Alkohol am Steuer Vorgehen Polizei

19. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
bibi13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Steuer Vorgehen Polizei

Ist das Vorgehen seitens der Polizei so rechtens und in Ordnung?
-bin zugegebenermasen gestern Nacht alkoholisiert Auto gefahren.
Ein Unfall ist nicht passiert. Als ich bereits tief und fest geschlafen habe, wekte mich die Polizei direkt an meinem Bett in meiner Wohnung. Sie berichteten, daß ein Fenster nicht richtig geschlossen war und sie so reingekommen wären. Ein hinter mir fahrender TaxiFahrer hatte angerufen und erzählt, ich sei Schlangenlinien gefahren. Sie nahmen mich also mit und machten zwei Blutproben. Ich erwähnte zu Hause noch etwas getrunken zu haben. Auch nahmen sie eine leere Bierflasche und eine angebrochene Flasche Ouzu mit. Nachdem sie mich nach Hause gebracht haben, sagten sie, sie müßten jetzt noch in alle Räume schauen und taten das auch. Weiterhin zählten sie mein Altglas von Alkoholika.
Bin diesbezüglich noch nie aufgefallen und habe Null Punkte. Ich frage mich, ob dieses Vorgehen so korrekt ist. Dauert die Ermittlung des Blutalkoholgehalts wirklich eine Woche?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Kann es sein, dass du in Bayern lebst. Dort wären solche Methoden völlig normal. Ich kann ein Lied davon singen.

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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Dort wären solche Methoden völlig normal.*

Zu fragen wäre aber, ob diese Methoden auch zulässig sind? In Bayern herrschen ja diesbezüglich nicht andere Gesetze als im Rest der Republik.

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#3
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

nein dass sicher nicht, aber diese werden anders interpretiert.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*nein dass sicher nicht, aber diese werden anders interpretiert.*

Kannst du das bitte erläutern.

Meines Wissens dürfen die Polizisten nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr in Verzug in die Wohnung. Das war hier beides nicht gegeben. Habe ich etwas übersehen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Polizei wird sich auf Gefahr in Verzug berufen. Es hätte schliesslich nicht ausgeschlossen werden können das der TE wieder unter Alkoholeinfluß fahren würde. Durch die vorangegangene TF ist ja erwiesen das der TE kein Trennungsvermögen besitzt. Weiterhin lag ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vor, die aber nur geahndet werden kann wenn man den Verdächtigen auch betrunken antrifft. Ist der Verdächtige erstmal wieder nüchtern kann ihm die Straftat nicht mehr nachgewiesen werden, und die nächste TF ist nur eine Frage der Zeit.

Die Suche nach Alkohol bzw. Leeergut läßt sich mit Verdunklungsgefahr begründen da der TE Nachtrunk angegeben hat. Deshalb auch die zwei Blutproben. Diese werden benötigt um die BAK auf den Zeitpunkt der TF zurückzurechnen.

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