Hallo,
ich wurde von einer HH Firma im Rahmen der "Parkraumbewirtschaftung" abgeschleppt, weil ich (wohl ? ) ca. 15 min. zu lange auf einem Supermarkt-Parkplatz stand.
Mein Auto wurde ca. 500 m weiter in einer Nebenstrasse abgestellt. Dort konnte ich es abholen, wobei ich noch nichts zu bezahlen hatte. Am Telefon der Firma sagte man mir, dass die Rechnung später kommen würde. Bei einer Kontrolle meines Autos stellte ich einen kleinen Lackschaden fest. Dieser war vor dem Abschleppen noch nicht da, da bin ich mir sicher. Also sofort bei der Firma angerufen und das reklamiert. Außerdem habe ich dann noch per Fax und E-Mail mit einem Formblatt sowie einigen Zeilen den Sachverhalt dargestellt und um Regelung des Schadens an meinem Auto gebeten.
Nun bekomme ich ohne jeglichen Kommentar zu meinem Schaden an meinem Auto die Rechnung für das Abschleppen präsentiert. Auf der Rechnung ist auch keinerlei Nachweiss (Foto o.ä.) über eine evtl. abgelaufene Parkuhr als Beweis für die Berechtigung des Abschleppens.
Ich bin einigermassen Erstaunt über diese (dreiste) Vorgensweise.
1. Mein Auto abschleppen und mir noch nicht mal irgendeinen Beweis für die Berechtigung dafür zu liefern.
2. Auf meine Reklamtion aufgrund der Beschädigung wird erst gar nicht reagiert.
Diese "Firma" hat bisher noch kein Geld von mir gesehen.
Auf eine Auseinandersetzung will ich es aber auch nicht ankommen lassen......
Für Tipps u. Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar.
Grüsse
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Abgeschleppt & Beschädigung
1. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2014 | 12:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt & Beschädigung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. August 2014 | 18:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, ich bin da schon ehrlich.Ich hatte ne Parkuhr drinne. Wenn überhaupt 15 min. Habe ja auch keinen Beweis der Firma.
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#3
Antwort vom 1. August 2014 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1. Mein Auto abschleppen und mir noch nicht mal irgendeinen Beweis für die Berechtigung dafür zu liefern. <hr size=1 noshade>
Es reicht den im Gerichtsverfahren vorzulegen.
Ich hoffe Du hast den Kassenzettel von dem Einkauf im Supermarkt noch ...
quote:<hr size=1 noshade>2. Auf meine Reklamtion aufgrund der Beschädigung wird erst gar nicht reagiert. <hr size=1 noshade>
Nö, die wollen erstmal einen Beweis sehen, das sie den Schaden verursacht haben
quote:<hr size=1 noshade>Dieser war vor dem Abschleppen noch nicht da, da bin ich mir sicher. <hr size=1 noshade>
Da das Auto mindestens 15 Minuten unbeaufsichtigt war, kannst Du das weder wissen noch beweisen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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