Hallo!
Wir haben hier eine Diskussion unter Kollegen. Der eine wurde geblitzt und meint, die Messung sei nicht zu verwerten, da der Abstand zwischen mobilem Blitzer und dahinter stehendem Fahrzeug höchstens 3 Meter betrug. Der Kollege meint nun, der Abstand wäre zu gering um eine verwertbare Messung zu erreichen. Er bezieht dies auf eine zu geringe "Streuung" des Lasers und somit auf eine falsche Messung.
Liegt er da richtig oder ist die Aussage generell falsch?
Danke!
-- Editiert Oesianer am 04.04.2013 22:45
Abstand zw. Blitzer und dahinter stehenden PKW
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Kann man ohne die Messbilder zu sehen und die Akte anzuschauen nicht seriös beantworten. 3m reichen im Allgemeinen aber schon aus. Er kann es ja auf ein SV-Gutachten ankommen lassen. Dann sollte er aber eine RSV haben, mit 1.000 EUR ist man da schnell dabei, wenns schiefgeht.
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Danke für die Info!
Der Kollege meint, er hätte mal im Internet eine "Verkehrsseite" gefunden, wo ein Abstand von 10 Meter geschrieben wurde. Das würde bedeuten, dass zwei Autolängen "Platz" da sein müssten. Er will mal schauen, ob er das wiederfindet und wartet erst einmal den Bescheid ab.
Mir persönlich ist es auch eher schleierhaft, wie mobile Blitzer in einer Parklücke (vollgestellt mit anderen PKW`s) rechtssichere Fotos machen können. Allein der Winkel... Aber das ist meine Auffassung.
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