesellschaft. Woher nimmst du diese Annahme bzw wo steht das ein Mensch mit der Promilezahl gleich der Typ ist? Glaube so kann man nicht mal theoretisch so behaupten, kommt schleißlich immer auf Alter, Gewicht, Größe,......an.

Genau auf der gleichen Inet-Seite war ich auch, da der Tüv-Süd in IN sogar ein Büro hat. Da werd ich Dienstag mal vorbei gehen.

Dann helf ich dir mal auf die Sprünge:

-Wiederholungstat vorprogrammiert
-überzeugter Einsicht, die ich bei Dir nicht erkennen kann
-Wirklich schade das Du Dir nicht helfen lassen möchtest.
-derjenige auch bereit sein Hilfe anzunehmen. Du bist dazu leider nicht bereit
-und wirst nach Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Aber dann ist es zu spät

Schon komisch wie du nach einer Woche zu so vielen Erkenntnissen gekommen bist, wo noch kein Grund zur Eile besteht. zumal du in deinem letzten Beitrag selber geschrieben hast: "Um die richtige Maßnahme ergreifen zu können bedarf es aber der Kenntnis der BAK. Zudem sind diese Maßnahmen erst möglich wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und die Sperrfrist bereits ein paar Monate läuft. Von daher hast Du noch Zeit."

Daher ja meine Kritik an dich:

-du denkst zu negativ
-du urteilst zu schnell

und mein Spruch mit dem kind+Brunnen+verloren: war eben auf deine negeativen Aussagen bezogen, nicht auf meine Straftat!!! Mir ist schon klar was ich da "verbrochen" habe.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
"Der Beta-Typ ist der Gelegenheits- und Gesellschaftstrinker"
Stimmt. Schön, dass Du die Seite doch noch besucht hast.

Aber:
quote:
Kurz nach dem ich aber Zuhause angekommen war, hab ich einen Schnaps und ein Bier zur Beruhigung getrunken (ich war völlig fertig, hab richtig gezitter, ich erwarte kein Mitleid
Das macht kein Beta-Typ. Dies ist nicht das Verhalten eines Gelegenheits- Gesellschfts- und / oder Genußtrinkers. In dieser Situation ging es Dir nicht um den Genuß. Gesellschaft hattest Du nicht. Es ging einzig und alleine um die Wirkung. Alkohol als Rauschmittel, das Probleme zwar nicht löst, sie aber erträglich macht. Dass man dadurch nur noch mehr Probleme bekommt, und in Folge dessen noch mehr trinkt sei nur am Rande bemerkt. Es ist eine Teufelsspirale.

quote:
Wenn ich von vorherrein weiß, dass ich mit dem Auto unterwegs bin und es gibt Bier, dann halte ich mich auch daran. An dem tag kamen aber paar Faktoren zusammen die mich einfach nicht nachdenken lassen haben: Hilfsbereitschaft, Entscheidung im schon betrunkenen Zustand
Das nennt sich Kontrollverlust. Paßt auch nicht zum Beta-Typen.

quote:
Dann helf ich dir mal auf die Sprünge:
Lieb von Dir. Zu diesen Aussagen meinerseits stehe ich auch. Nur hast Du sie leider aus dem Zusamenhang gerissen. So lange Dir aber die Einsicht fehlt das bei Dir in Sachen Alkoholkonsum etwas schiefläuft ist die Wiederholungstat vorprogrammiert. Es könnte ja auch in Zukunft passieren, dass Dich Freunde anrufen weil sie abgeholt werden wollen usw.

quote:
Schon komisch wie du nach einer Woche zu so vielen Erkenntnissen gekommen bist, wo noch kein Grund zur Eile besteht. zumal du in deinem letzten Beitrag selber geschrieben hast: "Um die richtige Maßnahme ergreifen zu können bedarf es aber der Kenntnis der BAK. Zudem sind diese Maßnahmen erst möglich wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und die Sperrfrist bereits ein paar Monate läuft. Von daher hast Du noch Zeit."
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun. Für Sperrfristverkürzende Maßnahmen ist es zu früh weil noch gar keine Sperrfrist verhängt wurde. Da Du Deine BAK noch nicht kennst kannst Du Dir den Weg zum TÜV derzeit auch noch sparen. Schließlich ist es von der BAK abhängig welcher Kurs der Richtige für Dich wäre. Folglich werden sie Dir vermutlich ein paar Prospekte geben und Dir sagen das Du wieder kommen sollst wenn die Fakten auf dem Tisch liegen. Dennoch könnte es für Dich heute schon sinnvoll sein Dich mal mit Deinem bisherigen Alkoholkonsum auseinanderzusetzen. Ich sehe da keinen Widerspruch in meinen Angaben. Wo kannst Du die Widersprüche erkennen?

quote:
du denkst zu negativ
Ich denke überhaupt nicht negativ. Du solltest aber mal den Tatsachen ins Auge schauen.

quote:
du urteilst zu schnell
Dann sag mir bitte in wieviel Wochen ich Dir mitteilen soll das Du Alkoholmißbrauch betreibst. Ich kann nur anhand der von Dir zur Verfügung gestellten Informationen urteilen. Und da bleiben die Fakten, dass Du Alkohol aufgrund seiner Wirkung konsumierst und mit ca. 1,5‰ noch in der Lage bist ein Fahrzeug zu führen. Damit ist der Alkoholmißbrauch eindeutig bewiesen. Ich habe Dich auf die Problematik hingewiesen. Was Du aus dieser Information machst ist Deine Sache. Von mir aus kannst Du sie auch ignorieren. Aber behaupte dann bitte nicht das es Dir keiner gesagt hätte.

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#17
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir reden aneinander vorbei, aber um das jetzt richtig zu stellen brauch ich nen Kilometer Text und darauf hab ich keine Lust. Nur eins, ich hab nicht angezweifelt das ich Alkoholmissbrauch betreibe. Darum geht es mir auch nicht, aber lassen wir das jetzt. Kommt eh nix mehr gescheutes dabei raus!

zum Thema: Bier+Schnaps nach dem Unfall

-da saßen ca 20 leute bei mir auf der terasse und wir haben über Folgen des Unfalls gesprochen, dabei gab es wie es sich zum Männertag gehört was flüssiges
-dann war ich ne Stunde bei der Polizei
-der Rest saß natürlich weiter
-als ich wieder kam ging die Diskussionsrunde weiter

Ich denke 20 Leute ergeben ne Gesellschaft, konntest aber net wissen!!

Ich geh Dienstag mal hin, zum informieren kann es net falsch sein bzw weiß man dann schon mal paar Preise und die Dauer so eines Seminares.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
ich hab nicht angezweifelt das ich Alkoholmissbrauch betreibe.
Doch. Bislang hattest Du das abgestritten.

quote:
darauf hab ich keine Lust.
Es geht hier um Dich. Ich habe auch schon etliche Texte verfaßt um Dir zu helfen. Eigentlich könnte mir die Sache egal sein. Wenn Du schon keine Lust hast brauche ich mir ja auch keine Mühe mehr geben.

quote:
Ich denke 20 Leute ergeben ne Gesellschaft, konntest aber net wissen
Dann war es meinetwegen in Gesellschaft. Ändert aber nichts an der Tatsache das zum Zwecke der Wirkung und nicht des Genusses getrunken wurde.

quote:
Ich geh Dienstag mal hin, zum informieren kann es net falsch sein bzw weiß man dann schon mal paar Preise und die Dauer so eines Seminares.
Die Dauer ist aus der von mir verlinkten Seite ersichtlich. Die Preise leider nicht. Hingehen kann nicht schaden. Viel bringen wird es momentan vermutlich aber auch nicht.

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#19
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Will hier doch noch mal mein Urteil kund tun:

-5 Monate
-455€
-und viel gelernt

Soviel zumThema ein Anhalt kann nicht helfen.........

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#20
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich sollte vll noch dazu sagen, dass mein Urteil bereits im Juli ausgesprochen worden ist. Bin also bald wieder unter den Fahrzeugführern ;-)

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#21
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Ja dann Glückwunsch.

Vielleicht war es dir zumindestens eine Lehre. Der Zaun hätte auch ein Mensch sein können. Aber man sagt aus Fehlern wird man klug und ich versuche das mal zu glauben.
(Im Gegensatz zu Freudenfeuer habe ich sehr harrsche Ansichten und null Tolleranz was sowas angeht)

Vielleicht und das soll kein Angriff sein, ein Bier, wenn du noch fahren möchtest. Besser noch keines. Du würdest vielen Menschen einen riesen Dienst erweisen. Ich kann nicht verstehen, warum die Meisten "Dogen" (welche auch immer) brauchen. Ich rauche, trinke und nehme nichts und wir gehen raus und haben Spass, sind ausgelassen und lustig und das ohne jedes Art von Drogen.

Ich wünsche dir und hoffe, das dir sowas in Zukunft erspart bleibt, weil du der eine von 100 bist, der wirklich meint was er sagt. Das würde mich freuen.

Also viel Glück

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12304.01.2010 15:49:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu äusser ich mich mal nicht.........solche Diskussionen hab ich mit Freudenfeuer auch schon geführt und die bringen nix! Ihr seit vollkommen verbort und ich bin grundsätzlich böse und heilbar krank........in dem Sinne: Prost ;-)

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#23
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch. Hoffe, Du hast aus dieser Jugendsünde Deine Lehren gezogen und konzentrierst Dich in Zukunft besser, wenn Du mit 1,5 unterwegs bist. :grins:

Ne - Spaß beiseite. Ist wirklich ein sehr schmeichelhaftes Urteil für Dich bei rausgekommen. Offensichtlich hat der Anwalt doch einiges rausreißen können. Wieviel hatte denn eigentlich der BAK ergeben?



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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