Abstandsmessung - Fahrverbot

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
poldi99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsmessung - Fahrverbot

Hallo,

nach 11 Jahren Autofahren ohne Knöllchen, Blitzen oder sonstiges wurde ich auf der Autobahn mit 102km/h und 12m Abstand gefilmt. Es war eine LKW Kolonne rechts und links eine längere Autoschlange, in der ich drin war.
Das ich die Konsequenzen tragen muss, steht ausser Frage, was jedoch beruflich ein Nachteil ist, ist das anstehende Fahrverbot (bin pro Jahr ca. 60000km unterwegs).
Wie groß sind die Chancen, auf Grund des bisherigen Verhaltens im Straßenverkehr (wie gesagt, noch nie etwas vorgekommen) und der geringen Übertretung (2km/h weniger und ich hätte kein Fahrverbot) das Fahrverbot auszusetzen und evtl. mehr Strafe zu bezahlen oder sonstiges.

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Solltest Du es tatsächlich schaffen, das Fahrverbot zu vermeiden, so wird wohl das Bußgeld verdoppelt.

Die Chancen sind nur sehr schwer abzuschätzen. Das hängt nicht nur von Deiner persönlichen Abhängigkeit vom Führerschein ab, sondern auch davon, an welchen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle bzw. an welchen Richter Du gerätst.

Wenn Du Chancen haben willst, dann ist unbedingt ein Anwalt einzuschalten. Einen Versuch ist es ert.

Wenn man die Rechtsprechung des BGH bzw. der OLGs als Basis nimmt, dann ist die Chance sehr gering. Dort wirst Du ganz schnell darauf verwiesen, dass Du ja Deinen Urlau so legen kannst, dass das Fahrverbot keine nennenswerten beruflichen Nachteile für Dich hat.

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#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Dort wirst Du ganz schnell darauf verwiesen, dass Du ja Deinen Urlau so legen kannst, dass das Fahrverbot keine nennenswerten beruflichen Nachteile für Dich hat.


Ist das wirklich so, @hh?

Was hat das Ganze dann noch mit Strafe zu tun?

Könnte man dann ja immer den FS abgeben, wenn man im Urlaub ist...3 Wochen im Sommer ...3 Wochen im Winter...sind auch 6 Wochen...wird dann wohl VHS mit der Behörde sein...

{"Reiche"} behalten den -Lappen-, {"Arme"} hingegen müssen diesen abgeben....
.....k.l.a.s.s.e :augenroll:

-- Editiert von sailor2006 am 16.06.2007 16:06:53

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

In Bussgeldsachen gibt es tatsächlich die 'Viermonatsfrist' zur Abgabe des Führerscheines.
Dies ist allerdings nur in einem Stück möglich.

Die Verdoppelung des Bussgeldes ist zur Vermeidung der Verhängung eines Fahrverbotes möglich.

Die Geldbusse kann auch in Raten gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Verdoppelung des Bussgeldes ist zur Vermeidung der Verhängung eines Fahrverbotes möglich.

Aber nicht nach Wahl des Verkehrssünders, sondern nur, wenn das Fahrverbot den Verkehrssünder unverhältnismäßig hart treffen würde, z.B. durch Arbeitsplatzverlust.

Bei einem erstmaligen Fahrverbot muss der Führerschein innerhalb von 4 Monaten für einen Monat im Stück abgegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1003
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 61x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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