Abgesenkter Boardstein ja / nein ?

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Shokoboko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgesenkter Boardstein ja / nein ?

Hallo,

ich parke seit ca 2 Jahren mit Anwohnerparkausweis wie auf dem Foto1 zu erkennen. Es gab nie Probleme doch jetzt habe ich auf einmal ein Knöllchen bekommen.

Foto1

Da die Straße unterschiedlich gepflastert ist denke ich, dass der Weg zur überliegenden seit welche deutlich zuerkennen ist als Abgesenkterboardstein der Fußweg zum überqueren der Straße von einer zu anderen Seite ist.

DIe "offene" läche beim Auto wird immer Freigelassen da dort eine "Fahrradauffahrt" ist die zum Gehweg aufschliest (gepflasterte auffahrt für Fahrradfahrer). Es gibt aber keinerlei Straßenmakierungen oder Schilder die eine Eingrenzung vornehmen oder dies als solches Kennzeichnen.

Auf Foto2 ist die andere Seite zuerkennen, bei der ich der Meinung bin, dass dies kein klassicher abgesenkter Board ist sondern einfach nur über die Jahre sich selbst abgesenkter Gehweg. Jedenfalls wurde das von mir und auch anderen Autofahren so verstanden und auch genutzt und es gab auch nie Probleme mit Knöllchen bis jetzt.

Foto2

Falls noch mehr Bilder für eine Beurteilung fehlen, einfach bescheid geben dann lade ich noch was hoch aus dem gewünschten Winkel.

Bitte mal eine Meinung dazu.

Danke! :-)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

ich beziehe mich mal auf dein zweites Bild. Auf dem kann man ja drei Fahrbahnabschnitte gut erkennen, wegen der unterschiedlichen Pflasterung.

Habe ich das richtig verstanden, du parst auf dem Strassenrand mit der unteren Pflasterung? Dann kommt die mittlere, die wie du sagst was mit Farrädern zu tun hat. Oben dann die quer verlaufende Fahrbahn.

Da würde sich mir gleich mal die Frage stellen, wenn du so parkst, wie ich vermute, verbleiben dann eigentlich noch 5m Platz gemessen von Beginn der querlaufenden Fahrbahn bis zu deinem Auto? Wen nicht, dann darst du da alleine deswegen schonmal nicht mehr parken...

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich sehe schon einen abgesenkten Boardstein. Warum dieser abgesenkt ist scheint mir unerheblich. Daher:

Zitat:
§ 12 StVO
Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von sAnlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)


.

-- Editiert von Spezi-2 am 05.11.2016 15:15

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Falls noch mehr Bilder für eine Beurteilung fehlen, einfach bescheid geben dann lade ich noch was hoch aus dem gewünschten Winkel.
Du wohnst ja da, also kann ich auch mal etwas mehr wünschen. ;)
Schön wäre ein Foto mit deinem Fahrzeug an genau der besagten Stelle und dann das gleiche Bild ohne Auto.

Außerdem könntest du mal nachmessen, ob es mehr als 5 Meter bis zum Fahrbahnkantenschnittpunkt waren (ich hab' dazu mal ein Bild geklaut: https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/183887055/0_original.png?v=1447758884000 ).

Zitat:
Warum dieser abgesenkt ist scheint mir unerheblich.
Da das absolut nicht unerheblich ist führt der §12 StVO nicht weiter.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

vor allen Dingen wär es ziemlich hilfreich, wenn Du schreiben würdest, an welcher Stelle Du nun parkst. Auf Foto 1 seh ich jede Menge parkende Autos.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Foto 1 seh ich jede Menge parkende Autos.


Ich sehe aber nur eine Stelle mit abgesenktem Bordstein. Dort steht auf dem Bild kein Auto und da darf man auch nicht parken.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shokoboko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry das ich mich so spät melde. Mein KFZ ist der schwarze BMW mit der offenen Tür und ich stehe quasi an der Seite von Foto2.

An die 5m Regel scheint sich dort wohl niemand zu halten jedenfalls sind auch die Verkehrsschilder so nicht angebracht an allen 4 Ecken. (Siehe Foto1 das Schild bei Pizza Eck ist das Parkschild Foto 2 das Schild ist auch das Parkschild sind nie 5m Abstand)

Ich habe auch noch kein Bescheid bekommen obwohl das bei uns eigentlich innerhalb von 3 Werktargen passiert. Falls ich heute Abend noch nix im Postkasten habe rufe ich morgen mal an. Vielleicht hat jemand der der eins bekommen hat seins einfach nur bei mir rangehangen...

Danke schonmal für die Antworten! :-)

Gruß

-- Editiert von Shokoboko am 15.11.2016 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Falls ich heute Abend noch nix im Postkasten habe rufe ich morgen mal an.
Warum denn schlafende Hunde wecken?

Zitat:
Vielleicht hat jemand der der eins bekommen hat seins einfach nur bei mir rangehangen...
Steht denn da kein Kennzeichen drauf?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shokoboko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf den Knöllchen bei uns steht nie nen Kennzeichen drauf immer nur das Datum per Stempel.

0x Hilfreiche Antwort

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