Abgeschleppt von Geschäftsparkplatz

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
vadder9802
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt von Geschäftsparkplatz

Hallo zusammen,
folgender Situation, ich habe auf einem Privatgrundstück, auf dem sich mehrere Geschäfte befinden geparkt. Auf diesem Grundstück ist das Parken bei benutzung dieser Geschäfte erlaubt( ohne Zeitlimit ) Bevor ich aber meinen Einkauf tätigte, verliess ich das Grundstück. Die Verwaltung lässt den Parkplatz beobachten,wie ich später feststellen musste, als ich nach den Einkauf wieder kam, war mein Fahrzeug abgeschleppt. In der Verwaltung sagte man mir genau, zu welcher Zeit ich das Gelände verlassen habe, auch dass an der Einfahrt zum Parkplatz ein Hinweisschild ist.Bei der Einfahrt zu diesem Parkplatz muss man auf Fußgänger und Radfahrer achten, auch wenn ein anderes Fahrzeug den Parkplatz verlässt, ist das Hinweisschild nicht zu erkennen. Bin ich da in eine gut aufgestellte Falle geraden, da dieses ja beobachtet wird, könnte man mich auf diese Regel für diesen Parkplatz aufmerksam machen. Habe ich irgend eine möglichkeit mich dagegen zu Wehr zu setzen ???
Ich wäre um jeden Rat dankbar

vadder9802

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie müssen aber auch einräumen, daß Sie den Parkplatz für andere Fahrzeuge blockiert haben, da Sie das Grundstück verlassen haben und dann glaubten, mit einem Einkauf sei die lange Parkzeit abgesegnet.
Und wie lange hatten Sie vor, da zu parken?

Wissen Sie, alle schimpfen immer über zuviel Gesetze in Deutschland. Aber dann würde man sich festklammern an der Tatsache, daß auf dem Schild nicht steht:
"Parken nur für die Dauer des Einkaufs".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Es ist aber auch weltfremd zu glauben, dass jemand der in einem der Geschäfte einkauft und in der Nähe noch etwas zu erledigen hat, den Parkplatz wechselt.
Ich halte das für kundenfeindlich und überzogen. Abschleppen muss angemessen sein, z.B. muss der Parkplatz vollgestanden haben. War das nicht der Fall, würde ich dei Abschleppkosten keinesfalls zahlen.
Wie lange warst Du denn weg?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Es muß Dich niemand noch einmal darauf hinweisen das es sich um einen Privatparkplatz handelt und Du abgeschleppt werden könntest. Möglicherweise wurdest Du auch durch eine Kamera beobachtet. Dann wäre ein solcher Hinweis gar nicht nötig gewesen. Ein Schild an der Einfahrt reicht. Wenn der Parkplatz als Privatgelände erkennbar ist müsste noch nicht einmal ein Schild dort stehen. Ich habe auch kein Schild an meiner Einfahrt stehen. :grins:

Wenn Du Dein Auto dort abstellst und zu Fuß das Gelände verlässt liegt eine Besitzstandsstörung vor. Für den Besitzer oder Betreiber des Parkplatzes ist ja auch nicht ersichtlich ob Du überhaupt in einem der Geschäfte einkaufen möchtest. Er ist daher berechtigt das Fahrzeug zu entfernen bzw. ein Abschleppunternehmen damit zu beauftragen. Die dadurch entstandenen Kosten hat er zunächst zu tragen. Er wird sie dann aber von Dir einfordern. Ob er dazu berechtigt ist hängt vom Einzelfall ab. Da wäre zu klären ob der Parkraum so knapp war das ein berechtigter am Parken gehindert werden können und wie lange Du dort unberechtigt geparkt hast.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.719 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen