Alkohol am Steuer - ist eine Unterschrift denn in diesem Zustand gültig?

25. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Steuer - ist eine Unterschrift denn in diesem Zustand gültig?

Unser Sohn 19 Jahre(1 Jahr Fahrerlaubnis)hat heute Nacht gegen 3.00Uhr versucht das Auto umzuparken,da er nach einer Party bei den Gastgebern schlafen wollte.Und meinte einen besseren Parkplatz zu benötigen.Bedingt durch die Bodenverhältnisse hat er ein leeres Auto gestreift und ist auf einem Feld gelandet.Leider stand er dabei unter Alkohol.Er hat den Unfallort nicht verlassen,auf die Polizei gewartet.Es erfolgten dann in einer Klinik zwei Bluttest.Ergebnis 1,1 Promile und Führerscheinentzug war klar.Allerdings hat die Polizei auch gleich noch unser Auto auseinandergenommen.Vor ca 6Wochen hatte unser Sohn eine Vorladung als Beschuldigter bei BTMg.dieser sachbestand wurde aber vom Staatsanwalt aufgehoben.die Polizei meinte wohl auch zu ihm das er bei dieser Sachlage erst gar keinen Anwalt bräuchte,da alles klar ist und er unterschrieben hat.Natürlich war sein Verhalten zu fahren dumm,aber ist eine Unterschrift denn in diesem Zustand gültig?Mit dem Besitzer des geschädigten Autos haben wir gesprochen und signalisiert das alles über unsere Versicherung läuft.Kann bei 1,1 Promile schon MPU folgen,davor haben wir am meisten Respekt.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teletubi
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich denke das die Versicherung eine Zahlung verweigern kann, da euer Sohn unter Akoholeinfluß gefahren ist.

Teletubi

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#2
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für diese Info,das ahnen wir schon,aber etwas bezahlt wohl auch die Versicherung falls der Schaden des Geschädigten extrem hoch wird.wir fragen uns ,ob es nach den 9 Monaten Speerfrist zu einer MPU kommen könnte.wir gehen immernoch davon aus,das im Blut nur der Alk war.

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#3
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

19 Jahre!!

BtM und später noch 1,1 Promille, sieht mir eher danach aus dass Ihr Sohn dringend Hilfe benötigt und es besser für die Gemeinschaft ist, das er in nächster Zeit keine Kfz führt.

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#4
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

btm hat sich so nicht erwiesen,und er wollte
das auto nur "umparken.Die letzten 1/1-2 Jahre war unser Sohn ein zuverlässiger Fahrer und hat die Probezeit gut überstanden.Sie müssen keine Angst haben wegen ihre gemeinschaft.Ich dachte dies ist ein konstruktiver Chat.Hoch leben die Pauschaläußerungen.Danke.

-- Editiert von bea-betty am 25.03.2006 19:24:52

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#5
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo,

bei 1.1 0/00 plus Unfall ist der Führerschein üblicherweise weg, egal wieviele Jahre man unfallfrei geschafft hat. MPU ist dann auch nicht unüblich. Was die Sache mit BTMG/Unterschrift angeht so stellt sich´s reichlich konfus dar. Weshalb Betäubungsmittel und was hat er wann und wo unterschrieben?
Was mich aber am meisten an der Story stört ist das jemand beim Umparken ein anderes Fahrzeug berührt und durch die Wucht des Aufpralls im Acker landet. Ist es möglich das Ihr Sohn Ihnen nicht die volle Wahrheit erzählt hat?

Tom

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#6
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterschrieben hat er bei der polizei ,das er keinen Anwalt hinzuzieht.Das der Führerschein weg ist,stellen wir nicht in Frage,auch die Dummheit nachts das Auto umzuparken.Wir waren mit Sachverständiger vor Ort und der Verlauf der Sache war logisch,da es auch Zeugen gibt.Wenn es auch für manche unglaublich klingen mag,in unserer Familie kommen alle Wahrheiten auf den Tisch und dann geht es immer um Lösungen und Konsequenzen.ich wollte in diesem forum nur Erkenntnisse über Dinge die kommem könnten.Gruß.

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#7
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

@bea-betty
was ist an der Feststellung, dass 1,1 Promille viel sind und die Gemeinschaft vor besoffenen Kfz-Führeren geschützt werden muss unkonsturktiv? Machen Sie mal einen Selbsttest, mit diesem Wert, ich habe es auf einem ADAC-Übungsplatz versucht, konnte ich nicht mal mehr laufen, geschweige denn fahren. 1,1 kommen nicht vom Bier, da benötigen Sie harte Sachen und ein junger Mensch sollte sich nicht (seinen Körper) daran gewöhnen. Da Sie alles aber im Griff haben, ist ja ok. MfG

Zur Gültigkeit einer Unterschrift bei der Polizei. Wenn ein Arzt, der die Blutentnahme durchführt feststellt, dass er "nur angetrunken" wirkt, ihr Sohn allem genau folgen kann und die Beamten das zudem noch so einschätzen ist die Unterschrift ok. Sollte ihr Sohn behaupten, dass er dem nicht folgen konnte, der Arzt sagt "stark alkoholisiert" hat er vielleicht doch das Eingangs beschriebene Problem. (Dann wäre auch die Unterschrift zweifelhaft)

-- Editiert von Dumbele am 26.03.2006 12:23:00

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#8
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte dieses Thema an dieser Stelle beenden.Habe meine Infos in anderen Foren erhalten.Danke.

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#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Ich möchte dieses Thema an dieser Stelle beenden.Habe meine Infos in anderen Foren erhalten.



Liebe betty,

Ihre etwas unfreundliche Reaktion auf das Engagement, das man Ihrer Frage entgegenbringt, ist schlichtweg völlig unverständlich. Wenn Sie mit einer Antwort nicht zufrieden sind, sollten Sie das besser für sich behalten.

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#10
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nicht unfreundlich,fühle mich eher angegriffen,da wir hinter unserem Sohn stehen.Das er Mist gebaut hat,wissen wir und er auch.Aber ich weiß auch,daß er ansonsten besonnen ist.Schließlich ist er schon mit 8 Jahren Go-Kart gefahren und das ihm das passiert ist,keine Fahrerlaubnis für 9Monate ist wine Strafe,die er nie vergessen wird.Aber wir können alle beruhigen.Jetzt kommt das ABI und dann der Bund.Die Strassen sind also vor unserem"Schwerverbrecher"sicher.Nochmal,es ist niemand körperlich zuschaden gekommen.Es war keine Hauptverkehrsstrasse und nur ein kleiner Nebenweg.Und für den Autoschaden kommen wir auf.Außerdem gab es keine Fahrerflucht.aber wie schon erwähnt,das was ich wissen wollte ,weiß ich jetzt.bea-betty.

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#11
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Wenn sie hier schon einen Beitrag veröffentlichen, müssen Sie schon mit unterschiedlichen Meinungen rechnen, oder aber den Sachverhalt klarer darstellen und den Verweis auf BtM weglassen wenn er nichts mit der Sache zu tun hat.
Ihre Antwort bzgl. der Unterschrift haben Sie ja erhalten.
MfG

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#12
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,bea-betty.

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#13
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Erstaunlich, wie sich immer wieder gerade im Verkehrsrecht die Moralapostel zu Wort melden. Leider sind die Antworten dann meist unkonstruktiv bis falsch. Bei 1,1 Promille ist nämlich eine MPU nicht "durchaus üblich". Diese wird erst bei 1,6 oder begleitenden Umständen (wie Fahrerflucht) fällig. Ihr Sohn wird seinen Führerschein also höchstwahrscheinlich nach der Sperrfrist ohne Auflagen wiederbekommen.

Wahrscheinlich war es das aber, was Sie bereits an anderer Stelle gehört haben.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#14
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann nach Ablauf der Sperrfrist schon mit bestimmten Auflagen verbunden sein, da sich der Sohn noch in der Probezeit befand. Zusätzlich lag bei ihm mit 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit und somit eine Straftat vor.

Als Fahranfänger wäre selbst eine geringere Alkoholisierung schon als schwerwiegender Verstoß gewertet worden und hätte zu einer Verlängerung der Probezeit und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt.

Viele Grüsse,

barchetta

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#15
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

@klagdichreich
auch frühere Fälle sind entscheidend! so hat das nachfolgende, (unkonstruktive, falsche?) Urteil der Bayerische VGH festgestellt. Ein Auszug davon....

BayVGH, Urteil vom 7. 5. 2001

MPU-Anordnung auch unter 1,6 Promille möglich
Selbst wenn der Fahrer zum ersten Mal alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen ist, kann eine MPU angeordnet werden. Beim Überschreiten der Promillegrenze von 1,6 wird normalerweise sofort der Führerschein entzogen und der Betroffene muss unter anderem eine MPU bestehen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Sollte der Fahrer jedoch bereits vorher durch andere schwerwiegende Verkehrsverstöße aufgefallen sein, kann eine MPU auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrer mit einem Promillewert unter 1,6 im Straßenverkehr erwischt wird.


Dieser Auszug widerspricht offensichtlich ihrer konstruktiven und richtigen Antwort;)

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#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Daher schrieb ich auch >>begleitende Umstände<<. Fahrerflucht war nur ein Beispiel; vorherige Vergehen wären ein anderes. Da aber nichts dergleichen vorliegt (die Sache mit dem BtmG wurde schließlich nicht bestätigt - und vorgeladen werden kann man zu allem möglichen), halte ich eine MPU für höchst unwahrscheinlich. Natürlich gibt es kein Gesetz, welches über die Pflicht zur MPU entscheidet aber 1,6 Promille ist nunmal die übliche Grenze.

Ich erhebe übrigens nicht den Anspruch, dass meine Antworten immer 100% korrekt sind. Unkonstruktiv sind für mich nur Beiträge von Verfassern, die die moralische Keule der Waage Justitiä vorziehen. Das hilft dem Fragesteller nicht weiter.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#17
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Zweck des Forums ist der Austausch von Informationen, Meinungen und so weiter...und da gehört für mich Moral unweigerlich dazu, da hier die wenigsten Profis sind und als Laie wird mehr aus dem Bauch heraus geschrieben. Dies hat den großen Vorteil, das man evtl. seinem nicht bekannten Gegenüber andere Wege aufzeigen kann.
MfG

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