Alkohol kontrolle - Was nun??

21. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pickeball
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol kontrolle - Was nun??

Hallo. Ich bin letzten Donnerstag nach der Disko kontrolliert worden. Ich hatte 2 Bier getrunken, das Promillegerät zeigt darauf 0,52 Promille an. ich musste mit aufs revier und mein schlüssel abgeben, personalien wurd aufgenommen. Ich hatt der Polizei das gesagt als sie mich fragten und dass ich leicht krank bin und schon 2 tage schmerztabletten und hustenbonbons usw. nehme. der Polizist hatte gemeint er kann das mit in den Bericht schreiben. was für eine strafe erwartet mich da bei dieser ordnungswiedrigkeit? ändert es daran was dass ich schon eimal über rot bin, den schein 4 wochen darauf weg hatte und ne nach schulung machen musste. ich bin jetzt fast 22 (2wochen), dann ist meine probezeit rum.
wie ist denn da der vorgang? geht das schreiben der polizei zur bußgeldstelle der oder dirket nach flensburg?? vielne dank
gruss patrick

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

ein bekannter wurde in der pobezeit kontrolliert,er hatte 0,6 promilie.da er in der probezeit war hatte er 1 monat fahrverbot.250,00 DM geldstrafe 500,00 DM son aufbauseminar und 4 punkte bekommen.

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#2
 Von 
LeoN111
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Pickeball,
meines Wissens nach liegt der Grenzwert bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr bei 0,5 Promille. Liegt der Wert darunter, so ist mit keiner Strafe zu rechnen (ausser bei Unfall -> Gefährdung d. Straßenverkehrs o.ä.)

Da ihr Wert aber wohl darüber lag (Blutkontrolle?) werden sie wohl bekanntes Aufbauseminar wiederholen dürfen (+ Geldstrafen).
Da sie aber schonmal auffällig geworden sind könnte dies die Sache durchaus verschlimmern..

Die Sache mit den Tabletten hätte man besser nicht erwähnen sollen, da es mE bekannt ist, dass diese die Alkoholaufnahmefähigkeit durchaus beschränken und einen erhöhten Rausch bewirken können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Du musst hier aufpassen. Waren die 0,52 der AAK (Atemalkoholkonzentration) oder der BAK (Blutalkoholkonzentrtion).

Die meisten Geräte zum Pusten zeigen den AAK an. Der BAK-Wert (Promillewert) ist etwa doppelt so hoch.

Das wären dann 1,0 bis 1,1 Promille. Wichtig für die Bewertung, was auf Dich zu kommt, ist, ob der BAK über oder unter 1,1 Promille lag.

Bei einem BAK-Wert von zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwarten Dich 250€ Bußgeld und ein Fahrverbot von 1 Monat. Das Ganze geht dann zur Bußgeldstelle.

Wenn der BAK-Wert >1,1 Promille liegt, dann ist das eine Straftat und die wird etwa mit mit einer Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehaltes und einem Führerscheinentzug mit einer Sperre von ca. 7 Monaten belegt. Das Ganze geht dann zur Staatsanwaltschaft.

Sollte ich richtig damit liegen, dass es sich bei den 0,52 um den AAK gehandelt hat, dann ist jetzt großes Zittern angesagt. Du liegst dann haarscharf an der Grenze zur Straftat.

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