6 Zeugenaussagen, Hausdurchsuchung, keine Beweise, Drogentest Negativ, Vorbestraft

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501831-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Zeugenaussagen, Hausdurchsuchung, keine Beweise, Drogentest Negativ, Vorbestraft

Hallo liebes Forum

ich hatte vor kurzem eine Hausdurchsuchung im Wohnheim meiner Arbeit. Meinem Arbeitgeber wurde von 6 Leuten gesagt, auf dem Pausenhof würde über BTMs gesprochen werden, ich hätte Xanax, LSD und Codein genommen. Habe mit solcherlei Substanzen allerdings nichts mehr zu tun. Ein Drogentest schlägt negativ an auf alles, Urin Probe würde ich freiwillig abgeben um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Jetzt hatte ich aber schon eine Hausdurchsuchung wegen 1PLSD, Verfahren wurde eingestellt und ich habe ein ärztliches Gutachten abgegeben, woraufhin ein psychologisches Gutachten gemacht werden müsse, die nächsten 2 Jahre, da ich in psychiatrischer Behandlung WAR. Wie gesagt, das einzige gegen mich sind diese 5 Zeugenaussagen,die behaupten ich nehme das alles, was allerdings nicht stimmt. In der Hausdurchsuchung fand man NICHTS, ebenso wie bei den anderen beschuldigen hier im Haus. Drogentests wären wie gesagt auch negativ.
Muss ich mir Sorgen um meinen Führerschein machen oder reicht es nicht aus, um mir etwas an zu hängen?
Danke schonmal für die Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Marlon Lopes

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb501831-72):
das einzige gegen mich sind diese 5 Zeugenaussagen

Was ist denn aus dem 6. Zeugen geworden?



Zitat (von fb501831-72):
Muss ich mir Sorgen um meinen Führerschein machen oder reicht es nicht aus, um mir etwas an zu hängen?

Da wir weder die Akte kennen und uns die Glaubwürdigkeit der Zeugen unbekannt ist, wird man da nur raten können.

Generell ist es aber so, das die Führerscheinstelle unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren agieren darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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