Alkoholfahrt - Folgen?

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Joachim30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholfahrt - Folgen?

Hallo,

leider bin ich am Freitag Abend mit Alkohol am Steuer gefahren und erwischt worden. Diverse Messungen ergaben ein Ergebniss von 0,8 Promille. Damit wird der Führerschein wohl weg sein...
Ausfallend oder so bin ich nicht geowrden. Ich bin nur in eine ganz gewöhnliche Polizeikontrolle reingeraten. Was für eine Straße kommt auf mich zu?? Eintragungen im Verkehrzentralregister habe ich wegen Alkohol nicht. Punkte dürften auch keine Vorhanden sein. Meine alten Punkte sollten erlischt sein. Zur Vollständigkeit: Im Januar 2000 erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit 4 Punkten / 1 Monat Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens. Seit dem ist nichts mehr gewesen.

Mit was für eine Strafe muß ich jetzt rechen? Kann auf ein Fahrverbot verzichtet werden, in dem ich z.B. eine höhere Strafe bezahle?

Für eure Antworten bedanke ich mich!!
Gruß & Bis Denn

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wurde Dir Blut abgenommen? Dann gilt es die BAK abzuwarten. Nicht das der Wert doch noch 1,1 Promille erreicht, denn dann würde eine Straftat vorliegen.

Ansonsten nach Bkat 241:
Geldbuße 250€ und 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

In Ausnahmefällen kann gegen erhöhtes, meisst verdoppeltes, Bußgeld vom Fahrverbot abgesehen werden. Bei Alkoholdelikten wird aber nur in den allerseltensten Fällen vom Fahrverbot abgesehen. Kommt aber auch auf das Bundesland und den zuständigen Richter an. Als Ersttäter hast Du die Möglichkeit das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung anzutreten, und somit das Fahrverbot z. B. in den Urlaub zu legen. Reichen die 4 Monate nicht aus kannst Du versuchen die Rechtskraft durch einen Einspruch, und ggf. Rücknahme des Einspruchs, hinauszuzögern.

Achtung: Bei einem wiederholten Verstoß wird eine MPU (im Volksmund "Idiotentest") angeordnet. Kosten ca. 350€. Bei Nichtbestehen oder nicht rechtzeitigem Vorlegen einer bestandenen MPU wird die Fahrerlaubnis entzogen. Betrifft Dich im Moment zwar nicht, sollte Dir aber eine Warnung für die Zukunft sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Für das Absehen von einem Fahrverbot sehe ich so ohne Weiteres auch keinen Raum. Den 1 Monat werden Sie wohl auf die Fahrerlaubnis verzichten müssen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen