Ab wann an Unfall "beteiligt" ?

27. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
go333761-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann an Unfall "beteiligt" ?

Hallo zusammen,

Ich war vor knapp 2 Monaten Zeuge eines Unfalls auf der A81, bei dem der Wagen vor mir wegen glatter Fahrbahn die Kontrolle über sein Auto verloren hat und sich dabei stark verletzte.
Ich habe Ersthilfe geleistet und einen Zeugenbericht noch am Unfallort abgegeben.

Nun bekomme ich einen Brief von seiner Krankenkasse, ich sei am Unfallgeschehen beteiligt und sie wollen die Kosten über ein Teilungsabkommen mit meiner Haftpflichtversicherung abrechnen.

Ich bin aber der Meinung, dass ich eben nicht am Unfall beteiligt war: Ich war die ganze Zeit in mehr als genügend Abstand zu ihm und habe früh genug zügig abgebremst, war also auf keinen Fall näher als 20 Meter an ihm dran.

Bin ich nun also am Unfall beteiligt, obwohl ich absolut keine Beteiligung dran habe?
Sollte ich einfach zurückschreiben und mich weigern, als Beteiligter bezeichnet zu werden?


Grüße und danke für Antworten,
Patrick R

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
sie wollen die Kosten über ein Teilungsabkommen mit meiner Haftpflichtversicherung abrechnen


Was für Kosten denn?

quote:
Bin ich nun also am Unfall beteiligt, obwohl ich absolut keine Beteiligung dran habe?


Wenn du keinerlei kausalen Einfluß auf den Unfall genommen hast, bist du auch kein Beteiligter, allenfalls Zeuge.

quote:
war also auf keinen Fall näher als 20 Meter an ihm dran


Das ist weniger relevant, man kann auch Beteiligter (nämlich kausaler Verursacher) sein, ohne den Betreffenden touchiert zu haben. Dummes Beispiel, du fährst auf der falschen Seite, die Gegenseite muß ausweichen und fährt gegen einen Baum.

quote:
Sollte ich einfach zurückschreiben und mich weigern, als Beteiligter bezeichnet zu werden?


Es geht doch offenbar nicht nur um die Bezeichnung, sondern daß da jemand Geld von dir will. Solche Ansprüche dürfte aber ggfs. deine Versicherung abwehren. Die Krankenkasse der Gegenseite dürfte herzlich wenig interessieren, als was du "bezeichnet" werden möchtest.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go333761-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnelle Antwort!

Was für Kosten haben sie noch nicht festgelegt, sie schreiben dass sie erstmal wissen wollen ob mit meiner Haftpflicht ein so genannter Teilungsvertrag besteht.

Also kausalen Einfluss habe ich sicherlich nicht gehabt, dazu war ich zu weit weg und zu langsam auf der rechten Spur.

Das heißt ich ruf mal meine Haftpflicht an und lass die das für mich klären?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen