7 Tage ohne Cannabis - Auto fahren? Fehlverhalten der Polizei

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn495441-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
7 Tage ohne Cannabis - Auto fahren? Fehlverhalten der Polizei

Moin, moin,

Zur Ausgangssituation:. Ich wurde vor ca. 2 Monaten nachts von einer Polizeistreife beim tanken innerorts angehalten. Ich habe 4 Tage vorher Cannabis über 8 Tage konsumiert.
Dabei gab es mehrere Vorfälle. Da ich müde ( es war 4:30 Uhr) auf einen Samstag angehalten wurde, vermuteten die Polizisten, das ich getrunken hätte. Der Alkohltest war negativ. Danach behaupteten die Polizisten ich wäre zu schnell gefahren (stimmte nicht) (Tempomat 52 km/h), ich wäre über rot gefahren (stimmte natürlich auch nicht) und nicht angeschnallt (ebenfalls reine Phantasie der jungen Polizisten) Daraufhin habe ich gereizt diese willkürlichen Anschuldigungen von mir gewiesen und auch etwas lautstark beweise gefordert. Ein Fehler, ich weiß :( . Ich habe natürlich keine Zeugen. Daraufhin haben die Polizisten mich direkt mit auf die Wache genommen (Begründung: Ich wäre aggressiv) und einen Blut, wie auch Urin Test (positiv) gemacht. (Begründung: Mein müdes Aussehen) Ein Anwalt wurde mir vorerst verweigert, ebenso die Möglichkeit die Test zu verweigern. Die Polizeiärztin hat mich dann nach der Story ihrer Kollegen, als Gefährder eingestuft mit der Begründung: Anpassungsstörung durch Drogenkonsum. Daraufhin wurde ich gegen meinen Willen in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen. Wurde jedoch nach 11 Tagen vorzeitig entlassen, da ich mich laut Arztbericht, zu "jeder Zeit freundlich, ruhig und kooperativ" verhalten habe.
Im Polizeibericht stehen alle diese Vorwürfe (natürlich als Tatsachen formuliert) und nachdem positiven Urintest
Nun 3 Fragen.

Ich bin 25 Jahre, daher aus der Probezeit und habe 0 Punkte, bin ohne Vorstrafe. habe vorher nie eine OWi begangen.

Frage 1:
Fast schon rhetorisch, aber kann ich irgendetwas gegen das Verhalten der Polizisten unternehmen? Ohne Zeugen wird das wahrscheinlich sehr schwer?

Frage 2:
Was für Konsequenten muss ich befürchten? Ich gehe stark von einer MPU aus. Die Ergebnisse der Einrichtung bescheinigen mir einen THC C00H Wert von 143, sowie einen Cannabioniod-Q (was bedeutet das -Q) Wert von 1,6

Frage 3:
Ich habe vor 3 Wochen wieder angefangen zu rauchen und vor 1 Woche aufgehört.
Kann ich nach 7 Tagen Abstinenz wieder in ein Auto steigen? Besteht die Gefahr einer 2. OWi?

Besten Dank und liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von msn495441-61):
Fast schon rhetorisch, aber kann ich irgendetwas gegen das Verhalten der Polizisten unternehmen?

Dein Beweisangebot liegt derzeit bei 0 - also schlechte Aussichten.



Zitat (von msn495441-61):
Kann ich nach 7 Tagen Abstinenz wieder in ein Auto steigen?

Du kannst jederzeit in ein Kfz steigen. Man sollte nur nicht den Motor anlassen oder gar fahren.
Könnte nämlich sein das die Polizisten bei Sichtung von Dir bzw. Deinem Kennzeichens nochmals erweiterten Gesprächsbedarf haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msn495441-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst mal besten Dank für die schnelle Reaktion.
Ich habe vergessen zu erwähnen das ich meinen Führerschein noch habe, dieser wurde nicht eingezogen. Ich denke ich werde früher oder später benachrichtigt?
Macht es Sinn, diesen abzugeben, bzw. erhalte ich dadurch irgendwelche Vorteile?
Wenn mein aktiver Wert bei 0 ist, darf ich dann noch fahren? Oder wäre der passive Wert hier von Belang?
Ich habe am Tag darauf einen Anwalt kontaktiert, der meinte ich dürfte fahren solange ich nicht offiziell aufgefordert wurde diesen abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
einen THC C00H Wert von 143

Wenn das der Wert im Blut ist, dann sind Sie damit als "Dauerkiffer" überführt.

Zitat:
Ich habe am Tag darauf einen Anwalt kontaktiert, der meinte ich dürfte fahren solange ich nicht offiziell aufgefordert wurde diesen abzugeben.

Stimmt. Wenn der Blutwert aber tatsächlich 143 ng/mL THCCOOH beträgt, wird die Aufforderung zur Führerscheinabgabe demnächst kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


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