Habe am Samstag, 03.05.2003 mächtig mist gebaut. Ich bin auf der Heimfahrt gegen eine Verkehrsinsel gerutscht, an der ein Verkehrsschild umgeknickt ist ( es steht noch nicht ganz genau fest, ob das Schild vor oder nach meinem unerlaubten Entfernen noch stand oder schon lag ), ein zeuge zeigte mich an, wonach die Polizei mich aufgrund meines beschädigten KFZ ca. 1 Std. später zu Hause auffand. Auf der Wavhe mußte ich mich einem Bluttest auf Alkohol und BTM unterziehen. Der Alkoholwert wird so ca. 1,2 - 1,4 Promill betragen, außerdem konsumiere ich ab und zu Cannabis usw. , wodurch auch hier etwas in meinem Blut sein wird. Mein einziger Vorteil ist daß ich wder vorbestraft, noch jemals negativ imm Verkehr aufgefallen bin ( keine Punkte, Unfall... ), und meine Probzeit bereits seit 4 Jahren abgelaufen ist. Mit welchen Konsequenzen aufrgrund meines einmaliugen fehlverhaltens muß ich nun rechnen? Werde ich sogar vorbestraft? Wie lange ist der Führerschein weg, bzw. muß ich Ihn neu machen? Und was ist mit dem Tema MPU? Brauche driingend Hilfe. Danke für eine ungefähre Antwort!!!
Alkohol, Drogen und Unfallflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Es droht:
1. erhebliche Geldstrafe (abhänging vom Bundesland und der Höhe des Schadens.
2. Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.
3. MPU wahrscheinlich wenn BtM nachgewiesen wird.
Wegen der einschmneidenden Konsequenzen sollten Sie über die Einschaltung eines Anwalts nachdenken. Äußerungen zur Sache sollten erst nach Akteneninsicht durch RA erfolgen.
Wenn Sie die Tat vollständig einräumen ist ein Strafbefehlsverfahren wahrscheinlich, d.h. es gibt eine "Verurteilung" ohne Gerichtsverhandlung. Das sollten Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt aber gut überlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
Beim Thema Vorstrafe kommt es darauf an, wie hoch der °/oo Wert letzlich ist. (Noch im Bereich der Owi, oder bereits im Bereich der Straftat) Bei letzterem kommt es auf die Höhe der Strafe an: bei > 90 TS = Vorstrafe, bei < 90 TS =keine Vorstrafe, falls nicht schon ein anderer BZR-Eintrag vorliegt.
Ansonsten kann ich mich nur Herrn RA Calsow anschliessen, und zum Einschalten eines Anwalts (FA für Verkehrsrecht) raten.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Noch eine Anmerkung: Es gibt keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Suchen danach wird erfolgslos bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
Natürl. nicht
Einen mit Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, meine ich.
Ich schreibe hier so oft was von "Fachanwalt für Strafrecht", daß mir der FA schon automatisch 'rausrutscht.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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