Abgeschleppt?

21. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
1sturz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt?

Hallo,

Mein Auto wurde am Ersten Mai (Mai Fest) am Oranienplatz in Kreuzberg um 06:45 Uhr abgeschleppt nach §12 Abs. 1 , § 1 Abs. 2 , §49 StVO; 52.1 BKat; § 19 OWiG .

Nun wusste ich nichts davon, weil ich mein Auto 10 Tage nicht benutzt habe und in der Zwischenzeit Hinweisschilder aufgestellt wurden.
Am ersten Mai ca. 8:00 Uhr bin ich zu der Stelle gegangen wo mein Auto zuletzt gestanden hat (auf einem Parkplatz ohne Verbotsschilder), weil ich dachte, es sei besser wegen des Festes mein Auto um zu parken.

Ich wunderte mich natürlich dass mein Auto weg war.

Ein Arbeiter der gerade beschäftigt war die Bühnen für das Fest aufzubauen erzählte mich dass eine Stunde vorher alle abgeschleppt wurden.

Auf dem Weg nach Hause traf ich einen Polizeibeamten der mir sagte dass mein Auto zwei Querstraßen weiter stünde.
Ich fragte ihn was auf mich zukommen würde und sagte ihm dass ich die Schilder nicht gesehen habe weil ich das Auto zehn Tage nicht bewegt hatte wie man auch meinem Fahrtenbuch entnehmen kann. Er antwortete mir dass ich eine Verwarnung bekommen würde da beim Aufstellen der Schilder die Kennzeichen der parkenden Autos notiert würden und somit zu sehen ist, dass ich nicht im Nachhinein dort geparkt habe.

Bis dahin war mir noch nicht richtig klar was auf mich zukommt.
Erst bekam ich ca. einen Monat später eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro, und jetzt soll ich noch 188,00 Euro für das Abschleppen bezahlen.
Bei der Verwarnung habe ich schon gedacht dass es ein linkes Spiel der Behörden ist.
Mit dem Bezahlen des Verwarnungsgeldes von 25 Euro gebe ich schon automatisch zu einem Fehler gemacht zu haben.
Ich hatte nur keine Lust mich wegen den 25 Euro zu beschweren.
Nun ist meine Frage, muss ich die 188,00 Euro bezahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Nun ist meine Frage, muss ich die 188,00 Euro bezahlen?
Wenn die Beschilderung korrekt war wird Dir das nicht erspart bleiben. Die Schilder müssen mindestens 72h vor Wirksamkeit aufgestellt werden. Laut Rechtsprechung musst Du, oder eine von Dir beauftragte Person, alle 48h nach Deinem Auto schauen. Somit hättest Du es rechtzeitig entfernen können und müssen.

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#2
 Von 
gurgelhals
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

ich habe zufällig ein Urteil entdeckt, das passend zu deiner Situation ist. Du wirst wohl zahlen müssen.

hier

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