Abgeschleppt & Beschädigung

1. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
castornix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt & Beschädigung

Hallo,

ich wurde von einer HH Firma im Rahmen der "Parkraumbewirtschaftung" abgeschleppt, weil ich (wohl ? ) ca. 15 min. zu lange auf einem Supermarkt-Parkplatz stand.

Mein Auto wurde ca. 500 m weiter in einer Nebenstrasse abgestellt. Dort konnte ich es abholen, wobei ich noch nichts zu bezahlen hatte. Am Telefon der Firma sagte man mir, dass die Rechnung später kommen würde. Bei einer Kontrolle meines Autos stellte ich einen kleinen Lackschaden fest. Dieser war vor dem Abschleppen noch nicht da, da bin ich mir sicher. Also sofort bei der Firma angerufen und das reklamiert. Außerdem habe ich dann noch per Fax und E-Mail mit einem Formblatt sowie einigen Zeilen den Sachverhalt dargestellt und um Regelung des Schadens an meinem Auto gebeten.

Nun bekomme ich ohne jeglichen Kommentar zu meinem Schaden an meinem Auto die Rechnung für das Abschleppen präsentiert. Auf der Rechnung ist auch keinerlei Nachweiss (Foto o.ä.) über eine evtl. abgelaufene Parkuhr als Beweis für die Berechtigung des Abschleppens.

Ich bin einigermassen Erstaunt über diese (dreiste) Vorgensweise.

1. Mein Auto abschleppen und mir noch nicht mal irgendeinen Beweis für die Berechtigung dafür zu liefern.

2. Auf meine Reklamtion aufgrund der Beschädigung wird erst gar nicht reagiert.

Diese "Firma" hat bisher noch kein Geld von mir gesehen.
Auf eine Auseinandersetzung will ich es aber auch nicht ankommen lassen......

Für Tipps u. Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar.

Grüsse

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
castornix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich bin da schon ehrlich.Ich hatte ne Parkuhr drinne. Wenn überhaupt 15 min. Habe ja auch keinen Beweis der Firma.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Mein Auto abschleppen und mir noch nicht mal irgendeinen Beweis für die Berechtigung dafür zu liefern. <hr size=1 noshade>

Es reicht den im Gerichtsverfahren vorzulegen.

Ich hoffe Du hast den Kassenzettel von dem Einkauf im Supermarkt noch ...



quote:<hr size=1 noshade>2. Auf meine Reklamtion aufgrund der Beschädigung wird erst gar nicht reagiert. <hr size=1 noshade>

Nö, die wollen erstmal einen Beweis sehen, das sie den Schaden verursacht haben



quote:<hr size=1 noshade>Dieser war vor dem Abschleppen noch nicht da, da bin ich mir sicher. <hr size=1 noshade>

Da das Auto mindestens 15 Minuten unbeaufsichtigt war, kannst Du das weder wissen noch beweisen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen