Abschleppkosten zahlen

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ernst D. Lebens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppkosten zahlen

habe eine Rechnung vom Anwalt eines hiesigen Lebensmittelmarktes erhalten. Dort wurde ich im Soomer letzten jahres vom firmeneigenen Parkplatz abgeschleppt, angeblich wegen Behinderung Lieferanteneinfahrt. Hatte dort über Nacht geparkt weil aufgrund der "Kieler Woche" (Volksfest) alle Plätze im Viertel belegt waren. Ich hatte mich aber bewußt auf einen ausgewiesenen Parkplatz gestellt, so dass ich keine lieferanten behindert habe. Auf dem Parkplatz selber ist ein Schild welches auf widerrechtliches Parken und Abschleppen hinweißt.
Nur ist das Abschleppen verhältnismäßig ? Soll jetzt 132 Euro (inkl. Anwalt) bezahlen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ernst D. Lebens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

muß meinen Beitrag ein weinig korrigieren. Im Schreiben steht "wonach Fahrzeuge auf dem P nur währen der Zeit des Einkaufs abgestellt werden dürfen".
Aber meine Frage: ist das Abschleppen trotzdem verhältnismäßig ?

Danke für Tipps

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja. Es wurde doch extra darauf hingewiesen.
Es ist zwar vom Platzeigentümer sehr kleinlich, aber auf Grund seines Hausrechts hat er diese Möglichkeit, Unbefugte entfernen zu lassen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

mußt du so oder so bezahlen,an deiner stelle würd ich nicht lang rum machen,132 eiuro sind sogar unter durchschnitt.
aber die rechnung vom anwalt wird teuer ich schätze mal so zwischen 400-600euro

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